Bildung/ Schulübergangsempfehlung

Anita Klahn: Eine breite Mehrheit spricht sich für die Schulübergangsempfehlung aus

„Der Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule ist für jedes Kind ein wichtiger Schritt in seiner Schullaufbahn. Von daher ist es auch nur natürlich, dass Eltern sich frühzeitig mit der Frage beschäftigen, welche Schulform für ihr Kind die richtige sein wird. Viele Eltern wünschen sich, diese Frage frühzeitig gemeinsam mit den Lehrkräften zum Wohle ihres Kindes zu beraten.

 

Diesen Wunsch greift unser Gesetzentwurf auf. Und wie die Stellungnahmen zeigen, gibt es eine breite Mehrheit sowohl bei Eltern, Schülern und Lehrerschaft, die sich für eine Schulübergangsempfehlung aussprechen.

 

Wir Liberalen wollen die Schulübergangsempfehlung wieder einführen, zusätzlich verbessert unser Gesetzentwurf die Durchlässigkeit zwischen den Schularten. Unser Ziel ist es die Hochwertigkeit und Flexibilität des Bildungssystems zu stärken.

 

Nach wie vor halte ich die Orientierungsstufe in den Jahrgängen 5 und 6 für eine sehr sinnvolle Einrichtung. Nur so kann jeder Schülerin und jedem Schüler der Bildungsweg eröffnet werden, der individuell am besten zu ihr oder ihm passt.

 

Und Aufgabe der Politik ist es, diesen schulischen Übergangsprozess mit besonderer Sorgfalt zu gestalten, ausgerichtet am Wohl des Kindes und seines Schulerfolges.

 

Vor diesem Hintergrund appelliere ich an die regierungstragenden Fraktionen, ihrem eigenen Anspruch gerecht zu werden und sich auch mit den Argumenten derer, die sich für eine Schulartempfehlung aussprechen, sachlich auseinanderzusetzen.

 

Hervorheben möchte ich dazu zwei Stellungnahmen aus der schriftlichen Anhörung. Die GEW gibt zu, dass sie keine Sachargumente zu dieser Thematik hat und verzichtet deswegen ganz auf eine inhaltliche Auseinandersetzung. Das ist zwar konsequent, aber als ernsthaften Gesprächspartner nehme ich die GEW in dieser bildungspolitischen Frage nicht wahr.

 

Die Stellungnahme der unteren Schulaufsicht bietet ebenfalls  keine Sachauseinandersetzung. Stattdessen liest sich diese wie eine ideologische Kampfschrift, die von Begriffen wie ‚Selektion‘, ‚Segregation‘ und ‚Elite‘ nur so strotzt.

 

Ganz subtil formuliert die untere Schulaufsichtsbehörde, dass ‚auch in der BRD‘ die Schulübergangsempfehlung und die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen den Schulen abzulehnen, weil dieses ‚gesellschaftspolitisch geboten‘ sei.

 

Also nicht die Bildungspolitik, sondern die Gesellschaftspolitik wird zum Maßstab von Bildungsqualität und Bildungserfolg erklärt.

 

Frau Ministerin, macht sich das Schulministerium und die Landesregierung eigentlich die Argumentation der unteren Schulaufsicht zu eigen? Es ist immerhin eine Ihnen untergeordnete Behörde. 

 

Mit ziemlicher Arroganz behaupten die Kritiker unseres Gesetzentwurfes, dass Studien zeigen würden, dass sich eine Schulübergangsempfehlung nicht bewährt habe – ohne jemals zu erwähnen, welche Studien das sein sollen.

 

Der Kieler Bildungsforscher, Professor Köller, immerhin Leiter des renommierten Instituts für Pädagogik der Naturwissenschaft und Mathematik an der CAU, trifft da eine ganz andere Aussage. So haben wissenschaftliche Studien vielmehr gezeigt, dass sich Eltern sehr wohl auf die Schulübergangsempfehlung verlassen können. Die Aussagekraft der Beurteilungen hat sich in den Studien bestätigt.

 

Studien des Wissenschaftszentrums Berlin zeigen, dass dort, wo eine bindende Übergangsempfehlung abgeschafft wurde, noch weniger Kinder aus bildungsschwachen Elternhäusern den höchsten Schulabschluss erreichen.

 

Grundschullehrer begleiten ihre Schüler über vier Jahre. Sie kennen deren Leistung und Entwicklung sehr gut. Wenn man diesen Lehrkräften die Kompetenz abspricht, eine stimmige Leistungsdiagnostik auszusprechen, dann ist das mehr als eine Geringschätzung. Dann sagt man den Grundschullehrern, ihr beherrscht euren Job nicht, wir trauen euch nicht.

 

Ich fordere die Koalitionäre auf, kommen Sie aus ihren bildungspolitischen Schützengräben heraus. Wenn Sie Schulfrieden ernst meinen – dann stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Beweisen Sie, dass ihnen das Wohl der Schülerinnen und Schüler wichtig ist.“