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57. Landtagssitzung

20 Debatten an drei Tagen: Die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtags kommen vom 23. bis 25 März zur 57. Landtagssitzung zusammen. Direkt zu Beginn des Plenums wird es eine Regierungserklärung des Ministerpräsidenten geben. Unter dem Titel „Zurück zur Normalität“ will die Landesregierung erläutern, wie Einschränkungen und Regeln im Pandemie-Management zurückgefahren werden sollen. Außerdem auf der Tagesordnung: Die Unterrichtssituation on den Schulen und die Zukunftsperspektiven der Beruflichen Schulen. Außerdem soll das Digitalisierungsgesetz verabschiedet und über eine Erweiterung des Helfergesetzes gesprochen werden. Am Freitag wird die Landesregierung außerdem noch einmal zur Impfsituation und die Geburtshilfe berichten.

 

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Unsere Anträge und Gesetzesentwürfe
Russland muss sich sofort aus der Ukraine zurückziehen und umgehend sämtliche militärische Aktionen einstellen. Als Reaktion auf diesen Völkerrechtsbruch müssen – eng abgestimmt mit den Partnern in der EU und der NATO – harte Sanktionen gegen Russland verhängt werden.
Mit einer entsprechenden Anpassung sollen die Mitglieder von Hilfsorganisationen im Falle eine Notfall-Einsatzes ebenso wie die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrmänner und -frauen eine soziale Sicherung (Freistellungs-, Lohnfortzahlungs-, Erstattungs- oder Ersatzansprüche) erhalten.
Die Geburtshilfe in Schleswig-Holstein soll unter anderem durch Qualitätsvorgaben auf Bundesebene derart
sichergestellt werden, dass Frauen in Schleswig-Holstein flächendeckend entbinden und Neugeborene sicher versorgt werden können.
Es droht absehbar keine Überlastung des Gesundheitssystems, so dass bestehende Einschränkungen zurückgenommen werden müssen. Der Landtag unterstützt daher die Rückkehr zur Normalität und die damit einhergehende Aufhebung von Einschränkungen. Für die Zeit ab dem 20. März 2022 liegt der Fokus auf dem Schutz besonders vulnerabler Gruppen.
Der Landtag bittet die Landesregierung über das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ hinaus, zu prüfen, welche zusätzlichen Maßnahmen im Rahmen der psychosozialen Gesundheit und zur Prävention und Frühintervention geschaffen und auf den Weg gebracht werden können, um die Kinder und Jugendlichen zu begleiten sowie zu stärken.
Das neue Digitalisierungsgesetz setzt ein starkes Zeichen und macht die Türen für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen in Schleswig-Holstein weit auf. Wir Freie Demokraten hätten uns jedoch auch deutlich mehr vorstellen können. Die Kernelemente des Gesetzes finden auch bei der FDP Zustimmung: OpenData, die Regelung des KI-Einsatzes sowie viele Einzelverbesserungen schaffen einen soliden, zukunftsorientierten Rahmen für ein digitales Umfeld der öffentlichen Verwaltungen.
Der Landtag bittet die Landesregierung um einen Bericht über die Landesstrategie Künstliche Intelligenz, wo es um die Förderung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in Schleswig-Holstein sowie auf den konkreten Einsatz von KI-Technologien in Projekten der öffentlichen Verwaltung gehen soll.
Um einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, brauchen wir ein bedarfsgerechtes Schulnetz und damit die Erhaltung von Klassengrößen und Bildungsgängen in der Fläche. Kurzum: eine Schulentwicklungsplanung.
Die besondere Lage und die unvergleichbaren Charakteristika Helgolands sind eine besondere Verpflichtung, die Lebensgrundlagen der Insel und deren Bevölkerung weiterzuentwickeln und zu schützen.
Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht ist in der Diskussion. Nicht alle Länder ziehen vorbehaltslos mit. Der Landtag beleuchtet die politische Meinungslage in Schleswig-Holstein.