Frauen/Upskirting

Anita Klahn zu TOP 38 „‘Upskirting‘ strafrechtlich sanktionieren"

Anita Klahn

In ihrer Rede zu TOP 38 (‚Upskirting‘ strafrechtlich sanktionieren) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

„Der Begriff des ‚Upskirtings‘ beschreibt zunächst einmal relativ nüchtern das ‚Unter-den-Rock-fotografieren‘ einer anderen Person. Tatsächlich jedoch beschreibt es eine Handlung, die ohne das Einverständnis, oftmals ohne das Wissen der fotografierten Person vorgenommen wird und dadurch fundamental in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingreift. Diese Handlungen – und dies ist die Krux der Debatte – sind in einigen Fällen nicht strafbar! Es besteht also eine sogenannte Strafbarkeitslücke. Eine Lücke, die dringend geschlossen werden muss, wollen wir die Opfer dieser Taten zukünftig besser schützen.

Als ich mich das erste Mal mit dem ‚Upskirting‘ auseinandergesetzt habe, war ich sehr verwundert über die Aussagen der Betroffenen. Ich ging davon aus, dass das Strafgesetzbuch (StGB) für solche Taten Sanktionen vorsieht. Dem war nicht so. Zwar ist es zivilrechtlich möglich, Aufnahmen im Internet löschen zu lassen, wenn diese dort auftauchen. Auch kann man auf Unterlassung klagen. Doch ein strafrechtliches Verfahren zu initiieren ist schwer und in einigen Fällen derzeit leider nicht erfolgsversprechend. Gerade in Fällen, in denen die Täter entsprechende Fotos machen, um diese privat zu nutzen, ist eine Verurteilung nach dem StGB derzeit ausgeschlossen. Weder der neue §201a StGB, der die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schützen soll, noch §184i StGB (Sexuelle Belästigung) oder §185 StGB (Beleidigung) sind tatbestandlich erfüllt. In Fällen des ‚Upskirtings‘ kommt daher häufig nur eine Ordnungswidrigkeit und damit eine Bestrafung nach §118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Betracht. Dies darf nicht so stehen bleiben.

‚Upskirting‘ beschreibt Taten, die absolut verwerflich und verabscheuungswürdig sind. Taten, die endlich verboten gehören. Ob in den Printmedien, in TV-Berichten oder in den sozialen Netzwerken: ‚Upskirting‘ ist derzeit omnipräsent. Während sich in anderen europäischen Ländern, wie beispielsweise Großbritannien, der Gesetzgeber zu einer deutlichen Klarstellung und Strafe für das ‚Upskirting‘ entschieden hat, passiert in Deutschland bislang nichts. Schon viel zu lange lässt sich der zuständige Bundesgesetzgeber, und hier war bislang durchaus Bundesjustizministerin Barley in erster Verantwortung, bitten, tätig zu werden. Vielleicht engagiert sich die designierte neue Bundesjustizministerin Frau Lamprecht mehr!

‚Upskirting‘ ist kein Phänomen. Es ist auch keine neue „Modeerscheinung. Es ist vielmehr die Tat von Personen, die meines Erachtens dringend psychologische Hilfe benötigen. ‚Upskirting‘ beschreibt Handlungen einiger weniger, die fundamental in die verfassungsrechtlichen Rechte jener Menschen eingreifen, die in der Öffentlichkeit einen Rock, ein Kleid oder eine andere kurze oder enge Beinbekleidung tragen. Und damit sind meistens Frauen die Betroffenen. ‚Upskirting‘ ist ein Übergriff in die Intimsphäre und verletzt damit die Würde der Betroffenen.

Wollen wir unsere Freiheit aufgeben, Kleider oder Röcke in der Öffentlichkeit zu tragen, um uns zu schützen? Wollen wir weiter tolerieren, dass einige Wenige in die Intimsphäre anderer Personen eingreifen? Dies sind Fragen, die so eindeutig sind, dass sie eigentlich keiner Antwort bedürfen. Die Regelungslücke im StGB muss geschlossen werden. Taten müssen rechtssicher geahndet und Täter damit bestraft werden können. Hieran führt kein Weg vorbei! Und dies ist nicht nur meine Meinung oder die unserer Jamaika-Koalition. Über 53.500 Personen haben sich auf der Onlineplattform ‚change.org‘ für eine entsprechende Initiative ausgesprochen (Stand 17.06.2019). Mein Dank geht dabei allen voran an Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg, den Petentinnen dieser Petition. Sie haben das Thema verantwortungsbewusst und sachlich in die öffentliche Diskussion getragen. Sie und viele weitere Betroffene haben den Stein ins Rollen gebracht. Ich danke ihnen ausdrückliche und versichere ihnen, dass wir alle Möglichkeiten nutzen werden, um die bestehende Gesetzeslücke im StGB zu schließen. ‚Upskirting‘ muss zukünftig mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgbar sein. An Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg, an alle Unterstützer der Petition, an alle Betroffenen, ob Mann, Frau oder Divers. Wir Freie Demokraten haben ihren politischen Auftrag verstanden und wir werden handeln! Das bloße Reden um die Schließung der Gesetzeslücke rund um das ‚Upskirting‘ hat nun ein Ende. Mit Jamaika gehen wir dort voran, wo die eigentlich zuständige Bundesregierung schon längst hätte tätig werden müssen. Für die Rechte jener Personen, die dem Schutz der Rechtsordnung bedürfen, wenden wir uns mit der Ihnen vorliegende Drucksache 19/1539 an den Bundesrat.

‚Upskirting‘ ist ein aktiver Übergriff auf die betroffenen Personen und damit sexualisierte Gewalt. Diese Gewalt dürfen wir nicht weiter dulden. Ich hoffe auf eine breite Zustimmung zu unserem Antrag und auf eine breite Zustimmung in der sich anschließenden Bundesratsbefassung.“

Es gilt das gesprochene Wort!