Anita Klahn zu TOP 35 „Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst“

Abgeordnete Anita Klahn

In ihrer Rede zu TOP 35 (‚Fünfter Bericht zur Durchführung eines Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst’ und ‚Zweiter Bericht über die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien’) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

„Der vierte Gleichstellungsbericht liegt nunmehr fünf Jahre zurück und auch heute noch ist das Ziel einer kompletten und allumfassenden Gleichstellung von Mann und Frau leider noch nicht erreicht. Soviel kann ohne Wenn und Aber festgestellt werden. Gleichzeitig müssen wir aber auch feststellen, dass wir bei der Bewerkstelligung der Gleichstellung vorankommen. Teilweise sogar so gut, dass wir in einigen Bereichen bereits über die paritätische Besetzung hinaus mehr Frauen als Männer in bestimmten Verwaltungsebenen haben. Beispielsweise sind vier von fünf Behördenleitungen innerhalb der oberen Landesgerichte Frauen.

Allgemein kann sowohl in Schleswig-Holstein, aber auch in den übrigen Ländern beobachtet und festgestellt werden, dass immer mehr Frauen in der Justiz arbeiten. So ist die Parität innerhalb der Staatsanwaltschaften im Land hergestellt. Übererfüllt mit sagenhaften 83,3 Prozent im Bereich des Justizvollzuges. Fünf von sechs Justizvollzugsanstalten werden hier von Frauen geleitet. Auch in Schulleitungen sind Frauen inzwischen mit über 53 Prozent mehr als paritätisch vertreten. Dieser Fortschritt ist sagenhaft. Gleichzeitig darf an dieser Stelle jedoch nicht verschwiegen werden, dass die Parität längst nicht überall erreicht wurde. Bei den Hochschulprofessuren sind Frauen erst mit knapp über 21 Prozent vertreten. In den Landgerichten ist lediglich eine von vier Behördenleitungen weiblich. Vor allem ist in den obersten Besoldungsklassen die Parität bis heute nicht erreicht worden, wenngleich ein Anstieg nicht von Hand zu weisen ist. Innerhalb der obersten Besoldungsgruppe, also im Bereich A16, ist ein Anstieg von 16,8 Prozent in 2004 auf mittlerweile 35,7 Prozent zu verzeichnen. Gleich wie viele Fortschritte wir bis heute erreicht haben, der Weg zur tatsächlichen Gleichstellung ist in allen Bereichen noch weit. Für die AfD scheint das Ziel durch die aktuelle Gesetzgebung bereits so weit fortgeschritten zu sein, dass Gleichstellungsbeauftragte abgeschafft werden sollten. Nun ja, das sehe weder ich, noch die übrigen Vertreter der hier im Haus befindlichen demokratischen Parteien so. Weshalb wir Ihren Antrag im Ausschuss auch abgelehnt haben.

Das Land fördert die Gleichstellung auf vielfältige Art und Weise, wie beispielsweise durch eine entsprechende Einstellungspraxis, die – ein jeder hier wird es kennen – Frauen bei gleicher Eignung und Qualifikation entsprechend bevorzugt. Darüber hinaus sind wir bemüht, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Arbeit und Familienplanung tatsächlich parallel stattfinden kann. Kinder erziehen darf keine Nachteile mit sich bringen. Erst im Dezember 2019 haben wir so die Kita-Reform 2020 verabschiedet. Eine Reform die richtungsweisend für Schleswig-Holstein sein wird und maßgeblich zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf führen wird. Ab dem 01.08.2020 werden wir so nicht nur erstmals einen verlässlichen Rechtsanspruch von fünf Stunden auf eine Kinderbetreuung haben, mit dem Mittel der Kita-Datenbank werden sich Eltern zukünftig auch auf freie Kita-Plätze außerhalb ihrer Wohnortgemeinde bewerben können. Durch die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts werden wir bestehende Arbeitswege zu-künftig verkürzen können. Dies sind Beispiele, wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit auch die Gleichstellung gestärkt werden können.

Ich danke dem federführenden Justizministerium für den vorgelegten Bericht und für Ihre Aufmerksamkeit.“