„Das Berufsbildungssystem besteht aus fünf starken Säulen. Die zentrale Säule bildet die Berufsschule als Partner der dualen Ausbildung gemeinsam mit der betrieblichen Ausbildung. Beide Lernorte arbeiten kooperativ nach eigenen Zielen und curricularen Vorgaben, die bundesweit abgestimmt sind, zusammen.
Die zweite Säule ist das Schulberufssystem, den Berufsfachschulen, die zu einem vollwertigen beruflichen Erstabschluss führen und/oder noch nicht erreichte Abschlüsse des allgemein bildenden Schulsystems vermitteln. Die dritte Säule sind die Bildungsgänge Berufliches Gymnasium, Fachoberschule und Berufsoberschule, die zu einer Studienberechtigung an einer Hochschule führen.
Die seit einigen Jahren stetig anwachsende vierte Säule ist das Übergangssystem, das mit dem Ausbildungsvorbereitenden Jahr (AVJ) und den Berufseingangsklassen (BEK) primär das Ziel verfolgt, jungen Menschen den Übergang in eine Ausbildung zu ermöglichen. Mit seinen Fachschulen als fünfte Säule übernehmen die Berufsbildenden Schulen weiterhin eine wichtige Rolle in der Weiterbildung.
Alle Bildungsabschlüsse vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur werden an den beruflichen Schulen angeboten. Neben dem Abschluss am Beruflichen Gymnasium kann über eine Berufsfachschule, eine Fachoberschule, einer Berufsoberschule oder auch über die duale Ausbildung der Zugang zum Studium erreicht werden.
An diesen Möglichkeiten sieht man die Stärken der berufsbildenden Schulen. Die berufsbildenden Schulen sind ein Paradebeispiel für die Durchlässigkeit in unserem Schulsystem – eine Durchlässigkeit, die sich international sehen lassen kann, aber leider viel zu wenig Anerkennung bekommt. Auch die Koalition sollte die Durchlässigkeit als Stärke unseres Bildungssystems endlich anerkennen und nicht alles dafür tun, Mauern zwischen den Schularten zu ziehen.
Die Vielfalt der dualen Ausbildung, die damit verbundenen Berufschancen und die Möglichkeiten der Weiterbildung bis zur unternehmerischen Selbstständigkeit sind als Erfolgsmodell zu stärken. Die geringe Jugendarbeitslosigkeit über Jahrzehnte ist ein Beleg für diesen Erfolg. Unsere berufsbildenden Schulen sind Garant für diese Entwicklung.
Die berufliche Bildung ist ein wichtiger Teil unseres Bildungssystems. Meine Fraktion setzt sich schon seit langer Zeit dafür ein, dass die berufliche Bildung gestärkt wird. Ich werte es deswegen als erfreulich, dass die Koalitionsfraktionen, jetzt wo ihre Zeit fast abgelaufen ist, auch endlich die berufliche Bildung entdecken. Lieber spät, als nie, kann man da nur sagen. Ich will auch positiv hervorheben, dass die Schaffung eines Instituts für Berufliche Bildung ein Weg sein kann, die berufliche Bildung zu stärken.
Schließlich bewerte ich es als positiv, dass sie unsere Anregungen aufgegriffen haben, die Schulleitungen der berufsbildenden Schulen in die Organisationsentwicklung des SHIBB mit einzubeziehen. Bei den Schulleitungen liegt ein reicher Erfahrungsschatz vor, der aus unserer Sicht dringend genutzt werden muss. Die Schulleitungen müssen bei der Erarbeitung der Strukturen einbezogen werden, denn nur so kann sichergestellt werden, dass auch die Perspektive der Schulen berücksichtigt wird.
Das ist das positive. Kritisch muss ich mich aber über die Zeitschiene äußern. Die Diskussion zu diesem Thema läuft seit langer Zeit. Die Landesregierung hat vor über einem Jahr einen schriftlichen Bericht zur Errichtung des SHIBB vorgelegt. Der Bericht war zwar ziemlich dünn, aber immerhin wurde dokumentiert, wie der aktuelle Stand ist.
Seitdem ist aber offensichtlich wenig passiert. Die Schulministerin selbst hat offensichtlich kein Interesse an diesem Thema, wenn die eigenen Koalitionsfraktionen sie nach so langer Zeit endlich zum Handeln auffordern müssen. Wenn die Kolleginnen Strehlau und Waldinger-Thiering nach meiner Einschätzung nicht koalitionsintern Druck gemacht hätten, wäre wahrscheinlich gar nichts passiert.
All das, was im Antrag steht, hätte schon lange durch die Landesregierung erfolgen können. Niemand hat die Landesregierung davon abgehalten, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Neben der Handlungsaufforderung bleibt der Antrag zudem dünn. Bis auf die Aufforderung ein Beratungsgremium zu schaffen, steht inhaltlich wenig drin. Die weitere Ausgestaltung wird dem Gesetzentwurf überlassen. Etwas mehr hätte es schon sein können.
Die abschließende Bewertung behalten wir uns entsprechend vor, wenn die Landesregierung den Gesetzentwurf vorlegt – falls das überhaupt noch diese Legislaturperiode geschieht.“