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Bilanz der FDP-Landtagsfraktion 2017-2022: Frauen

Schutzräume für ein selbstbestimmtes Leben

Umsetzung der Istanbul-Konvention

Der Schutz von Frauen und ihren Kindern vor Gewalt ist ein Kernanliegen im Jamaika-Koalitionsvertrag. Mit Inkrafttreten der Istanbul-Konvention 2018 in Deutschland haben auch wir in Schleswig-Holstein umgehend mit der Umsetzung begonnen. In Kooperation mit  Facheinrichtungen, Verwaltung, Justiz, Vereinen und Verbänden haben wir zunächst analysiert, wie
es um das Schutzangebot für Frauen und Kinder vor häuslicher Gewalt bestellt ist. Auf dieser Grundlage sollten zielgerichtete und geeignete Maßnahmen für weitere Verbesserungen unseres
derzeitigen Hilfesystems im Land aufgebaut werden. Der Abschlussbericht zur Bedarfsanalyse des Hilfeangebotes für gewaltbetroffene Frauen in Schleswig-Holstein wurde daraufhin Anfang 2021 veröffentlicht und wird uns als Arbeitsgrundlage dienen, die Situation von gewaltbetroffenen Frauen im Land weiter zu verbessern.

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Mehr Frauenhausplätze geschaffen

Parallel zur Erarbeitung der Bedarfsanalyse wurden 30 zusätzliche Frauenhausplätze für die Jahre 2019 und 2020 geschaffen, die zur Hälfte vom Land und zur anderen Hälfte von den Kommunen finanziert werden. Damit haben wir der seit Jahren anhaltend hohen Auslastung der Frauenhäuser entgegengewirkt. Die Ergebnisse der Bedarfsanalyse fanden zudem Eingang in die Novelle des Finanzausgleiches (FAG). Hier wurde vereinbart, die 30 zusätzlichen Frauenhausplätze zu  verstetigen. Zudem wurden die FAG-Förderung der Frauenhäuser und -beratungsstellen von 5,6 auf 7,5 Millionen Euro gesteigert und eine jährliche Kostendynamisierung von 2,5 Prozent  vereinbart.

Unsere Initiativen im Bereich Frauenpolitik