Kita/ Naturkindergärten

Anita Klahn zu TOP 12 „Naturkindergärten und Einführung einer Kita-Datenbank“

Anita Klahn

In ihrer Rede zu TOP 12 (Naturkindergärten und Einführung einer ver-pflichtenden Kita-Datenbank) erklärt die kitapolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:


„Wir sind uns einig, dass Naturkindergärten eine Bereicherung in der Kita-Landschaft sind. Mit ihrer eigenen Konzeption sind sie ein besonderer Lern- und Spielort in dem Naturraum selbst. Die Grundidee ist dabei, soviel Zeit wie möglich unter freiem Himmel und bei jedwedem Wetter zu verbringen. Dennoch gibt es besondere Wetterlagen oder Situationen, aber auch gesetzlich Schutzauflagen die eine Schutzunterkunft erfordern.


In der Vergangenheit scheiterten einige Träger von Naturkindertagesstätten im Genehmigungsverfahren insbesondere an der Errichtung dieser Schutz-unterkünfte. Vielfach handelt es sich bei denen um eigentlich mobile Bauwagen, die aber baurechtlich als feste bauliche Anlage galten und damit den Regelungen des Baugesetzbuches, der Landesbauordnung, dem Landeswaldgesetz unterlagen. Dazu müssen Brandschutzauflagen, Vorgaben zu Rettungswegen und vieles mehr zur Sicherheit der kleinen zu betreuenden Kinder erfüllt sein. Das stellt ehrlichweise auch niemand in Frage. In Frage gestellt wurde die teils sehr rigide Genehmigungspraxis seitens der zuständigen Verwaltungen. Unserer Auffassung nach waren Ermessensspielräume vorhanden, die aber teils aus Unsicherheit, Sorge vor der Rechtfertigung in einem möglichen Schadensfall oder schlicht aus unterschiedlicher Ausle-gung nicht genutzt wurden.


Ein erster Schritt zur Lösung dieses Problems war die Änderung des Landeswaldgesetzes im Juli letzten Jahres. Zukünftig sind Schutzunterkünfte von Naturkindertagesstätten Bestandteile des Waldes. Damit ist die Ge-nehmigung von einfachen Schutzunterkünften deutlich erleichtert. Ein zweiter Schritt ist der sogenannte Klarstellungserlass. Mit diesem erhalten die Akteure in den unteren Bauaufsichtsbehörden Verfahrenshinweise und konkretisierte Anforderungen an eine einfache Schutzunterkunft für Naturkindertagesstätten. Diese soll vorrangig zum kurzfristigen Aufenthalt bei schlechtem Wetter, als Lagerraum für Materialien oder zum Umziehen genutzt werden. Fundamente, befestigte Außenanlagen, Zäune sind nicht genehmigungsfähig. Auf die strittige Frage, ob und welche Heizungen zulässig sind, hat man den guten Kompromiss gefunden, dass als Wärmequelle gasflaschenbetriebene Heizungen genutzt werden können. Als dritten und letz-ten Schritt überarbeitete die Landesregierung den Leitfaden ‚Die Naturkindertagesstätte‘. Denn dieser hatte in der Vergangenheit ebenfalls eher zur Ablehnung als Genehmigung einer Einrichtung beigetragen. Insgesamt war es ein langwieriger, umfangreicher Prozess und ich bedanke mich im Namen der FDP-Landtagsfraktion auch bei den beteiligten Staatssekretären, die so manche unserer Fragen und Bedenken klären konnten. Im Sinne der be-troffenen Familien und ihren Kindern hoffe ich nun, dass die sehr unter-schiedliche Genehmigungspraxis der Vergangenheit angehört und Kommunen verstärkt dieses wertvolle Angebot ermöglichen, Kinder mit der Natur aufwachsen zu lassen, bewegungsreich und gesund.


Zur Kita-Datenbank möchte ich nur kurz anmerken, dass die verpflichtende Teilnahme wichtig ist, um zukünftige Bedarfe frühzeitig festzustellen. Vor allem soll sie aber ein Angebot an die Eltern sein, sich schnell, einfach und verlässlich über das Kindertagesstättenangebot sowie auch Angebote der Kindertagespflege zu informieren und in der Wunscheinrichtung anzumel-den. Dass an dieser Stelle das System noch optimiert werden kann, nehme ich als Kritik aus den Kommunen durchaus wahr. Ich appelliere aber an alle Kritiker, die konkrete Beschwerde dann direkt zu benennen, ansonsten kann sie niemand lösen. Insgesamt ist die Kita-Datenbank ein Bestandteil des Kita-Reformprozesses und soll ein wichtiges Informationsportal für Eltern, Kitaträger und Kommunen werden.“

Es gilt das gesprochene Wort!