„Man kann auch über das Ziel hinausschießen: Mit dem vorliegenden Antrag stilisieren die Piraten ein Problem hoch, welches erstens in der Form flächendeckend gar nicht besteht und zweitens völlig außer Acht lässt, dass Schulleitungen für einen geordneten Schulbetrieb sorgen müssen und jeder Schüler die Pflicht hat, sich auf den Unterricht zu konzentrieren und mit seinem Verhalten keinen anderen Mitschüler beeinträchtigt.
Wesentlich hilfreicher wäre es, wenn Eltern ihren Kindern einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Handy vermitteln und ihnen auch vorleben, dass es Situationen gibt, in denen das Handy schlichtweg nicht auf den Tisch gehört.
Insofern halte ich es für völlig legitim, dass Schulleitungen Regeln für den ordnungsgemäßen Schulalltag aufstellen. In welchem Rahmen dieses in Bezug auf die Handynutzung geschehen darf, kann man dem vorliegenden Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes sehr gut entnehmen.
Zuerst einmal wird unterschieden zwischen dem Verbot des Mitführens und dem Verbot der Benutzung von Mobiltelefonen. Das Mitführen eines Handys kann grundsätzlich nicht verboten werden und wäre auch völlig unverhältnismäßig. Ein generelles Verbot der Benutzung ist aber möglich, wenn entsprechende Öffnungsklauseln in der Schulordnung bestehen.
Begründet wird dieses damit, dass der staatliche Erziehungsauftrag einen ordnungsgemäßen und störungsfreien Unterrichtsablauf gebietet. Öffnungsklauseln können die Handynutzung nach Genehmigung durch eine Lehrkraft oder die Möglichkeit der Handynutzung in Freistunden sein.
Theoretisch würde nach dem Gutachten sogar eine Beschränkung der Handynutzung in Schulpausen möglich sein, da – Zitat – ‚die Pausen als Raum der nicht virtuellen Kommunikation und ungestörten sozialen und persönlichen Entwicklung dienen sollen.‘ Der staatliche Erziehungsauftrag lässt also etwas zu, was sich in der Praxis allerdings wohl kaum umsetzen ließe.
Ich habe großes Vertrauen darin, dass die Schulen, die Lehrkräfte verantwortungsbewusst mit dieser Differenzierung von Mitführen und Benutzung umgehen.
Wenn Schulleitungen Maßnahmen ergreifen, um die Handynutzung einzuschränken, dann tun sie dieses als Reaktion auf erhebliche Probleme und Störungen in diesem Bereich. Da ist es wenig hilfreich, ihnen verbieten zu wollen, im Rahmen der Schulordnung Regeln aufzustellen.
Aus unserer Sicht ist es selbstverständlich, dass Mobiltelefone in Prüfungssituationen eingesammelt werden können. Da man heutzutage alles auf Handys speichern kann, ist es dabei auch völlig unerheblich, ob die Handys ins Netz eingewählt sind oder nicht. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler vorher darüber informiert wurden, dass das Mitführen eines Mobiltelefons als Täuschungsversuch gewertet wird.
Ebenso wird die Möglichkeit des Einsammelns von Mobiltelefonen durch Lehrkräfte als erzieherische Maßnahme bei Störungen bis zum Ende der Schulstunde oder bei erheblichen Störungen bis zum Ende des Schultages von meiner Fraktion unterstützt. Zumal das Gutachten auch aufzeigt, dass selbstverständlich Rechtsschutz gegen diese Maßnahme durch eine formlose Beschwerde gegenüber der Schulaufsichtsbehörde erlangt werden kann, wenn betroffene Schüler glauben, unverhältnismäßig oder zu Unrecht belastet worden zu sein.
Das Einbehalten von Handys über den Schultag hinaus ist nicht möglich und das halten auch wir für unverhältnismäßig, zumal es dem eigentlichen Sinn des Mitführens eines Handys zuwider läuft.
In der Sache lehnen wir den vorliegenden Antrag ab. Der erste Punkt ist in dieser Formulierung sachlich falsch, so dass das Ministerium die Schulen nicht aufschrecken braucht und auch beim zweiten Punkt sehen wir keinen Handlungsbedarf, da die Schulen selbst besser wissen, wie sie medienpädagogische Lern- und Lehrkonzepte erarbeiten und umsetzen können. Darüber hinaus sind die Schulen von den Schulträgern abhängig, inwieweit diese Mittel für die technische Ausstattung und Wartung bereitstellen.
Meine Fraktion vertritt das Konzept der eigenverantwortlichen Schule, deswegen bedarf es dafür keiner Order aus dem Ministerium.
Mit ein wenig Augenmaß, gesundem Menschenverstand lässt sich der Umgang mit Handys im Schulalltag gestalten, aber nicht mit Misstrauen gegen die Lehrkräfte.“