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  • 17.09.2015

    Oliver Kumbartzky: Habecks umweltpolitischer Blindflug muss gestoppt werden

    „Im Mai 2014 hat der Landtag mehrheitlich einen Antrag der Koalition (Drucksache 18/1870) beschlossen, in dem Eckpunkte für ein novelliertes Landesnaturschutzgesetz definiert sind. Nun ist der Entwurf der Landesregierung da. Was lange währt, wird endlich gut, möge man meinen. Aber weit gefehlt: Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist nicht gut, sondern ein Dokument des tiefen Misstrauens gegenüber der Land- und Forstwirtschaft.


    Das vorgelegte Gesetz geht weit über die Landtagsentschließung der Regierungskoalition vom Mai 2014 hinaus. Mit zahlreichen neuen und ausgedehnten ordnungsrechtlichen Vorschriften soll Naturschutz einseitig und ausschließlich befördert werden. Kooperativer Naturschutz soll durch Ordnungsrecht ersetzt werden. Und die berechtigten Interessen der Landnutzer werden außer Acht gelassen.


    So soll ein neuer Biotoptyp ‚Arten- und strukturreiche Dauergrünlandflächen‘ geschaffen werden. Die FDP-Fraktion sieht das kritisch. Strenge Bewirtschaftungsvorgaben führen in letzter Konsequenz zu einer unterlassenen Nutzung. Aber genau diese Flächen sind auf eine Nutzung angewiesen, um den Artenreichtum zu erhalten. Für diese Flächen sollten unserer Meinung nach vorrangig Möglichkeiten eines attraktiven Vertragsnaturschutzes geprüft und nicht ein gesetzlicher Schutz initiiert werden. Freiwilligkeit vor Pflicht sollte hier das Gebot sein.


    Aber Freiwilligkeit und Vertragsnaturschutz spielen bei der Koalition anscheinend überhaupt keine Rolle mehr, wie das folgende Beispiel zeigt: Das Vorkaufsrecht soll wieder eingeführt werden, und zwar zusätzlich auch zugunsten von rechtsfähigen Vereinen und Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Die Wiedereinführung des Vorkaufsrechts wird zu zeitlichen Verzögerungen bei Grundstücksverkäufen und zu bürokratischen Hemmnissen führen. Und bisher hat uns niemand schlüssig erklären können, warum man in Schleswig-Holstein weiter gehen will als im Bundesrecht.


    Gleiches gilt für die geplante Ausweitung des Biotopverbundes auf 15 Prozent der Fläche. Während auf Bundesebene ein Biotopbundnetz von zehn Prozent der Fläche für ausreichend erachtet wird, sollen in Schleswig-Holstein nun 15 Prozent der Fläche der Nutzung entzogen werden. Das wird den Flächendruck erhöhen und die Landwirtschaft wird vor weitere Probleme gestellt. Wer dem Engagement der Landeigentümer derart misstraut wie Minister Robert Habeck es tut, der gefährdet die Akzeptanz für freiwilligen Naturschutz.


    Aber nicht nur die Landwirtschaft wird vor Probleme gestellt, sondern auch die Kommunen und die Tourismuswirtschaft. Still und leise soll nämlich mit dem Paragrafen 35 Absatz 2 ein 150 Meter breiter Bauverbotsstreifen an den Küsten eingeführt werden. Künftige Bauleitplanverfahren und Investitionen in den Tourismusgemeinden an den Küsten werden wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht. Die Wettbewerbsfähigkeit des schleswig-holsteinischen Küstentourismus wird durch das neue Naturschutzgesetz also deutlich eingeschränkt. Und auch hier geht man übrigens weiter als bisherige, bewährte Gesetze und Pläne wie das Landeswassergesetz oder der Generalplan Küstenschutz gehen.


    Wenn man sich die eben erwähnten Punkte vom Vorkaufsrecht über den Biotopverbund bis hin zum Bauverbotsstreifen ansieht, wird die Intention der Landesregierung deutlich. Die Land- und Fortwirtschaft soll eingeschränkt werden. Und dem Naturschutz soll mit politischen Generalklauseln absoluter Vorrang eingeräumt werden.


    Minister Habeck befindet sich mit seinen zahlreichen Vorschlägen auf einem umweltpolitischen Blindflug. Dabei geht Umweltschutz nur mit den Menschen, und nicht gegen sie. Es ist wichtig, die privaten Eigentümer mit ins Boot zu holen. Schließlich sind sie es, die den Umweltschutz umsetzen. Sie, Minister Habeck, sollten Eigentum respektieren und es nicht wie Allgemeingut behandeln. Politik sollte nicht bevormunden, sondern Freiräume für unternehmerisches Handeln eröffnen.


    Unsere Land- und Forstwirte und unsere Jäger in Schleswig-Holstein sind hervorragend ausgebildete Fachleute. Diese Fachleute benötigen eine Politik, die sich auf Wissenschaft und Sachverstand gründet. Und was bekommen sie unter Rot-Grün-Blau? – Eine Politik, die durch Meinungsmache und Bauchgefühl bestimmt wird. Dem muss im weiteren parlamentarischen Verfahren Einhalt geboten werden. Hier setze ich auch auf die Sozialdemokraten, die sich nicht stillschweigend zum Büttel der Grünen machen sollten.


    Und vielleicht kann mir jemand bei der Anhörung einmal erläutern, wie juristische Personen ‚ethische Bedenken‘ haben können.


    Abschließend will ich nicht unerwähnt lassen, dass das Verbot der Anfütterung von Wölfen und das Verbot von Windkraftanlagen in Wäldern von der FDP-Fraktion begrüßt wird. Aber zwei Schwalben machen noch keinen Sommer.“

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  • 17.09.2015

    Christopher Vogt: Die Straßenbauverwaltung muss reformiert, und nicht dem Bund überlassen werden

    „Der Zustand der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland ist nicht zufriedenstellend, teilweise sogar besorgniserregend. Das betrifft nicht nur die Verkehrsinfrastruktur von Kommunen und Ländern, sondern auch das Straßennetz des Bundes, für das die Bundesländer die Verwaltung wahrnehmen.

     

    Es gibt einen gewaltigen Sanierungsstau, es gibt gerade bei uns in Schleswig-Holstein immer noch einen immensen Ausbaubedarf. Zudem gibt es auch einen großen Reformbedarf, was Verwaltung, Erhalt und Ausbau angeht. Seit Monaten kursiert in den Medien ein neues Modell zur Verwaltung des Straßennetzes des Bundes, nach dem die Autobahnen in einer zentralen, bundesweiten Gesellschaft zusammengefasst werden sollen.

     

    Noch in diesem Jahr soll laut Medienberichten ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden. Dieses Modell wird interessanterweise vor allem von Vertretern der CDU/CSU und den Grünen propagiert.

     

    Ein etwas skurriles Bündnis aus Bundesfinanzministerium, Bundesverkehrsminister Dobrindt, Dr. Anton Hofreiter und Dr. Valerie Wilms auf Bundesebene und Dr. Andreas Tietze und Hans-Jörn Arp auf Landesebene will die Auftragsverwaltung durch die Länder beenden. Ich weiß nicht, ob damit bereits einer zukünftigen Koalition der Weg geebnet werden soll.

     

    Interessant ist dabei die unterschiedliche Motivation der Befürworter: Die Union glaubt, dass sie damit mehr Effizienz erreichen kann, die Grünen wollen damit vor allem Neubauprojekte verhindern. Die Grünen wollen zudem kein privates Kapitel einsammeln, die Union möchte immer stärker auf ÖPP-Modelle setzen, was ich in dieser Form für falsch halte. Infrastrukturfinanzierung muss staatliche Kernaufgabe bleiben und es ist auch nicht sinnvoll, die finanziellen Lasten immer mehr auf die Nutzer zu verlagern, die dafür bereits doppelt und dreifach gezahlt haben.

     

    Ich kann einen gewissen Frust mit dem bisherigen Modell der Auftragsverwaltung verstehen – erst gestern haben wir hier wohl nicht nur zum gefühlten hundertsten Male über die A20 debattiert.

     

    Ich werbe ausdrücklich für Reformen bei der Verwaltung der Autobahnen und Bundesstraßen. Ich verstehe auch, dass Bundespolitiker die Länder durch diesen Vorschlag entmachten wollen. Ich will die propagierte Zentralisierung an dieser Stelle allerdings nicht unterstützen, weil ich nicht Auffassung bin, dass dies gut für Schleswig-Holstein wäre, wenn die Länder keinen Einfluss mehr auf die Autobahnen hätten.

     

    Ich warne auch entschieden vor einer fatalen Entdemokratisierung, wenn man eine weitgehend unabhängige Infrastrukturgesellschaft installiert.

     

    Wir sollten die Probleme lieber anpacken, anstatt zu kapitulieren. Die CDU-Fraktion sollte an dieser Stelle nicht wie bei der Maut den Fehler begehen und Herrn Dobrindt abermals hinterherlaufen.

     

    Der Bund ist leider auch nicht viel besser beim Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, das können wir in Schleswig-Holstein seit vielen Jahren beobachten (Rendsburger Kanaltunnel, Nord-Ostsee-Kanal, Elbe-Lübeck-Kanal).  Der Einfluss des Landes in Berlin ist viel zu gering, um mit diesem Modell Vorteile zu haben. Es bedarf eines klaren Signals des Landtages, auch an die SPD-Bundestagsfraktion.

     

    Für ein deutliches Nein im Bundesrat müssen wir eine Allianz mit anderen Bundesländern eingehen. Die Landesverkehrsminister sind zwar dagegen, aber meine Sorge ist, dass die Ministerpräsidenten bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen hier einknicken.

     

    Was wir stattdessen brauchen:

     

    • andere finanzpolitische Schwerpunktsetzung auf Bundes- und auch auf Landesebene und höhere Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur;
    • mehr Planungskapazitäten und Professionalisierung des Landesbetriebes (z.B. auch durch bessere Bezahlung, das Land muss beim Werben um Bauingenieure wettbewerbsfähig bleiben);
    • höhere Erstattungen bei den Planungskosten durch den Bund (15 bis 20 statt wie bisher 3%);
    • ein vereinfachtes Planungsrecht, vor allem für Neu- und Ersatzbauten.

     

    Die Interessen von Anwohnern, Landeigentümern, Natur und Tieren müssen selbstverständlich angemessen berücksichtigt werden, aber die Prozesse müssen beschleunigt werden!

     

    Dazu bedarf es kürzerer Klagewege, grundsätzlich nur eine Instanz (wie jetzt z.B. bei der Rader Hochbrücke), einer stärkeren Lobby in Berlin, einer Allianz der norddeutschen Bundesländer und einer Reform des Bundesverkehrswegeplans.“

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  • 17.09.2015

    Anita Klahn: Die Abschaffung der Schulübergangsempfehlung durch die Landesregierung war ein Fehler

    „Die Bildungspolitik wird von der linken Seite dieses Hauses leider gerne als großes Experimentierfeld genutzt. Anstatt die Bildungsqualität zu verbessern, wird munter das ideologisch gewünschte Schulsystem verwirklicht. Welche Auswirkungen das auf Schüler und Lehrer hat, ist dabei nebensächlich.

     

    Baustellen im Bildungsbereich gibt es viele. Anstatt diese entschlossen anzupacken, werden weitere Löcher gerissen. Warum die Landesregierung den Bereich Inklusion z. B. weiterhin sträflich vernachlässigt, muss sie den Menschen selbst erklären. Die als Erfolgsmodell dargestellten 314 Schulassistenten sind ein Tropfen auf dem heißen Stein – mehr nicht.  Entschlossenes Handeln sieht anders aus.

     

    Handlungsbereitschaft demonstrierte die Landesregierung dagegen bei der Schulübergangsempfehlung. Mit einem Federstrich wurde diese entgegen jeder mahnenden Stimme abgeschafft. Kein Wunder, denn worum geht es dabei eigentlich?

     

    Die Abschaffung der Schulübergangsempfehlung war Teil des Maßnahmenbündels der Landesregierung, um die Gymnasien zu schwächen und von innen auszuhöhlen. Herr Ministerpräsident, sie waren vielleicht auf dem Tag der Gymnasien – das und verbale Bekundungen machen sie noch lange nicht zu einem Freund der Gymnasien.

     

    Ihre Regierung ist der Wolf im Schafspelz. Das Schulministerium hat mit der Abschaffung der Schulübergangsempfehlung wieder einmal versucht, die widerständige Wirklichkeit mit der eigenen bildungspolitischen Ideologie durch Verordnung in Einklang zu bringen.

     

    Dieser Versuch ist jedoch krachend gescheitert, wie man schon an dem hektischen Aktionismus ablesen konnte, den das Schulministerium nach Inkrafttreten der damaligen Verordnung aufführen musste. Als allererstes mussten sie den Aufnahmeerlass für die Schulen quasi über Nacht anpassen, weil ihnen alles aus dem Ruder zu laufen drohte und das Chaos vorprogrammiert war.

     

    Die geltenden Regeln zum Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen haben sich nicht bewährt. Die Abschaffung der Schulübergangsempfehlung durch die Landesregierung war ein Fehler. Politik muss die Kraft haben, Fehler zu erkennen und dann zu korrigieren. Deswegen haben wir jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diesen Fehler korrigiert

     

    Unser Gesetzentwurf ändert das Schulgesetz und gleichzeitig – um der Landesregierung Hilfestellung zu geben – die entsprechenden Schulartverordnungen.

     

    Erstens wird die Schulübergangsempfehlung wieder eingeführt. Das ist es auch, was sich Eltern und Lehrer wünschen, da die Schulübergangsempfehlung die notwendige Orientierung bietet. Erst jüngst hat der Landeselternbeirat der Grundschulen und Förderzentren, die Wiedereinführung einer schriftlichen Schulübergangsempfehlung gefordert.

     

    Die Schulübergangsempfehlung wird dabei von fachlich gut ausgebildeten Grundschullehrern, die die Kinder über Jahre kennen und pädagogisch betreut haben, ausgestellt. Die hohe fachliche Kompetenz wird also wieder genutzt.

     

    Entsprechend der alten bewährten Regelung ist eine Anmeldung am Gymnasium nicht mehr möglich, wenn der Erste allgemeinbildende Schulabschluss der zu erwartende Schulabschluss ist. Das ist auch im Sinne der Schülerinnen und Schüler, um diesen eine unnötige Erfahrung des Scheiterns zu ersparen.

     

    Zweitens können so die Entwicklungsberichte zum Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule entfallen. Diese Berichte sind ein bürokratisches Monstrum, was erhebliche Ressourcen bei der Lehrerschaft kostet, aber keinen Gewinn für die Schülerinnen und Schüler erbringt.

     

    Erfahrene Lehrkräfte schildern, dass sie nicht wissen, wie sie mit diesen Berichten umgehen sollen. Welche Leistungsentwicklung für das Kind besteht und welche Schulform für sie die richtige ist, lässt sich nur schwer ablesen. Allein das zeigt die Schwäche dieser Berichte.

     

    Drittens verbessern wir wieder die Durchlässigkeit zwischen den Schularten. Die Regierungskoalition hat ja alles dafür getan, die Schularten hermetisch voneinander abzugrenzen. Es muss eine gute Durchlässigkeit geben, damit jeder Schülerin und jedem Schüler der Bildungsweg eröffnet wird, der zu ihr oder ihm am besten passt, und damit jede Schülerin und jeder Schüler den individuell besten Abschluss für sich erreichen kann.

     

    Lassen sie mich zum Schluss noch sagen: Wissen Sie, welche Schüler momentan am stärksten in unserem Schulsystem leiden? Das sind die starken Realschüler, die mit Leistung zeigen, dass sie mehr wollen. Genau diese Schüler fallen jetzt hinten runter, weil sie nicht richtig gefördert werden, weil wir den Schulen immer mehr aufbürden. Das sind die Schüler, die das Potential zum Abitur haben, die früher auch schon Abitur gemacht haben und denen wir mit diesem Gesetzentwurf etwas helfen wollen, in dem wir die Durchlässigkeit wieder verbessern.“

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  • 17.09.2015

    Oliver Kumbartzky: Die Wünsche der Piraten kommen Habeck nicht in die (Plastik-)Tüte

    „Drei wesentliche Wünsche der Piraten aus ihrem Ursprungsantrag und die dazugehörigen Antworten der Landesregierung dazu möchte ich herausstellen.


    Erster Piraten-Wunsch: die Plastiktütensteuer.


    Die Antwort auf die Große Anfrage der Piratenfraktion dokumentiert es schwarz auf weiß: Die von den Piraten so sehr gewünschte Landes-Plastiktütensteuer in Höhe von 50 Cent ist aufgrund der konkurrierenden Gesetzgebung nicht möglich. Dem Bundesgesetzgeber ist durch Artikel 74 Absatz 1 Nummer 24 Grundgesetz eine Zuständigkeit zur umfassenden Regelung des Rechts der Abfallwirtschaft eingeräumt. Für Verpackungen, zu denen auch Plastiktüten zählen, hat der Bund in der Verpackungsverordnung abschließende Regelungen getroffen. Daneben fehlt den Ländern die verfassungsrechtliche Kompetenz, zusätzlich eine eigene steuerrechtliche Regelung zu treffen.


    Zweiter Piraten-Wunsch: eine freiwillige Selbstverpflichtung des Handels.


    Hier heißt es in der Antwort auf die Große Anfrage, dass die Landesregierung sich derzeit in einem Dialog mit dem Handel befinde. Die bisherigen Gespräche hätten ergeben, dass sich dieser der Thematik bewusst sei und sich seiner Verantwortung nicht entziehen möchte. Und in der Tat bietet der Handel schon jetzt in der Regel Alternativen an, wie beispielsweise Papiertüten, Baumwollbeutel oder Bioplastiktüten. Ein interessanter Aspekt aus der Antwort zur Großen Anfrage ist, dass der Handel lieber eigenständig agieren möchte und die Landesregierung als koordinieren Moderator sieht.


    Dritter Piraten-Wunsch: eine Modellregion.


    Das Wort ‚Modellregion‘ kommt in sechs Fragen der Piraten vor und die Landesregierung erwähnt das Wort in ihren Antworten elf Mal. Es handelt sich hier also offenbar um einen Lieblings-Wunsch der Piraten. Und siehe da: Die Landesregierung – so steht es in den Antworten – steht der Bildung einer Modellregion positiv gegenüber. Allerdings stellt sie auch klar, dass eine Modellregion sich nur im Zusammenschluss aller Akteure und durch Eigeninitiative aus einer Region heraus bilden kann. Weiter heißt es in der Antwort, dass, sollten entsprechende Anträge an die Landesregierung heran getragen werden, die Möglichkeit einer Förderung bestünde. Weiter heißt es, dass die Förderung einer kompletten Modellregion durch eines der Förderprogramme nicht möglich sei.


    Die Landesregierung geht in ihrer Antwort dann auf das mit ELER-Mitteln kofinanzierte Landesprogramm ländlicher Raum 2014-2020 ein. Der thematisch weitgehend offene Leader-Ansatz böte lokalen Akteuren die Möglichkeit, Initiativen zu entwickeln und zu finanzieren. Die Entscheidung obliegt nach dem ausschließlichen Bottom-up-Ansatz nicht dem Land, sondern ausschließlich den Aktiv-Regionen vor Ort. So weit, so gut. Aber wo wir gerade bei den Aktiv-Regionen und der neuen Förderperiode sind: Leider ist es so, dass die administrativen Voraussetzungen zur Bewilligung von Projekten aus dem Grundbudget der Aktiv-Regionen immer noch nicht vorliegen. Viele Aktiv-Regionen haben schon Projekte beschlossen, aber da das zuständige Ministerium immer noch nicht die neuen Formulare, Richtlinien und sonstigen Handhabungen für die administrative Umsetzung freigegeben hat, liegen diese Projekte auf Halde. Es ist höchst bedauerlich, dass die Anlaufphase so lange andauert. Hier ist Minister Habeck gefordert, in die Puschen zu kommen.

    Zusammenfassend lässt sich aus den Antworten der Landesregierung zur Großen Anfrage folgendes feststellen: Die Wünsche der Piraten kommen Minister Habeck nicht in die (Plastik-)Tüte.


    Abschließend möchte abermals unterstreichen, dass Plastik in den Weltmeeren definitiv ein riesiges Problem ist. Es muss heute und in Zukunft darum gehen, Aufklärung und Umweltbildung zu betreiben. Plastikmüll gehört nicht ins Meer. Es gibt noch viel zu tun. Wir sollten uns im Umweltausschuss dringend weiter diesem Thema widmen.“

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  • 17.09.2015

    Wolfgang Kubicki: Es ist Aufgabe der Politik, die Vorgänge aufzuarbeiten und offenzulegen

    „Ministerpräsident Albig wird mit den Worten zitiert, dass er den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Vorgänge in der Einrichtung Friesenhof für ‚reine Zeitverschwendung‘ hält und dass es nur darum gehe, ‚Regierung zu lähmen‘. Diese Aussagen verdeutlichen zweierlei. Erstens belegen sie (erneut), dass mangelnde Gewaltenteilungsverständnis des Ministerpräsidenten und zeugen auch von mangelnden Respekt vor dem Parlament. Und zweitens, und das wiegt in diesem Fall noch schwerer, scheint der Ministerpräsident die Tragweite der im Raum stehenden Missbrauchsvorwürfe, unter denen zahlreiche junge Mädchen zu leiden hatten, nicht erkannt zu haben.

     

    Es geht um Isolation, körperliche Gewalt, Demütigungen. Kinderrechte und die Menschenwürde wurden nach den bisher bekannt gewordenen Informationen missachtet. Die Möglichkeiten der Aufklärung durch den Sozialausschuss sind dabei leider an ihre Grenzen gestoßen. Die Sachaufklärung wurde bisher auf jeder Ebene von Seiten der Regierung behindert. Die vorgelegten Akten sind unvollständig und unzureichend.

     

    Von der viel versprochenen Transparenz, wie sie die Ministerin im Ausschuss noch angekündigt hat, ist nichts geblieben. Allein die Opposition hat die Aufklärung vorangetrieben. In Salamitaktik hat die Regierung nur zu den Punkten Stellung bezogen, zu denen sie auf Grund des Drucks von außen gezwungen wurde. Die Landesregierung hat nicht mit offenen Karten gespielt. Die letzte Posse war dabei die Herabstufung der Vertraulichkeit der Akten. Anstatt dem Ansinnen der Opposition, die ihre in der Verfassung verbürgten Rechte geltend machen wollte, nachzukommen, wurde das Verfahren weiter verzögert.

     

    Mit welchen Vorgängen wir es in diesem Verfahren zu tun haben, zeigen alleine die Ermittlungen, die die Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang aufgenommen hat. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in 13 Strafverfahren. In Raum steht in der Mehrzahl der Verfahren der Verdacht auf Körperverletzung, hinzu kommen der schwerwiegende Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, der Verdacht der Freiheitsberaubung, Verdacht auf Verletzung des Brief- und Privatgeheimnisses sowie der Verdacht auf Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.

     

    Weiterhin läuft die Untersuchung der Aktenunterdrückung im Ministerium. Das ist ja an sich schon ein erheblicher Vorgang, wenn die Ministerin selbst die Staatsanwaltschaft einschalten muss, weil in ihrem eigenen Haus Akten manipuliert werden.

     

    Waren diese Vorwürfe unbekannt? Nein, ausreichend Hinweise lagen vor. Das Jugendamt Bremen meldete bereits am 5. November 2013 folgende alarmierenden Vorgänge aus der Einrichtung Friesenhof an das Sozialministerium: Unverhältnismäßige Sanktionierungen, übermäßiger Sport, ‚Aussitzen’, wach halten, keine Beschwerdemöglichkeiten, Angstatmosphäre, Gewalt gegen Mädchen, Beleidigungen, Gruppenbestrafungen. Auch Ärzte der Kinder- und Jugendpsychiatrie Schleswig klagten über Fixierungen sowie Übergriffen durch Personal. Eine Familienrichterin beschrieb das gesamte System Friesenhof als geschlossene Einrichtung. Die Landesregierung hat jedoch erst gehandelt, nachdem die Vorgänge in der Presse öffentlich wurden.

     

    In den letzten Jahren wurde intensiv die Heimerziehung in den frühen Jahren der Bundesrepublik aufgearbeitet. Es ging darum, geschehenes Leid und Unrecht an Heimkindern in den fünfziger, sechziger bis Mitte der siebziger Jahre aufzudecken. Bund und Länder haben sich gemeinsam ihrer Verantwortung gestellt und die geschehenen Missstände anerkannt. Es ist dramatisch und es macht betroffen, dass jetzt – vierzig Jahre später – solche Vorgänge immer noch möglich sind. Während das Unrecht der Vergangenheit aufgearbeitet wird, geschieht gegenüber Mädchen nicht irgendwo, sondern hier in unserem Land neues Unrecht. Niemanden können diese Geschehnisse kalt lassen. Es ist die feste Überzeugung meiner Fraktion, dass es Aufgabe von Politik ist, diese Vorgänge aufzuarbeiten und offenzulegen, um für die Zukunft solche Missstände zu verhindern.“

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  • 16.09.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Piraten gefährden Pressefreiheit

    „Der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht geeignet, die Pressefreiheit zu stärken, er ist vielmehr eine Gefahr für eine freie Presse.

     

    Vielleicht sollte man den PIRATEN nach ihren turbulenten Darbietungen der letzten Tage und Wochen den Rat geben, ähnliche Regelungen, wie sie sie der Presse angedeihen lassen wollen, erst einmal selber in ihrer eigenen Fraktion auszuprobieren; – einschließlich der Schaffung einer ‚Fraktionsvertretung‘ mit ähnlichen Rechten und Aufgaben, wie sie auch die von den PIRATEN angestrebten Redaktionsvertretungen haben sollen.

     

    Im Übrigen sind die Presse-Redaktionen hierzulande mittlerweile bereits derart knapp besetzt, dass der im Gesetzentwurf vorgesehene Sitzungs- und Gremienzirkus dazu führen würde, dass in den hiesigen Zeitungen allenfalls halb so viele Beiträge stehen würden wie heute.

     

    Nun mag es ja Leute geben, die das nicht unbedingt bedauern würden, weil damit auch potenziell Beiträge wegfielen, die z.B. kritisch mit den Bemühungen der Landesregierung ins Gericht gehen – aber es wäre doch ohne Zweifel eine Verarmung unserer ja ohnehin nicht sehr vielseitigen Presselandschaft.

     

    Kurz: Wir Freie Demokraten haben erhebliche Zweifel, was die Sinnhaftigkeit der technokratischen, pseudo-demokratischen Regelungswut der PIRATEN in Sachen ‚innere Pressefreiheit‘ betrifft; nach unserer Auffassung stellen solche Vorhaben eher eine Gefahr für Freiheit und Vielfalt der Presse dar!“

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  • 16.09.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Öffentlicher Dienst muss im Wettbewerb um Nachwuchskräfte attraktiver werden!

    „Der vorliegende Gesetzentwurf kommt in eine Landtagsdrucksache mit 119 Seiten, ist also – das merkt man sofort – umfänglich und sehr detailreich. Er wird uns in den Beratungen sicher noch viel Diskussionsstoff bieten.

     

    Ist die Modernisierung des Landesbeamtenrechts mit dieser Vorlage vollumfänglich geglückt?

     

    Dies wird im Zuge der anstehenden Anhörungen im Einzelnen zu klären sein.

     

    Vorerst bleibt aus meiner Sicht festzustellen, dass manches aus unserer Sicht ergänzungsbedürftig ist.

     

    Ein Beispiel ist etwa der aus unserer Sicht nachvollziehbare Wunsch nach einem Nachteilsausgleich für Polizeibeamtinnen und -beamte, die auf den Nordseeinseln tätig sind. Mit diesen Einsatzorten ist durchweg ein in vielen Bereichen erhöhter Aufwand verbunden, der durch eine Inselzulage ausgeglichen werden könnte. Dazu hatte es bereits einmal vor nicht allzu langer Zeit eine Zusage des damaligen Innenministers Andreas Breitner gegeben, der den betroffenen Polizeibeamten eine Lösung in Aussicht gestellt hat. Leider hat dies jedoch im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung keinen Niederschlag gefunden.

     

    Jedem sollte klar sein, dass es der öffentliche Dienst infolge der demografischen Entwicklung zunehmend schwerer hat, qualifizierten Nachwuchs zu finden. Und dies wird sich gewiss nicht ändern, wenn man nicht bereit ist, mit bestimmten erschwerten Arbeitsbedingungen verbundene Belastungen in angemessener Weise auszugleichen. Private Arbeitgeber sind in solchen Fällen durchweg flexibler und damit auch attraktiver.

     

    Ein zweites Beispiel: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in der Endstufe des gehobenen Dienstes künftig auch eine Zulage gezahlt werden kann (A 13Z), sofern die Stelleninhaber besonders anspruchsvolle Aufgaben übernehmen.

     

    Eine solche Zulage sollte aber meines Erachtens auch für Amtsrichter eingeführt werden, die besondere, mit erhöhten Belastungen verbundene Aufgaben übernehmen – z.B. als Bereitschaftsrichter oder im Betreuungsbereich – , aber keine Chance auf eine Beförderung in ein höher besoldetes Richteramt haben. Für diese Fälle wäre nach meiner Ansicht die Ergänzung der Besoldungsgruppe R 1 um eine Zulage angemessen (also R 1 Z).

     

    Über solche und weitere Punkte wird in den bevorstehenden Ausschussberatungen noch zu diskutieren sein.

     

    Unser Ziel muss sein, dass der öffentliche Dienst im Wettbewerb um Nachwuchskräfte attraktiver wird. Andernfalls hätten wir bei der Suche nach qualifizierten Mitarbeitern in immer größerem Maße das Nachsehen!“

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  • 16.09.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Fairer Wettbewerb für private wie kommunale Unternehmen

    „Nach Auffassung meiner Fraktion sollten kommunale Unternehmen faire Wettbewerbsbedingungen haben, dürfen andererseits aber auch nicht gegenüber der privaten Wirtschaft privilegiert werden.

     

    Vor allem mit Blick auf diese Grundposition werden wir den vorliegenden Gesetzentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren einer eingehenden Prüfung unterziehen.

     

    Die von der Landesregierung in ihrer Begründung für den Entwurf formulierte Annahme, das geltende Recht benachteilige die Kommunen gegenüber privaten Investoren, ist aus meiner Sicht aber wenig nachvollziehbar. Angesichts der Finanzierungsmöglichkeiten und des kaum vorhandenen Konkursrisikos kommunaler Unternehmen – die ja immer auf einen kommunalen Träger/Eigentümer als Rückhalt setzen können – ist doch schwer verständlich, weshalb die Kommunalwirtschaft per se in einer schlechteren Ausgangslage stecken sollte als ein Unternehmen aus dem privaten Sektor.

     

    Für den Verbraucher ist jedenfalls ein funktionierender Wettbewerb immer das Beste. Das konnte man kürzlich erst wieder feststellen, als die nach wie vor dem Staat gehörende Deutsche Bahn erstmals seit vielen Jahren ihre rituellen jährlichen Fahrpreiserhöhungen unterlassen hat, weil sie mittlerweile im Fernverkehr die Konkurrenz der hier tätigen Busunternehmen spürt.

     

    Zentrales Anliegen muss also – gerade im Interesse der Bürger – ein funktionierender Wettbewerb sein.

     

    Und hier stellt sich die Frage, ob nicht einige Elemente des vorliegenden Gesetzentwurfs dem entgegenstehen – etwa, wenn es infolge einer Streichung der Subsidiaritätsklausel zu einem Verdrängungswettbewerb zu Lasten der Privatwirtschaft käme.

     

    Schließlich gilt es zu bedenken, dass niemand aus den Reihen der Geschäftsführungsmitglieder kommunaler Unternehmen oder der Aufsichtsgremien für eingegangene wirtschaftliche Risiken im Zweifelsfall persönlich haftet – so wie es der Eigentümer eines Privatunternehmens tun muss.

     

    Im Falle eines Falles steht der Steuerzahler für alles gerade – so, wie auch bei der HSH Nordbank. Dies gilt es zu bedenken, wenn die Landesregierung die Bedarfsklausel streichen will und auch Geschäfte im überörtlichen und sogar internationalen Rahmen ermöglichen will.

     

    Es stellt sich die Frage, ob damit nicht die Tür für wirtschaftliche Abenteuer kommunaler Möchtegern-Tycoons geöffnet würde, für die die Bürger vor Ort – falls solche Geschäfte einmal gründlich schief gehen – die Zeche zahlen müssten.

     

    Es könnte dann leicht dazu kommen, dass eine Kommune für einen solchen Misserfolg gerade stehen müsste und deshalb auch beider Daseinsvorsorge und bei wichtigen Infrastrukturinvestitionen für ihre Bürger kürzer treten müsste.

     

    Es ist jedenfalls offensichtlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf in einer Reihe von Punkten einer sehr kritischen Prüfung unterzogen werden muss.“

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  • 16.09.2015

    Christopher Vogt: Schleswig-Holstein braucht die A20 so schnell wie möglich

    „Es tut mir leid, dass ich die Spannung schon gleich zu Beginn meines Redebeitrages kaputtmache: Die FDP-Fraktion begrüßt die Aufnahme des Elbtunnels in den Bundeshaushaltsentwurf für das Jahr 2016. Das ist in der Tat ein sehr wichtiges Signal aus Berlin für den Weiterbau der A20, das zwar nicht wirklich überraschend kommt, aber dennoch eine gute Nachricht für die vielen Befürworter des Projektes ist. Das geplante ÖPP-Modell ist zwar nur unsere zweitliebste Variante zur Realisierung der Elbquerung, aber entscheidend ist für uns und für viele Menschen in unserem Bundesland, dass es mit der A20 und der Elbquerung nun endlich weiter vorangeht. Herr Minister Meyer, Sie hatten für den Elbtunnel ja wiederholt das Modell einer staatlichen Projektgesellschaft nach dänischem Vorbild vorgeschlagen. Da würde mich angesichts der aktuellen Ankündigung aus Berlin interessieren, was daraus eigentlich geworden ist: Verfolgen Sie diesen Vorschlag noch weiter und hat es eigentlich je eine klare Antwort der Bundesregierung auf Ihre entsprechenden Schreiben gegeben?

     

    Es sind ja noch elf Klagen bezüglich des Planfeststellungsbeschlusses anhängig, aber ich will doch – anders als bestimmte Mitglieder der Landesregierung – sehr hoffen, dass die Landesregierung bei der Planung fehlerfrei gearbeitet hat. Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob die vorgesehenen 600 Millionen Euro als Anteil des Bundes am ÖPP-Modell letztlich ausreichen werden, aber umso wichtiger ist es doch, dass nun schnellstmöglich ein Interessenbekundungsverfahren auf den Weg gebracht wird. Insofern bin ich der CDU-Fraktion sehr dankbar für den vorliegenden Antrag, dem wir heute unsere Zustimmung geben werden.

     

    Ich erwarte auch, dass heute von dem angeblich größten auf Erden lebenden A20-Fan aller Zeiten, Reinhard Meyer, ein klares Signal für ein Interessenbekundungsverfahren kommt. Ich sage es hier nicht zum ersten Mal, und vermutlich auch nicht zum letzten Mal: Schleswig-Holstein braucht die A20 so schnell wie möglich, weil es unserem Bundesland bisher an einer leistungsfähigen Ost-West-Straßenverbindung fehlt. Die A20 wird unser Bundesland nicht nur als Wirtschaftsstandort deutlich attraktiver machen, sie wird Hamburg entlasten, sie wird das Hamburger Umland entlasten und sie wird durch die Elbquerung einen neuen Wirtschaftsraum schaffen. Das wäre für unsere Westküste, aber auch z.B. für den wirtschaftlich zuletzt doch leider stark gebeutelten Kreis Steinburg ein ganz wichtiger Schritt. Die gesamte Wirtschaft in Schleswig-Holstein wartet auf entsprechende Signale, dass es mit unserer Verkehrsinfrastruktur besser wird!

     

    Leider kommt die A20 bei weitem nicht schnell so voran, wie es sich die große Mehrheit der Bevölkerung und auch die große Mehrheit hier im Parlament wünscht. Die A20 wird immer mehr zu einem Symbol für die völlig verkorkste Infrastrukturpolitik unseres Bundeslandes. Das liegt nicht nur an Managementproblemen im zuständigen Ministerium, sondern auch an dem viel zu komplizierten Planungsrecht und dem Widerstand der Grünen in der Regierung und in den klagenden Verbänden. Leider ist unser Planungsrecht immer mehr zu einem Verhinderungsrecht geworden. Die Interessen von Fleder- und Haselmäusen werden mittlerweile stärker berücksichtigt als die der Menschen, die unter dem starken Verkehr durch die Wohnorte leiden müssen. Hier warten wir noch immer auf die zu Beginn seiner Amtszeit angekündigten Vorschläge und Initiativen des Ministers, mit denen man das Planungsrecht vereinfachen kann. Gerade Schleswig-Holstein würde davon sehr profitieren.

     

    Ich kann diese ‚Gründlichkeit vor Schnelligkeit‘-Parole der Landesregierung auch nicht mehr hören: Was wir bei der Planung der A20 und anderer Verkehrsprojekte brauchen, ist ‚Gründlichkeit und Schnelligkeit‘, mehr Planungskapazitäten und eine Qualitätsoffensive, z.B. durch bessere Bezahlung von Planern. Die öffentliche Hand muss beim Werben um die besten Köpfe auch in diesem Bereich wettbewerbsfähig sein. Herr Minister, es wird Ihnen schon sehr bald niemand mehr glauben, dass nur Ihre CDU-Amtsvorgänger am Stillstand schuld sein sollen. Dass Sie in einer kompletten Legislaturperiode – also in fünf Jahren – keinen einzigen Meter A20 bauen werden, ist schlichtweg ein Armutszeugnis.

     

    Meine Fraktion geht davon aus, dass sich bei dem Interessenbekundungsverfahren Konsortien finden werden, die das Projekt realisieren und betreiben wollen. Solche ÖPP-Modelle können Sinn machen, sie sollten aber die Ausnahme bleiben. Das sage ich nicht nur mit Blick auf die geplante Mautfinanzierung, sondern auch mit Blick auf den Bau und den Betrieb. Schleswig-Holstein ist ein Mittelstandsland. Wir sind eine Partei, die für den Mittelstand kämpft. Und es leuchtet ja wohl jedem ein, dass der Mittelstand bei solchen Modellen nur geringe Chancen hat. Das sollte man nicht ausblenden.

     

    Ich fordere die Koalition erneut auf, ihre rein ideologisch motivierte Formulierung im Koalitionsvertrag, nach der in dieser Legislaturperiode nur östlich der A7 gebaut werden darf, fallen zu lassen. Ich könnte mich ja freuen, dass die Koalition mit dieser Haltung allen Ernstes in den Landtagswahlkampf gehen will, aber es schadet leider nicht nur Ihnen, sondern auch unserem Land und damit allen.“

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  • 16.09.2015

    Wolfgang Kubicki: Die Behauptungen, in wenigen Jahren gehe es der HSH besser, hören wir seit Jahren

    „Es ist richtig, dass Ministerin Heinold ein besonderes Augenmerk darauf richtet, dass Spekulationen über die Zukunftsfähigkeit der HSH Nordbank nicht von der Regierung ausgehen. Es muss aber öffentlich gesagt werden, dass es befremdlich, wenn nicht sogar unerhört ist, wenn der HSH-Vorstandsvorsitzende erklärt, dass die Bank nicht mehr überlebensfähig wäre, wenn Schleswig-Holstein und Hamburg nicht die Altlasten übernehmen.

     

    Wir haben in der Vergangenheit lernen müssen, dass sich die Hoffnungen, die sich mit der Zuführung von mehreren Milliarden Euro Steuergeldern in die HSH verbunden haben, nicht erfüllt haben. Die FDP-Fraktion hat es dokumentiert: In den vergangenen Jahren hat sich jede öffentliche Verlautbarung Anfang eines jeden Jahres, warum die HSH Nordbank angeblich positiv in die Zukunft startet, als falsch herausgestellt. Und wenn wir jetzt in der Presse lesen müssen, dass abermals geplant sei, fünf Milliarden Euro Steuermittel zur Stützung der Bank einzusetzen, dann sind wir es dem Steuerzahler schuldig zu erklären, ob wir alles tun, um größtmöglichen Schaden vom Land abzuwenden. Der Aufruf aus dem parlamentarischen und administrativen Raum, bestimmte Dinge nicht öffentlich anzusprechen, sondern höchstens zu denken, um die Bank nicht noch weiter zu schwächen, ist im Zweifel undemokratisch – aber in jedem Falle töricht.

     

    Wer sich die Bilanz der HSH aufmerksam durchliest, muss zwangsläufig feststellen, dass das Geschäftsmodell nicht funktioniert. Und faktisch sammelt die Bank aktuell im Immobiliengeschäft diejenigen Risiken wieder ein, die sie eigentlich vermeiden wollte. Ich sehe daher die vollmundigen Erklärungen kritisch, dass es der Bank in fünf Jahren wieder besser gehen soll. Diese Behauptungen hören wir seit Jahren.

     

    Sollte das Parlament dem in Rede stehenden Modell der Gründung einer ‚Bad Bank‘ zustimmen, kündige ich für meine Fraktion schon jetzt eine Klage vor dem Verfassungsgericht an. Es ist dem Land aus guten Gründen rechtlich untersagt, unmittelbar oder mittelbar Spekulationsgeschäfte zu tätigen.“

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  • 07.09.2018

    Oliver Kumbartzky zu TOP 22 „Mensch und Tier vor Problemwölfen schützen“

    In seiner Rede zu TOP 22 (Mensch und Tier vor Problemwölfen schützen) erklärt der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Der vorliegende AfD-Antrag ist im wahrsten Sinne des Wortes nichts weiter als ein Schnellschuss. Der losgelöste Diskurs über Schutzjagden und Obergrenzen ist nicht zielführend. Es bedarf zuerst einmal eines transparenten, aktuellen Monitorings, das uns erlaubt die Population und deren Bewegungen zu bewerten, vorherzusehen und so handlungsfähig zu bleiben. Es muss gelingen, dass ein pragmatisches, einheitliches Vorgehen bei sogenannten Problemwölfen möglich ist, ohne die Belange des Artenschutzes massiv zu berühren. Die Schaufensteranträge der AfD werden der Debatte nicht gerecht und zielen darauf ab, möglichst kurzfristige Entscheidungen zu erstreiten, welche die einzelnen Interessen jedoch nicht ausreichend beachten. Es muss uns vielmehr gelingen, zu einem konfliktarmen Nebeneinander von Wolf und Mensch zu kommen. Dass das Wolfsmanagement ausschließlich bei den Ländern liegt, und nicht wie irrig von der AfD mit Verweis auf Bundes- und EU-Ebene angenommen, sei nur am Rande bemerkt. Daher ist unser Alternativantrag die richtige Alternative zur sogenannten Alternative.

    Was wir vor allem brauchen, ist eine ehrliche Debatte über den Umgang mit Wölfen. Mit dem weiterhin sehr raschen Ansteigen der Wolfspopulation in Deutschland werden die Probleme und Herausforderungen auch für Schleswig-Holstein zunehmend greifbar. Gerade die aktuellen Zahlen – seit Mai 32 Wolfsnachweise und in 16 Fällen Schafsrisse – belegen, dass ein handlungsbezogener Umgang geboten und nötig ist. Jedes Jahr zum Winter verlassen die Jungwölfe des Vorjahres ihre Heimatrudel. Die Jungwölfe sind anpassungsfähig, sodass die Suche nach einem neuen geeigneten Lebensraum auch in der Kulturlandschaft liegen kann. Die Jungtiere, die ihre Rudel gen Schleswig-Holstein verlassen, finden bei uns keine weitläufigen Wälder, unbesiedelte Landschaften oder große Truppenübungsplätze vor. Dafür aber kilometerlange Deiche an Nordsee, Elbe, Eider und Stör – sowie von Gräben durchzogenes Marschland mit vielen Weidetieren. Und gerade diese Weidetiere stellen einen wesentlichen Teil der Beute des Wolfes dar. Der Wolf macht keinen Unterschied zwischen Wild- und Weidetieren!

    Lassen Sie mich nun noch was zum Thema Jagdrecht sagen. Es ist sicherlich keine Neuigkeit, wenn ich sage, dass ich eine Aufnahme des Wolfes als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz für erforderlich halte. Darüber empört sich jetzt wieder der ein oder andere. Aber Jagdrecht heißt nicht gleich aktive Bejagung! Denn: Die Aufnahme in das Jagdgesetz würde zunächst doch am Schutzstatus nichts ändern. Im Übrigen stehen auch ganz andere Tierarten im Jagdrecht. Seeadler zum Beispiel. Oder Fischotter. Oder Seehunde. Nur nicht der stärkste Beutegreifer, der Wolf, der innerhalb von drei Jahren seine Population verdoppelt und anpassungsfähiger und wohl auch intelligenter ist als alle anderen Tiere. Warum ich die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht für verhältnismäßig halte, ist folgendes: mit der angemessenen Einbindung der Jägerschaft durch die Verpflichtung zur Hege und Pflege des Wolfes, könnte deren jagdfachlicher Sachverstand beim Wolfsmanagement und insbesondere beim Wolfsmonitoring nutzbar gemacht werden. Es ist für mich völlig unverständlich, dass für das Management der Wolfspopulation nicht das Netzwerk der Jäger genutzt wird. Eine Aufnahme ins Jagdgesetz ermöglicht einen einheitlichen Umgang mit dem Tier, Stichwort Problemwölfe. Jagdpächter sollten im Falle eines notwendigen Abschusses eingebunden werden und erste Ansprechpartner sein. Den Einsatz von speziellen Entnahmetrupps, wie beispielsweise in Brandenburg diskutiert, halte ich für falsch.

    Beim Thema Wolf geht es nicht nur um Artenschutz, sondern auch um andere gesamtgesellschaftliche Ziele. Ziele, wie den Hochwasser- und Küstenschutz, aber auch den Naturschutz und die Landschaftspflege. Wir wollen die durch Weidewirtschaft geprägte Landwirtschaft erhalten. Auch der Tourismus – wie auf Eiderstedt – und die bäuerlich geprägte Landwirtschaft dürfen nicht durch die Rückkehr des Wolfes gefährdet werden. Darauf muss die Politik Antworten finden. Nur so können wir Akzeptanz auch für den Wolf bei den Menschen im ländlichen Raum erreichen. Nun sagen manche, wenn der Wolf kommt, sollen die Schäfer halt Zäune bauen. Diese Leute vergessen, dass Zäune aufgrund der durch Gräben geprägten Landschaft und der hier typischen Weidetierhaltung weder möglich noch in der Fläche akzeptabel sind. Eine großflächige wolfsabweisende Zäunung von Weideflächen ist zudem naturschutzwidrig und bei kilometerlangen Deichen schlicht unmöglich. Die Aussage ‚Es wird doch alles großzügig entschädigt‘ halte ich ebenfalls für nicht sachgerecht. Die Tierhalter wollen kein Geld – sie wollen ihre Tiere in Sicherheit wissen.

    Die Rückkehr des Wolfes ist aus Sicht des Artenschutzes zu begrüßen. Und das Ziel sollte doch die Erhaltung einer gesunden Population sein, die den Belangen des Artenschutzes auf der einen Seite und dem Schutz von Mensch und Nutztier andererseits Rechnung trägt. Wenn das Nebeneinander von Artenschutz des Wolfes und dem Risiko, was mit seiner Ansiedlung einhergeht, konfliktarm gelingen soll, bedarf es eines transparenten Monitorings und gezielter Maßnahmen. Dabei müssen alle Interessen bestmöglich bedacht werden. Aber nicht zuletzt dürfen wir weder das Sicherheitsgefühl der Menschen noch den Schutz der Weidetiere außer Acht lassen. Die berechtigten Bedenken von Weidetierhaltern und den Menschen im ländlichen Raum müssen wir wahrnehmen und mit höchster Priorität berücksichtigen.
    Es geht nicht darum, dem Wolf das Lebensrecht abzusprechen – aber Tier- und Artenschutz sind nicht teilbar.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 16.09.2015

    Wolfgang Kubicki: Diese Landesregierung verschiebt verlässlich Probleme und Verantwortung auf andere

    „Der Haushalt 2016 ist gekennzeichnet durch Beständigkeit.  Beständigkeit kann bisweilen etwas Gutes sein, zeugt es doch von Kontinuität und Verlässlichkeit.

     

    Diese Landesregierung verschiebt verlässlich Probleme und Verantwortung auf andere. Ihr Vorgehen ist so verlässlich, dass uns beinahe nichts mehr überraschen sollte – wären da nicht die Haushaltsrisiken, auf die ich in meiner Rede gesondert eingehen möchte.  

     

    Wenn man dieser Landesregierung zuhört, könnte man meinen, dass alles bestens läuft. Beständig bemühe sich die Landesregierung, alles zum Wohle des Landes zu tun. Ob es nun um gute Schulen und gute Lehrer oder um eine tolle Infrastruktur geht, die Landesregierung sieht sich ganz weit vorn.

     

    Ich teile die Auffassung der Landesregierung ausdrücklich nicht und werde es auch begründen.

     

    Die Bürgerinnen und Bürger, die Touristen und auch nur die Durchreisenden werden in Zukunft mehr Zeit haben, sich der schönen Landschaft Schleswig-Holstein zu erfreuen.

     

    Wieso? Ganz einfach, unsere Straßen sind so marode, dass, wenn es nicht ohnehin zu Straßensperrungen kommt, die Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse angepasst werden müssen. Das heißt modern: Entschleunigung.

     

    Ministerpräsident Torsten Albig orakelte in seiner ersten Regierungserklärung im Juni 2012 damals zur Infrastruktur:

     

    ‚Moderne Infrastruktur ist auch, aber nicht nur Asphalt und Beton. Wissen, Einfallsreichtum und Kreativität sind die wichtigsten Ressourcen unseres Landes.‘

     

    Ich würde gern wissen, wie Sie, verehrter Ministerpräsident, auf Wissen, Einfallsreichtum und Kreativität von A nach B kommen. In diesem Fall kann ich nur für mich sprechen, ich brauche noch immer funktionierende Straßen.

     

    Wenn man sich nun bemüht, die damalige Aussage des Ministerpräsidenten auf das Jetzt und Heute zu übertragen, gelangt man zu einem erstaunlichen Ergebnis.

     

    Lassen Sie mich etwas zunächst einige Fakten aufzählen:

     

    • 1.160 km des Landesstraßennetzes sind dringend sanierungsbedürftig;
    • 90 Millionen Euro pro Jahr sind erforderlich, um den Erhaltungsstau bei den Landesstraßen abzubauen;
    • Insgesamt, so steht es zumindest in dem Infrastrukturbericht, beläuft sich der Mittelbedarf im Zeitraum 2015 – 2024 bei den Verkehrssystemen auf 1,6 Milliarden Euro – Achtung: davon 1,1 Milliarden Euro mit ungeklärter Finanzierung.

     

    Wie geht es nun weiter? Die Zahlen, die hinter dem Infrastrukturbericht stehen, scheinen selbst der Regierung nicht geheuer. Bis jetzt konnte die Landesregierung zum Beispiel nicht darlegen, welche Infrastrukturmaßnahmen in welcher Höhe sich bei den Landesstraßen oder dem Breitbandausbau verbergen.

     

    Der ganze Bericht scheint auf derartig wackligen Füßen zu stehen, dass sich die angekündigte Priorisierung der Infrastrukturprojekte um mindestens ein halbes Jahr verzögern wird.

     

    Für den Fall, dass Sie irgendwann dann doch noch zu einem Ergebnis gelangen, greift das sensationelle Programm namens IMPULS 2030.

     

    Ich vermute, dass der Namensgeber etwas Kraftvolles damit zum Ausdruck bringen wollte, das uns möglicherweise 2030 widerfahren wird.

     

    Wenngleich das Programm einen recht kraftvollen Namen trägt, verbirgt sich dahinter doch eher etwas Kraftloses.

     

    Denn die Landesregierung hat für sich feststellen müssen, dass vielleicht einiges oder sehr vieles an dem Infrastrukturbericht –  womöglich der Zeit- und Finanzierungsrahmen -  sehr ambitioniert war. Kurzerhand entschloss man sich, den Finanzierungszeitraum zu verlängern.

     

    Kraftvoll kam man auch zu dem Schluss, dass es besser sei, mit den großen Finanzierungsblöcken erst irgendwann ab 2018 oder später zu beginnen.

     

    Ein weiteres Beispiel dafür, was die Landesregierung ebenfalls nicht schafft, ist eine anständige Investitionsquote. Es mutet  beinahe so an, als ob sich die Landesregierung mit Händen und Füßen dagegen wehrt, die Investitionsquote auf ein adäquates Niveau anzuheben.

     

    Dass sich die Landesregierung bei Rekordsteuereinnahmen und dem Wissen um die Infrastruktur eine Investitionsquote von unter sieben Prozent, auf längere Sicht sogar unter sechs Prozent, leistet, ist bemerkenswert.

     

    Wer sich als Haushälter stolz vor eine derartig niedrige Investitionsquote stellt, wer betonen muss, man investiere in Köpfe und nicht in Beton, der hat bisher wenig verstanden.

     

    Weniger soll es nach den Grünen gehen, die wollen Schleswig-Holstein den kommenden Bürgerinnen und Bürgern ohnehin nur als ein großes Radwegenetz hinterlassen. Ich sehe eine Zukunft auch für Vehikel mit mehr als zwei Rädern in Schleswig-Holstein.

     

    Einerseits hat die Landesregierung keinerlei Skrupel, eine historisch niedrige Investitionsquote vorzulegen und andererseits gibt sie sich beinahe weltmeisterlich in Sachen Ausgaben.

     

    Lassen Sie mich ein eklatantes Beispiel für den Sparwillen dieser Landesregierung aufführen.

     

    Meine Fraktion hat vor einiger Zeit einen Gesetzentwurf eingebracht, der ein Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes bei der Eingliederungshilfe vorsah. Einer der größten Haushaltstitel – Titelgruppe 65 – Sozialgesetzliche Leistungen, zu finden im Einzelplan 10, ist eine riesige haushalterische Black Box.

     

    Warum riesige Blackbox? Es geht um 707,5 Millionen Euro für das nächste Jahr. 707,5 Millionen Euro, von denen wir nicht wissen, wie sich die Kosten im Einzelnen zusammensetzen.

     

    Wir reden von Steigerungen dieser Haushaltsansätze von fast drei Prozent im Jahr – völlig intransparent und völlig unkontrolliert. In Anbetracht dessen, worüber wir in den Haushaltsberatungen im Ausschuss später diskutieren und der Höhe der späteren Änderungsvorschläge, ist dieser Betrag mehr als bemerkenswert.

     

    Ich möchte in Erinnerung rufen, dass sich die regierungstragenden Fraktionen unter Führung der Sozialdemokraten gegen die Transparenz und gegen die Kostenkontrolle in dieser Titelgruppe ausgesprochen haben. Sie haben unseren Gesetzentwurf abgelehnt und gleichwohl damit unter Beweis gestellt, welchen Stellenwert die Reduzierung von Ausgaben in Ihrer Haushaltspolitik tatsächlich hat – nämlich gar keinen.

     

    Wie sorgsam die Landesregierung mit der haushaltspolitischen Zukunft des Landes umgeht, wurde eindrucksvoll vom Landesrechnungshof in dessen Bemerkungen 2015 beschrieben. Dort heißt es:

     

    ‚Insgesamt liegen die geplanten Nettoausgaben 2015 um 20 % über dem Niveau von 2008. Bisher sind die Ausgabensteigerungen in Schleswig-Holstein zudem überdurchschnittlich im Vergleich zu anderen Bundesländern. Besonders groß sind die Unterschiede zu anderen Konsolidierungsländern.‘

     

    Nun hat Staatssekretär Dr. Nimmermann in einem Gastbeitrag in Schleswig-Holstein am Sonntag am 6. September zum Thema Ausgabensteigerung Stellung bezogen. Er schreibt:

     

    ‚Die Kritiker halten dagegen, die notwendige Haushaltskonsolidierung erlaube im Prinzip überhaupt keine Erhöhung der Ausgaben. Sie übersehen dabei, dass in einer wachsenden Wirtschaft der Haushalt auch konsolidiert werden kann, wenn das Ausgabewachstum unterhalb des Einnahmewachstums liegt.‘

     

    Das Argument des Landesrechnungshofes ist doch nicht von der Hand zu weisen. Es geht nicht alleinig um die Ausgabensteigerung, sondern um die Höhe der Steigerung. Man möchte glauben, dass sich Schleswig-Holstein als Konsolidierungsland, dem Sparen – einer moderaten Ausgabensteigerung – verschrieben hat. Dem ist leider mitnichten so.

     

    Die FDP-Fraktion weiß, wie wichtig es ist, gerade in wirtschaftlich guten Zeiten mit hohen Steuereinnahmen, für Wirtschaftswachstum in diesem Land Schwung zu holen. Wir wissen darum, was jetzt wichtig ist für das Land und das werden wir mit unseren Haushaltsanträgen auch dokumentieren.

     

    Die Landesregierung hat dagegen eine andere Ausgabepolitik – sie vollführt ein regelrechtes Kunststück. Sie gibt eine Menge Geld aus – mehr denn je – schafft es aber dennoch, weniger zu investieren! Das muss Ihnen erst einmal jemand nachmachen.

     

    Bitte erklären Sie doch den Bürgerinnen und Bürgern, warum unsere Straßen, unsere Brücken und unsere Schulgebäude weiter verfallen. 

     

    Ich helfe Ihnen dabei. Sie geben im Haushaltsjahr 2016 unter anderem 200.000 Euro für die zweisprachige wegweisende Beschilderung in Nordfriesland aus.

     

    Ein weiteres Beispiel aus dem Haushaltsentwurf 2016, der den Sparwillen oder besser gesagt den Ausgabewillen der Landesregierung bestens zum Ausdruck bringt:

     

    Der sagenhafte Anstieg des Haushaltstitels ‚Repräsentationsmittel‘ im Einzelplan 3 – Ministerpräsident, Staatskanzlei – um 65 Prozent im Vergleich zum Ansatz 2013.

     

    Im Haushalt sind nicht nur Repräsentationsmittel verborgen, es finden sich auch wahre Haushaltsrisiken.

     

    Am 18. August meldeten der Norddeutsche Rundfunk und die Süddeutsche Zeitung, dass sich die HSH Nordbank mit der Staatsanwaltschaft Köln auf eine Strafzahlung in Höhe von 22 Millionen Euro geeinigt habe. Hintergrund waren Ermittlungen gegen die Bank, die über ihre Luxemburger Filiale wohlhabenden Kunden bei der Hinterziehung von Steuern geholfen haben soll.

     

    Dass gerade diejenige Bank, die zu einem beträchtlichen Teil von Steuergeldern profitiert hat, ihren Kunden Steuern zu hinterziehen hilft – und damit den Anteilseignern Hamburg und Schleswig-Holstein wahrscheinlich beträchtlichen finanziellen Schaden zugefügt hat – ist an sich schon ein äußerst bemerkenswerter Vorgang. Einerseits laut nach Hilfe rufen, wenn es darum geht, die Bank weiter mit öffentlichen Geldern zu stützen, andererseits aber dem Helfer auf diese Art und Weise ins Kreuz zu treten – das können und wollen wir nicht ohne Weiteres akzeptieren.

     

    Ich sage es ganz deutlich: Dieser Vorgang ist definitiv keine Petitesse und hat möglicherweise Konsequenzen, die sehr viel schwerer wiegen könnten, als es viele zunächst erahnt haben: Denn mit der Zahlung an die Kölner Staatsanwaltschaft und dem Eingeständnis der Bank, dass es Fälle von Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegeben habe, fällt dieser Vorfall unter die Bestimmungen von SPD, Grünen und SSW eingeführten Korruptionsregistergesetzes.

     

    Das bedeutet: Die HSH Nordbank ist das erste Unternehmen in Schleswig-Holstein, das ins Korruptionsregister eingetragen werden muss – so sieht es § 2 Absatz 3 Ziffer 3 des Gesetzes vor. Und so wollten es auch die Koalitionsfraktionen.

     

    Die FDP-Fraktion war immer gegen das Gesetz. Aber es hat nun einmal Gesetzeskraft, und deshalb dürfen wir hier nicht einfach darüber hinweggehen, wenn es uns einmal nicht passt. Wir sind sehr gespannt, wie ernst diese Landesregierung dieses Gesetz jetzt nimmt. Es darf für kein Unternehmen eine Ausnahme deshalb geben, weil Schleswig-Holstein Anteilseigner ist. Wenn das Korruptionsregistergesetz gilt, dann für alle Unternehmen.

     

    Ein weiteres Haushaltsrisiko – technisch, nicht menschlich – stellt die Flüchtlingskrise dar.

     

    Schleswig-Holstein steht angesichts der neuesten prognostizierten Flüchtlingszahlen von 1 Million Menschen vor einer enormen, wenn nicht sogar historischen, Aufgabe.

     

    Warum Ministerpräsident Albig die vertriebenen Flüchtlinge, die ihr Heimatland verlassen haben und sich auf der Flucht befinden, ausgerechnet als ‚Vitaminspritze‘ bezeichnet hat, bleibt mir schleierhaft.

     

    Dazu gehört eben mehr, als nur ‚Willkommensgipfel‘ abzuhalten oder Menschen vor Ort in die rechte Ecke zu stellen, nur weil diese sich offen und konstruktiv gegen die Pläne der Landesregierung in Sachen Erstaufnahmeeinrichtungen stellen.

     

    Der viel bemühte Dialog, den sich die Landesregierung seit Beginn ihrer Amtszeit auf die Fahnen geschrieben hat, findet nicht statt – erst recht nicht mit denen, die anderer Meinung sind.

     

    Vor dem Ergebnis des monatelangen Schönredens stehen wir jetzt. Die Menschen, die vor Ort in den Erstaufnahmeeinrichtungen tätig sind, gelangen an ihre Leistungsgrenze. Die Kommunen wissen nicht mehr, wohin mit den Menschen. Viele Beamtinnen und Beamten der Landespolizei sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen tätig.

     

    Und was unternimmt die Landesregierung angesichts der zugespitzen Lage: der hilfesuchende Blick gen Berlin. Mehr Geld ist vonnöten, so schnell wie möglich.

     

    Denn die Haushaltsmittel, die jetzt im Entwurf 2016 angesetzt sind, soweit lässt sich die Lage schon abschätzen, werden bei Weitem nicht ausreichen.

     

    Lassen Sie mich die Angaben in Ihrem Haushaltsentwurf, genauer gesagt im Einzelplan 4, wiederholen:

     

    Dort beläuft sich die Zahl der Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf 18.400 für das Jahr 2015 – 27.500 für das Jahr 2016. Diese Zahlen sind angesichts der neuesten Schätzungen von 1 Million Flüchtlingen auf Bundesebene – also 34.000 Flüchtlinge für Schleswig-Holstein – längst Makulatur.

     

    Wir erwarten von der Landesregierung, diesem Umstand Rechnung zu tragen – wir erwarten einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2015.“

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  • 11.09.2015

    Christopher Vogt: Wir warten leider noch immer vergeblich auf konkrete Reformvorschläge

    „Wir begrüßen es, dass Verkehrsminister Meyer endlich einige zaghafte Vorschläge zur Beschleunigung von großen Bauvorhaben macht. Seine Ideen sind jedoch mit Blick auf die Herausforderungen, vor denen Schleswig-Holstein steht, bei weitem nicht ausreichend. Meyers Forderung nach einem vereinfachten Vergaberecht bleibt auch völlig glaubwürdig, solange er im Landtag das zutiefst bürokratische Vergabegesetz verteidigt, das seine Koalition vor gerade einmal zwei Jahren eingeführt hat.


    Bestimmte grüne Verbände beklagen mittlerweile sehr professionell jedes größeres Verkehrsprojekt, um es zu verhindern oder zumindest zu verzögern und damit zu verteuern. Das Planungsrecht ist immer mehr zum Verhinderungsrecht geworden und muss deshalb dringend reformiert werden. Hier warten wir leider noch immer vergeblich auf konkrete Reformvorschläge des Ministers, die er zu Beginn seiner Amtszeit angekündigt hatte. Offenbar ist die Angst vor dem grünen Koalitionspartner dann doch zu groß, um den Worten Taten folgen zu lassen. Eine generelle Verkürzung des Klageweges wäre hier z.B. ein großer Schritt in die richtige Richtung.

     

    Als finanzschwaches Bundesland, das großen Nachholbedarf sowohl bei der Sanierung als auch bei der Vervollständigung der Verkehrsinfrastruktur hat, muss Schleswig-Holstein auch einen weiteren Punkt auf die Agenda bringen: Der Bund sollte den Ländern bei den Planungskosten für Projekte im Bereich der Infrastruktur des Bundes endlich realistische Beträge erstatten. Bisher erstattet der Bund nur einen geringen Anteil der Planungskosten, bei denen die Länder in Vorleistung gehen. Zudem muss das Land beim Werben um geeignete Planer und Projektmanager endlich wettbewerbsfähiger werden. Es wäre z.B. sinnvoll, Bauingenieure in Zukunft nicht mehr mit A9, sondern wie beim Lehramt mit A13 zu bezahlen.

     

    All diese Maßnahmen würden jedoch auch nicht wirklich weiterhelfen, solange wichtige Projekte wie der A20-Weiterbau auch politisch von Teilen der Regierung blockiert werden. Die Weigerung der Grünen, die A20 bei Erlangung des Baurechts zunächst westlich der A7 weiterbauen zu lassen, schadet unserem Land.“
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  • 10.09.2015

    Christopher Vogt: Wir brauchen auch eine Verbesserung der Qualität von Bildung und Wissenschaft

    „Der CDU-Vorschlag ist ein konstruktiver Vorschlag zur wichtigen Debatte über den Erhalt unserer Infrastruktur und geht zumindest in die richtige Richtung. Anders als die CDU-Fraktion würden wir erzielte Haushaltsüberschüsse nicht komplett zur Steigerung der Investitionen, sondern auch zur Verbesserung der Qualität von Bildung und Wissenschaft verwenden. Beides ist für die Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslandes von elementarer Bedeutung. Wir halten es zudem für fragwürdig, bei der Sanierung der Infrastruktur so stark auf Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) setzen zu wollen. Dies würde die Handlungsfähigkeit nachkommender Generationen angesichts des bereits heute stark versteinerten Landeshaushalts weiter einschränken. Das Vorhalten einer guten und intakten Infrastruktur ist eine staatliche Kernaufgabe, die aus dem laufenden Haushalt finanziert werden sollte.

     

    Das ‚Impuls 2030‘-Programm der Landesregierung ist dagegen ein infrastrukturpolitischer Offenbarungseid. Die Landesregierung will erst ab dem nicht zufällig gewählten Jahr 2018 wirklich anfangen, die Infrastruktur des Landes zu sanieren. Das Programm von Frau Heinold startet nicht nur zu spät, sondern ist auch völlig unzureichend. Unser Bundesland wird unter Rot-Grün-Blau im Vergleich der Bundesländer weiter zurückfallen. Das großspurig angekündigte Impuls-Programm ist nichts anderes als der klägliche Versuch der Landesregierung, eine schöne Kulisse um die zunehmende Vernachlässigung der Infrastruktur aufzubauen. Die Landesregierung möchte die Bürger auf sehr plumpe Art und Weise täuschen. Sie gibt vor, das Problem endlich anzupacken und macht in Wirklichkeit das genaue Gegenteil.

     

    Die Investitionsquote soll nach dem Willen von Rot-Grün-Blau in den kommenden Jahren mehr und mehr in Richtung Null gesenkt werden. Selbst wenn die Berechnungen von Ministerin Heinold realistisch wären, ist das von ihr propagierte Programm, das ja erst nach der Abwahl dieser Landesregierung in Gang kommen soll, völlig unterdimensioniert. Die Infrastrukturpolitik der Landesregierung ist zukunftsvergessen und hat mit generationengerechter Politik nichts zu tun.

     

    Die Haushaltspolitik von Frau Heinold sieht nur auf dem Papier gut aus. Es bringt leider relativ wenig, wenn der Haushalt im Wahljahr 2017 zwar ausgeglichen ist, aber die Infrastruktur noch maroder als heute schon. Wenn die Koalition ihre Prioritätensetzung ändern und sich zunächst auf die staatlichen Kernaufgaben konzentrieren würde, wäre gerade angesichts der guten Einnahmesituation beides möglich: Schrittweise Haushaltssanierung und Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Dafür müssten sich die Regierungsparteien aber endlich von ihren teuren Wunschzetteln lösen.“

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  • 10.09.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Albig schweigt lautstark

    „Albig schweigt lautstark“, meinte der innen- und europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug. Dem FDP-Abgeordneten fällt auf, dass Kiels Regierungschef, der – so wörtlich – „ansonsten mit gelernter PR-Profi-Kunst jeden Quark in medialen Plastiksprengstoff verwandelt“, bei diesem Thema abgetaucht ist. Für die kommende Woche habe Albigs Staatskanzlei jetzt zwar wieder eine neue Regierungserklärung zur Flüchtlingspolitik angekündigt, „aber das skandalöse Geschehen an der nördlichen Landesgrenze und dessen politische Hintergründe haben dem Ministerpräsidenten offenbar die Sprache verschlagen“, stellte Klug weiter fest.

     

    Unter Anspielung auf Albigs letztmalige Regierungserklärung, in welcher der Ministerpräsident wortreich dargelegte, wie sehr die einzelnen Angehörigen der (fiktiven) Familie Hansen – angeblich – von den Segnungen seiner Politik profitierten, forderte Klug den Ministerpräsidenten auf, in der kommenden Woche bei seiner neuen angekündigten Regierungserklärung auch darzustellen, was die Hansens gestern bei dem gescheiterten Versuch erlebt hätten, per Zug einen Familienausflug nach Dänemark zu unternehmen. 

     

    Mit Blick auf die noch nicht weit zurückzuliegende Zeit idyllischer Eintracht zwischen den Regierungen in Kopenhagen und Kiel meinte der FDP-Politiker:

     

    „Als nördlich der Grenze noch die politischen Kumpels der Kieler ‚Küsten-Koalition‘ in der Regierung waren, wurde jede läppische gemeinsame Erklärung als bombastischer, weltgeschichtlich bedeutsamer politischer Durchbruch gefeiert.

     

    Jetzt hingegen, wo einem die dänische Politik leider einmal übel aufstoßen muss, zieht sich Herr Albig mitsamt seiner Ministerriege in einen regierungseigenen ‚Raum der Stille‘ zurück. So ein feiges Abtauchen kann man nicht durchgehen lassen.“

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  • 09.09.2015

    Oliver Kumbartzky: Sachliche Debatte zum Umgang mit dem Wolf ist notwendig

    „Die Anhörung war Teil einer ehrlichen, sachlichen und notwendigen Debatte zum Umgang mit Wölfen in Schleswig-Holstein. Es wurde heute mehr als deutlich, dass es einer deutlich offensiveren Informationspolitik seitens der Landesregierung und dringend klarer Regelungen für Prävention und Schadensersatz bedarf. Die Weidetierhaltung in Schleswig-Holstein darf durch die Wiederansiedlung des Wolfes nicht in Frage gestellt werden.


    Eine bessere Einbindung der Jägerschaft, gerade bei verunfallten oder verhaltensauffälligen Wölfen, ist ebenfalls geboten. Eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht ist daher offen zu prüfen. Wir brauchen im Land mehr Fach- und Sachkundige, die – ausgestattet mit den entsprechenden Befugnissen und der Unterstützung aus dem Ministerium – schnell reagieren können“

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  • 08.09.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Panorama 3-Bericht offenbart skandalöse Zustände – FDP fordert Aufklärung

    „Sollten Mitarbeiter des Wachdienstes in Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge tatsächlich zur Ausgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel – z.B. von Herzmedikamenten oder Psychopharmaka – veranlasst bzw. damit beauftragt worden sein, so wäre dies ein handfester politischer Skandal. Das Innenministerium wird zu diesem Thema morgen dem Innen- und Rechtsausschuss des Landtages Rede und Antwort stehen müssen. Die FDP-Landtagsfraktion verlangt eine lückenlose Aufklärung darüber, wie es zu solchen Missständen kommen konnte.

     

    Auf keinen Fall darf die Verantwortung für solche schwerwiegenden Mängel auf einzelne Mitarbeiter des Wachdienstes abgewälzt werden. Wenn das zuständige Sicherheitsunternehmen jetzt davon spricht, man könne ‚nicht ausschließen, dass Mitarbeiter ihre Kompetenzen überschritten haben‘ (Zitat aus der NDR-Vorabmeldung), so zeichnet sich hier eine völlig unvertretbare Argumentationslinie an – nämlich der Versuch, die Schuld gegebenenfalls bei einzelnen Wachleuten abzuladen. Falls die vom NDR geschilderten Zustände zutreffen, so muss die Verantwortung dafür bei denen gesucht werden, die für die angemessene medizinische Betreuung der Flüchtlinge zuständig sind.

     

    Aufklärung muss zudem auch in der Frage der Entlohnung des Personals erfolgen. Falls Mitarbeiter des Wachdienstes tatsächlich Gehälter unterhalb des landesgesetzlich geregelten Mindestlohns von 9,18 EUR pro Stunde erhalten haben sollten, so wäre dies ein klarer Gesetzesverstoß. Es stellt sich auch die Frage, ob und wie das Innenministerium für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gesorgt hat. Im Übrigen habe ich zur Frage des Mindestlohns bereits am 26. Mai eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet (Drucksache 18/2944). Dies hätte das Innenministerium bereits vor mehr als einem Vierteljahr zu einer Prüfung veranlassen können, ob die landesrechtlichen Vorgaben tatsächlich eingehalten werden.“

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  • 07.09.2015

    Christopher Vogt: Interessenbekundungsverfahren für den Elbtunnel starten

    „Die Verankerung des Elbtunnels im Entwurf des Bundeshaushalts ein sehr positives Signal für den Weiterbau der A20. Nun ist die Landesregierung aufgefordert, schnellstmöglich ein Interessenbekundungsverfahren auf den Weg zu bringen. Das gesamte Projekt leidet jedoch nach wie vor unter der politischen Blockade durch die rot-grün-blaue Landesregierung. Das starrsinnige Festhalten an der Formulierung des Koalitionsvertrages, wonach in dieser Legislaturperiode nur östlich der A7 weitergebaut werden soll, kostet das Land wertvolle Zeit bei der Realisierung des Projektes. Wir fordern die Landesregierung erneut auf, zunächst die Bauabschnitte westlich der A7 zu realisieren. Die Grünen müssen ihre ideologisch motivierte Blockade endlich aufgeben.“

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  • 03.09.2015

    Christopher Vogt: Der Verkehrsinfrastruktur mangelt es nicht an PR-Terminen des Ministers

    „Würde unsere Verkehrsinfrastruktur unter zu wenigen PR-Terminen des Verkehrsministers leiden, hätte Herr Meyer sie schon lange saniert und ausgebaut. Uns war bisher nicht aufgefallen, dass die neuen Bündnispartner die Notwendigkeit auch nur eines der aufgeführten Projekte jemals in Frage gestellt hätten. Dieses Bündnis ist mal wieder eine nette PR-Nummer des Ministers, aber unsere Verkehrsinfrastruktur und damit die Mobilität unserer Bürger wird es leider keinen Meter voranbringen. Der Minister muss offenbar schlichtweg Verbündete um sich versammeln, um vor allem die benötigten Straßenbauprojekte gegen den Widerstand des grünen Koalitionspartners auf der Regierungsagenda zu halten.

     

    Ich muss mich allerdings schon sehr wundern, wer mittlerweile so alles die politische Blockade des A20-Weiterbaus in dieser Legislaturperiode zu akzeptieren scheint. Wir werden dies wie die große Mehrheit in unserem Bundesland jedenfalls nicht tun. Wir werden weiterhin darauf drängen, dass die A20 zunächst westlich der A7 weitergebaut werden. Es kann nicht sein, dass eine überwältigende Mehrheit in unserem Bundesland unter der ideologisch erstarrten Verkehrspolitik der Grünen leiden muss.

     

    Unser Land braucht für einen besseren Erhalt und eine schnellere Ergänzung der Verkehrsinfrastruktur endlich eine andere politische Prioritätensetzung, bei der zunächst die Erledigung der staatlichen Kernaufgaben im Fokus stehen muss. Wir brauchen mehr Investitionsmittel aus den öffentlichen Haushalten für Planungen und Investitionen und schnellere Planungsverfahren. Es ist sehr bedauerlich, dass Minister Meyer seinen berechtigten Anspruch aufgegeben hat, in dieser Legislaturperiode auf bundespolitischer Ebene entsprechende Initiativen für vereinfachte Planungsverfahren anzustoßen. Ich fürchte, dass er diese Chance in der nächsten Wahlperiode nicht mehr haben wird. Mit einem tragfähigen Konzept für einfachere Planungsverfahren, auf das viele in unserer Republik warten, würde sich der Minister um unser Bundesland wirklich verdient machen. Er hat dafür nur noch eineinhalb Jahre Zeit.“

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  • 03.09.2015

    Anita Klahn: Quoten sagen nichts über Qualität aus

    „Die von der Bertelsmann-Studie so hoch gehaltenen Quoten sagen faktisch nichts über die Qualität eines inklusiven Schulsystems aus. Tatsache ist aber, dass die rot-grün-blaue Landesregierung immer weniger Mittel pro Schüler für die Inklusion bereitstellt. So kann Inklusion nicht funktionieren.

     

    Anstatt Mittel im unausgegorenen Projekt der Schulassistenz zu versenken, sollte die Landesregierung mehr fachlich ausgebildete Sonderpädagogen für die allgemein- und berufsbildenden Schulen einstellen.

     

    Am Rande sei zur Studie angemerkt, dass es Gesamtschulen in Schleswig-Holstein nicht mehr gibt. Im Gegensatz zur Darstellung in der Studie können diese also auch keine Schüler mehr in die Sekundarstufe aufnehmen.“

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