„Kein Anzuhörender hat den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf zum Rettungsdienst etwas Positives abgewinnen können. Es wurde erhebliche Kritik an zahlreichen Einzelpunkten gemacht. Als besonderes Hemmnis wurde insbesondere das mit den Kostenträgern zu erzielende Einvernehmen bei Investitionen hervorgehoben, z.B. bei der Anschaffung von Baby-Notarztwagen. Ministerin Alheit ist es nicht gelungen, einen breit getragenen Entwurf vorzulegen, obwohl sie seit über zwei Jahren an dieser Novellierung arbeitet.
Schwer wiegt auch, dass durch den Gesetzentwurf privaten Anbietern im Rettungsdienst faktisch ein Berufsausübungsverbot erteilt wird. Hilfsfristen werden in mehreren Kreisen nicht erreicht. Wie man unter diesen Voraussetzungen auf die Idee kommen kann, privaten Rettungsdienstleistern die Erbringung von Leistungen in der Notfallrettung zu verwehren, ist nicht nachzuvollziehen. Private Unternehmen ergänzen die Versorgung und sorgen damit für einen besseren Schutz der Bevölkerung. Auch die von der Landesregierung vorgebrachte Behauptung, dass sich die Leistungsgewährung durch Private nicht bewährt hätte, wurde von keinem Praktiker in der Anhörung bestätigt.
Der Gesetzentwurf verbessert in dieser Fassung die gesundheitliche Versorgung nicht. Vielmehr würde diese Novellierung zu Lasten des Gemeinwesens gehen. Wir müssen alles wieder auf Start setzen.”