„Zunächst danke ich an dieser Stelle den beteiligten Mitarbeitern und den verantwortlichen Ministern für die Erstellung des ausführlichen Berichts.
Ganz besonderen Dank möchte ich aber an den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen richten, Prof. Dr. Ulrich Hase. Ohne seine Hartnäckigkeit und sein Engagement läge dieser Aktionsplan heute nicht vor.
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Schleswig-Holstein findet parteiübergreifend Konsens und wird von uns allen unterstützend begleitet.
Viele in diesem Bereich tätige Menschen bestätigen mir immer wieder in persönlichen Gesprächen, wie wichtig eine fundierte und umfassende Inklusionsdebatte im Sinne der Betroffenen ist.
Festzustellen ist aber, dass der Umgang mit Menschen mit Behinderung häufig noch von gegenseitiger Unsicherheit geprägt ist. Eine beständige Öffentlichkeitsarbeit ist also nötig, um proaktiv einen respektvollen Umgang zu vermitteln.
Der vorliegende Bericht ist dazu ein erster Schritt auf Herausforderungen hinzuweisen und auch Handlungsempfehlungen für eine bessere Inklusion zu liefern – darauf kann dieses Parlament meiner Ansicht nach stolz sein. Die Kritik von Prof. Dr. Hase, dass es keine klaren Konzepte gäbe und eine Aussage zur Evaluation fehle, teile ich allerdings.
Trotz der vorbildlichen Befassung des Parlaments mit der Thematik fehlt mir im Bereich Arbeit und Beschäftigung eine intensive Auseinandersetzung mit dem Zukunftsthema unserer Arbeitswelt: der Digitalisierung.
Die Digitalisierung ist der prägende Faktor für die Arbeitswelt von morgen: Zahlreiche Jobs werden sich stark verändern, viele Berufe wird es in Zukunft nicht mehr geben – genauso werden aber viele neue Berufsfelder entstehen, die wir heute noch gar nicht kennen.
Ein Thema, dass bei der Partizipation von Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt stehen und worauf sich unsere Anstrengungen stärker konzentrieren sollten.
Dies gilt insbesondere für die Anwendung der Digitalisierung im Bereich der Inklusion. Durch technische Hilfsmittel, sogenannte assistive Technologien (ATs), können Berufsfelder für Menschen mit Behinderung neu erschlossen werden. Dadurch können wir sie besser in den Arbeitsalltag einbeziehen und damit auch den objektiven, aber auch persönlichen (Selbst-)Wert als Arbeitskraft für diese Menschen erhöhen.
Gleichzeitig gibt es Unternehmen die Chance, eine neue, qualifizierte und hoch motivierte Arbeitnehmergruppe zu erschließen. In diesem Zusammenhang müssen wir auch viel mehr für die Förderung von flexiblen Arbeitszeitmodellen sowie Fort- bzw. Weiterbildungen im Sinne einer ortsunabhängigen Arbeitsgestaltung tun und das Recht für Tätigkeiten im Home-Office für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzlich stärken.
Wir können auch nicht nachvollziehen, dass dieser wichtige Bereich der heutigen und zukünftigen Arbeitswelt laut Foresight-Studie im nationalen Aktionsplan der Bundesregierung sowie in einzelnen Förderprogrammen der SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles kein Schwerpunktthema ist. Der Apfel fällt bekanntlich nicht weit vom Stamm, denn dieser Trend setzt sich leider auf Landesebene fort.
Gerade diese Landesregierung, die das Thema Inklusion mantramäßig vor sich herträgt, hätte längst mit ihren Ministerien mit bestem Beispiel vorangehen können.
Im Bildungsbereich fordern wir nicht zuletzt seit unserer digitalen Agenda ein landesweit abgestimmtes E-Learning-Format und die Digitalisierung von Arbeitsmaterialen. Wir sollten hier nicht nur auf die Erfahrungen anderer Bundesländer oder gar anderer Nationen warten, sondern selbst das Potential, das sich hier bietet ausschöpfen und eigene Pilotprojekte wie bspw. ein ‚E-Learning für Inklusion‘ auf den Weg bringen.
Bei den Auswertungen vieler Projekte unter dem Titel ‚Inklusion durch Digitalisierung‘ lässt sich feststellen, dass wir keine Speziallösung brauchen, sondern dass der Ausbau digitalen Lernens und Arbeitens bereits Verbesserungen für die Inklusion nach sich zieht. D.h. je besser wir uns für den digitalen Wandel rüsten, desto besser ist es um die Inklusion im Land bestellt.
Der gemeinsame parteiübergreifende Weg ist mit dem vorliegenden Bericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention noch einmal bekräftigt worden, das möchte ich nochmal ausdrücklich hervorheben.“