Anita Klahn zu TOP 23 „Gewalt gegen Frauen entschlossen entgegentreten“

Abgeordnete Anita Klahn

In ihrer Rede zu TOP 23 (Maßnahmen der Landesregierung, um Gewalt gegenüber Frauen entschlossen entgegenzutreten) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

„Zunächst einmal möchte ich dem Justizministerium, allen voran Frau Ministerin Sütterlin-Waack, für den heutigen Bericht danken.

Gewalt gegenüber Frauen ist leider weiterhin ein Thema, welchem wir uns in Politik und Gesellschaft stellen müssen. Die polizeiliche Kriminalstatistik spricht hier eine klare Sprache. Aus den Zahlen der Kriminalstatistischen Auswertung des Bundeskriminalamtes zur Partnerschaftsgewalt 2018 heißt es, dass 81,3 Prozent der Betroffenen Frauen sind. Von den 140.755 Personen, welche 2018 von der Kriminalstatistik als Opfer versuchter und vollendeter Gewalt erfasst wurden, mithin Opfer von Tötungsdelikten, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, sexueller Übergriffe, Bedrohung, Stalking, Nötigung, Freiheitsberaubung, Zuhälterei und Zwangsprostitution, sind 114.393 Frauen. Und die Dunkelziffer wird aller Voraussicht nach noch höher sein, da viele Straftaten gar nicht erst zur Anzeige gebracht werden.

Weitaus erschütternder ist aber die folgende Aussage aus der erwähnten Kriminalstatistik: 2018 wurden 122 Frauen durch Partnerschaftsgewalt getötet. Dies ist in einem freiheitlichen Land wie dem unseren nicht hinnehmbar! Politik und auch Gesellschaft sind gefragt, hier eindeutig Stellung zu nehmen und die Rechte der Frauen zu achten und vor allem auch zu beschützen. Wir in Schleswig-Holstein gehen genau diesen Weg. Als erstes Bundesland entschied sich Schleswig-Holstein 2018, die Umsetzung der Istanbul-Konvention aktiv voranzutreiben. Mit Vertretern aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Facheinrichtungen starteten wir im Oktober 2018 mit einer spannenden Kick-Off-Veranstaltung zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Deutschland. Das hier vorgetragene Anliegen des Landesverbands Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V. (LFSH), ein breites Bündnis für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen zu schmieden, erhielt dabei großen Zuspruch. Gemeinsam mit den übrigen demokratischen Parteien die-ses Hauses haben wir dann vor genau einem Jahr den Antrag 19/1105 (neu) „Gewalt gegenüber Frauen entschlossen entgegentreten“ gefasst. Und wir haben noch vieles Weitere erreicht. Die bestehenden Frauenhausplätze wurden bekanntlich um 30 Plätze erweitert, die Platzkostenpauschale wurde aufgestockt und die Landesmittel für die Frauenberatungsstellen wurden fortgeschrieben. Eine weitergehende Bedarfsanalyse wird uns zudem zei-gen, ob weiter ausgebaut werden muss und wie viel.

Neben der Einrichtung der interdisziplinären Arbeitsgruppe 35 des Landespräventionsrates, welche seit Ende August 2019 Handlungsbedarfe und Zuständigkeiten erarbeitet, um so auch konkret Maßnahmen für die zukünftige Überarbeitung des Aktionsplans häusliche Gewalt zu entwickeln, unterstützen wir zudem das Schiff-Projekt, welches für die gesellschaftliche Bewusstseinsbildung zum Thema häusliche Gewalt beiträgt. Zudem fördert das Land den Gewaltschutzbereich mit jährlich rund zehn Millionen Euro.

Mein Dank geht heute an Frau Ministerin Sütterlin-Waack, die sich fortlaufend für eine Politik ausspricht, die von Gewaltfreiheit geprägt ist. Zudem möchte ich an dieser Stelle den vielen ehrenamtlich Tätigen danken, die sich mit ihrer Arbeit Tag für Tag für eine gewaltfreie Gesellschaft einsetzen.“