Soziales/Friesenhof

Anita Klahn: Vollständiges Entkleiden der Mädchen im Friesenhof verhältnismäßig?

„Aus Sicht des SPD-Sozialministeriums ist das vollständige Entkleiden der Mädchen im Friesenhof verhältnismäßig. Es  wird formuliert, dass es zwar grundsätzlich zu untersagen sei, außer es sei im Einzelfall erforderlich. Ergo – im Zweifel erforderten die Vorgänge im Friesenhof es immer. Gleiches gilt für die Abgabe von persönlichen Gegenständen, Eingriffe in das Briefgeheimnis und dem Kontaktverbot zu Personensorgeberechtigten -  all dies hält die Landesregierung für verhältnismäßig (siehe Drs. 18/3220). Wenn das die Vorstellungen der rot-grün-blauen Regierung für den Schutz von Kinderrechten sind, dann ignoriert sie den Verfassungsartikel zum Schutz von Kinder und Jugendlichen gänzlich - dann sind alle Beteuerungen der Ministerin bunte Seifenblasen.

Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes Mitte 2012 wurden erhöhte Standards an Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren in Einrichtungen eingeführt. Der Friesenhof hat jedoch erst im April 2015 lediglich Entwürfe für bessere Beschwerdeverfahren, also fast drei Jahre später, vorgelegt (Drs. 18/3207). Bezeichnenderweise hat das Land zur gleichen Zeit eine Vereinbarung mit dem Friesenhof geschlossen, welche die Kontaktmöglichkeiten der Mädchen deutlich einschränkte.

Man wird immer gemessen an seinen Taten und nicht an seinen Worten. Allein Ministerin Alheit trägt die Verantwortung. Dieses  Schauspiel der Vertuschungen und Verharmlosungen muss endlich ein Ende finden. Es wurden Mädchen misshandelt. Die Hinweise dafür lagen zu genüge vor. Zuletzt ist bekannt geworden, dass die Kinder- und Jugendpsychiatrie der Helios-Klinik Schleswig und die Stadt Bremen in den Jahren 2013 und 2014 mehrfach auf Missstände hingewiesen haben. Und von all dem will die Ministerin nichts gewusst haben? Auch das wäre ein Skandal.“

 

Anhang:

Kleine Anfrage (Drs. 18/3207): Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Erziehungshilfe

 

Kleine Anfrage (Drs. 18/3220): Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung "Friesenhof" - Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Trägerin - Nachfrage