Anita Klahn zu TOP 14 u.a. „Änderung des Schulgesetzes"

Anita Klahn

In ihrer Rede zu TOP 14+19+24+25 (Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes sowie Anträge zu Coronamaßnahmen für Kinder und Jugendliche und Datenerfassung des Landes) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

„Wir alle hoffen, dass wir unseren Alltag endlich wieder ohne Sorge vor einer Corona-Infektion gestalten können. Das gilt auch in besonderem Maße für die Menschen, die Bildungseinrichtungen und Angebote der Kinderbetreuung nutzen. Schülerinnen und Schüler mit ihren Familien, Schulleitungen und Lehrkräfte, Betreuungskräfte – alle wünschen sich ein Ende der Pandemie, ein Ende der Einschränkungen. 

Die Realität ist aber aktuell leider noch eine andere. Das Coronavirus ist da, es verändert sich und bringt neue Fragen mit möglicherweise neuen Herausforderungen mit sich. Wir brauchen also weiterhin ein Pandemie-Management, welches mit größter Sorgfalt eine Risikobewertung vornimmt und unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit sowie Abwägung aller Interessen angemessene Maßnahmen gestaltet. Unser Alltag heute ist ein anderer als vor Corona, aber unser Ziel ist die Rückkehr zur Normalität, sobald es die Pandemieentwicklung zulässt. 

Studien zeigen uns aber, wie belastet Schülerinnen und Schüler durch Unterrichtsausfälle, Distanzunterricht und fehlende soziale Kontakte in den letzten zwei Jahren waren. Bislang hatte ich auch den Eindruck, dass diese Erkenntnisse für uns Mahnungen sind und wir uns fraktionsübergreifend einig waren, dass Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen – soweit es mit den Infektionsschutzmaßnahmen vertretbar ist – zum Wohle der Kinder offenbleiben sollen. Wenn die SPD-Fraktion jetzt den Präsenzunterricht in Frage stellt, und nichts anderes beinhaltet ihr Antrag, dann erschweren sie Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung. Damit verschärfen sich Bildungsungerechtigkeiten.

Wir müssen uns darauf konzentrieren, wie wir den Schulen, den Eltern, den Kindern und Jugendlichen eine Perspektive aufzeigen, wie ein Weg aussehen kann, in absehbarer Zeit zur Normalität zurückzukehren. Wir müssen schauen, wie wir Ausnahmen und Verordnungen wieder zurückfahren, anstatt in das Muster zu verfallen, steigende Inzidenzen führten automatisch zu einer Verschärfungsspirale. Die Omikron-Variante lässt die Inzidenzen zwar steigen, nicht aber die Zahl der schweren Erkrankungen. Vielmehr sorgt diese Variante erstmals dafür, dass eine Aussicht auf den Übergang von einer pandemischen in eine endemische Lage besteht. Dafür spricht auch, dass wir in Schleswig-Holstein mit hohen Impfquoten in die Lage versetzt werden, diese Option auch guten Gewissens ins Auge fassen zu können.

Die Impfquote der Lehrer liegt bei weit über 95 Prozent und auch die Quote bei den 12-17-jährigen ist mit fast 79% Prozent sehr hoch. Dazu kommen die regelmäßigen Testungen an den Schulen. Auch schwere Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen bilden die absolute Ausnahme. Von daher lehnen wir Freie Demokraten den SPD-Antrag entschieden ab, der eine Form von Sicherheit suggerieren soll, aber praktisch nur dafür sorgen würde, dass sich Ausnahmezustand und Einschränkungen verfestigen und verstetigen und Kindern und Jugendlichen erneut eine gesellschaftliche Last aufgebürdet wird, die den aktuellen Entwicklungen nicht gerecht wird.

Wir sind uns aber der Sorgen der Eltern, der Fachkräfte in den Einrichtungen und der jungen Menschen bewusst und übernehmen Verantwortung. Deshalb haben wir die Testfrequenz an Schulen erhöht, und zwar auch für alle dort Beschäftigten unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Das sorgt für ein schnelles Erkennen von infizierten Menschen und es folgen angemessene Schutzmaßnahmen durch die regionalen Gesundheitsämter. Wir halten das derzeit für die beste Lösung, denn all die anderen derzeit diskutierten Maßnahmen bergen zahlreiche Nachteile. Die PCR-Pool-Tests sind ungeeignet für eine schnelle Infektionserkennung. Tritt in dem Pool ein positiver Fall auf, müssten alle Kinder aus dieser Gruppe noch einmal einzeln getestet werden. Neben dem hohen Aufwand für das Kita-Personal kostet die Laborauswertung vor allem Zeit, in der das Virus weiterverbreitet werden kann. Wir halten daher eine Umfeldtestung wie Mecklenburg-Vorpommern das macht, für sinnvoller. Wenn jemand aus dem Umfeld des Kindes, in der Regel ein Elternteil, positiv getestet wurde, dann sollte man vorsichtig sein. Das Ministeriums hat die Eltern bereits erneut über die Möglichkeit einer Beurlaubung informiert. Zu den Klassenfahrten ist anzumerken, dass ein generelles Verbot im 1. Quartal 2022 unverhältnismäßig ist. 

Die vorliegende Schulgesetzänderung ist, so wie ich das hier wahrgenommen habe, weitestgehend Konsens. Die Erleichterungen bei der Durchführung von Prüfungen oder das Heranziehen von Noten, falls Prüfungen nicht durchgeführt werden können, sind wir den Schülerinnen und Schülern schuldig. Oberstes Ziel muss es sein, dass wir allen Schülerinnen und Schülern der Abschlussjahrgänge einen Abschluss ermöglichen. Nicht auszudenken wäre, wenn zu den erschwerten Corona-Lernbedingungen der letzten Jahre und den entstandenen Lernlücken noch ein fehlender Abschluss hinzukommen würde.

Lassen Sie mich noch kurz etwas zu den AfD-Anträgen sagen. Das Märchen von den fehlenden Datengrundlagen hören wir heute ja nicht zum ersten und wahrscheinlich auch nicht zum letzten Mal. Unbestritten gibt es Verzögerungen, beispielsweise bei den Infektions-Meldedaten, aber dies ist auch der Fülle an neuen Omikron-Fällen geschuldet, welche aktuell unsere Gesundheitsämter erheblich beschäftigen. Unser gesamtes Gesundheitssystem, angefangen von den Arztpraxen, über die Kliniken bis hin zu den Gesundheitsämtern, sind seit nunmehr fast zwei Jahren hauptsächlich mit der Bewältigung der Pandemie beschäftigt. Und sie machen es in Anbetracht der schwierigen Lage und den hohen Inzidenzen ausgesprochen gut. Dafür möchte ich im Namen der Freien Demokraten allen Beschäftigten im Gesundheitsbereich, aber auch jenen in den Gesundheitsämtern und natürlich dem Gesundheitsministerium danken.

Die Jamaika-Fraktionen setzen sich für gute Arbeitsbedingungen im gesamten Gesundheitsbereich ein. Hierzu gehören auch Investitionen in die notwendige Infrastruktur, welche jedoch in Anbetracht einer aktuell sehr hohen Arbeitsbelastung durch die laufende Pandemie nicht zu noch mehr Belastungen führen sollten. Gerade bei neuen Software-Lösungen muss das mit guter Vorbereitung und ausreichendem zeitlichen Vorlauf erfolgen. Als Freie Demokraten setzen wir uns immer wieder für den Abbau von Bürokratie ein und fordern Innovationen. Dieses Ziel werden wir auch weiterhin im Land verfolgen, um so die Arbeitsbedingungen in der gesamten Wirtschaft sowie in den Verwaltungen zu verbessern und diese Berufe zukunftsfähig zu machen.

Die Herstellung und langfristige Etablierung einer möglichst umfangreichen Normalität für alle Kinder und Jugendlichen im Land ist Ziel dieser Landesregierung und auch Ziel der Jamaika-Fraktionen. Denn wie schon oft dargestellt, sind auch unsere Kinder und Jugendlichen im Land von der Pandemie betroffen und haben Einschränkungen zu schultern. Das hieraus wenig Positives für sie erwachsen ist, ist bekannt. Umso positiver ist es, dass das durch die Landesregierung in den Schulen etablierte Testregime gleich einen doppelten Nutzen für alle Schülerinnen und Schüler mit sich bringt. Erstens wird der Gesundheitsschutz hier großgeschrieben, indem Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich auf eine Ansteckung mit dem Corona-Virus getestet werden. Zweitens können Schülerinnen und Schüler bei außerschulischen Aktivitäten auf dieses Testregime verweisen, wodurch sie keine zusätzlichen Tests machen müssen. Wir geben unseren Kindern hierdurch Sicherheit und zugleich Normalität abseits des Schulbesuches. Damit sind wir in der aktuellen Situation gut aufgestellt, aber wir werden uns auch auf die zukünftigen Herausforderungen einstellen. Ganz gleich wie es kommt, Kinder und Jugendliche brauchen Perspektiven und wir machen alles dafür, damit sie nicht zu Verlierern dieser Pandemie werden.

 

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Es gilt das gesprochene Wort