Anita Klahn zu TOP 6 „Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes“

Anita Klahn

In ihrer Rede zu TOP 6 (Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes) erklärt die stellvertretende Vorsitzenden und kitapolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

„Wir alle blicken auf ein Jahr zurück, das viele Höhen, aber auch sehr viele Tiefen mit sich brachte. Sie alle werden zustimmen, dass die Corona-Pandemie das Jahr 2020 zu einer wahren Herausforderung machte. Und zwar in buchstäblich allen Lebensbereichen! Diese Herausforderungen führten auch dazu, dass die Kommunen die notwendigen Änderungen zur Umsetzung der Kita-Reform 2020 nur bedingt umsetzen konnten. Wir mussten also den Spagat zwischen dem Wunsch, nach einer vollständigen Umsetzung der Kita-Reform und dringend notwendigen Maßnahmen im Pandemiegeschehen zu organisieren, schaffen.

Wie wir heute alle wissen, hat sich Jamaika für die einzig richtige Umsetzungsstrategie entschieden – einer teilweisen Umsetzung. Während also einzelne Reformbestandteile wie geplant zum 1. August 2020 in Kraft getreten sind, wie der Elterndeckel, die einheitliche Geschwisterermäßigung, die erstmals einheitliche Sozialstaffel, eine Regelung zu einer verbindlichen Gruppengröße von 20, in Ausnahmen 22 Kindern oder aber dem neuen Fachkraft-Kind-Schlüssel von 2,0. Es war richtig, dass wir uns für die notwendigen gesetzlichen Anpassungen zum Kitagesetz Zeit genommen haben. Denn die Kita als Ort der ersten Lebenserfahrungen junger Menschen, als Ort des Lernens und Lebens ist wichtig! Die breite Anhörung führte in einigen Punkten zu guten Erkenntnissen, die wir in unseren Änderungsantrag aufgenommen haben. Eine wichtige Änderung sehe ich beispielsweise in der Erweiterung des aktiven und passiven Wahlrechts bei der Wahl der Kreiselternvertretung der Eltern in § 4. Auch die erleichterte Förderung von Naturgruppen in § 17 ist eine gute Entscheidung.

Leider beklagen die Kommunen weiterhin, dass das neue SQKM zu einer Mehrbelastung und damit einer Verteuerung des Kita-Systems führen würde. Das ist aber nur insoweit richtig, wo beispielsweise der Fachkraft-Kind-Schlüssel von 1,5 auf 2,0 steigt. Allerdings scheint diesen Kommunen nicht bewusst zu sein, dass auch der Landeszuschuss pro Kind zwischen 2017 bis 2022 von etwa 2.000 Euro auf 4.400 Euro pro Kind ansteigt. Sie werden also entlastet. Ebenfalls nicht von der Hand zu weisen ist, dass die Kommunen, welche eine Vorabberechnung ihrer zukünftig zu erwartenden Finanzbedarfe durch das Sozialministerium haben durchführen lassen, nunmehr wissen, dass sie mit der Reform zukünftig nicht schlechter da stehen werden. Die Beispiele hierfür sind vielfältig. Ich möchte jedoch jene Kommunen auffordern, die sich noch unsicher über ihre zukünftige Finanzlage sind, sich beim Sozialministerium zu melden. Nehmen Sie deren Angebot an. Lassen Sie Ihre Finanzbedarfe vom Ministerium prüfen!

Unabhängig davon haben wir in § 58 einen neuen Absatz 3 eingeführt. Dieser wird die Standortgemeinde zur Erstellung einer Überleitungsbilanz verpflichten, mit der insbesondere die Veränderungen der finanziellen Aufwendungen der Gemeinde für die Kindertagesförderung auf Basis von z.B. den Ist-Zahlen, der Elternbeiträge, des Betreuungsangebots und der finanzierten Qualitätsstandards im Gemeindegebiet im Vergleich der Jahre 2019 und 2021 dargestellt werden. Ich bin mir sicher, dass dieses Mittel zusammen mit der im Gesetz festgeschriebenen Evaluation dazu beitragen wird, eventuell bestehende Regelungslücken aufzudecken, sodass Jamaika hier nachjustieren kann, wenn dies notwendig werden sollte, aber es wird auf jeden Fall zu einer Versachlichung der Debatte beitragen, inwieweit die Kommunen zukünftig bei der Kita-Finanzierung be- oder doch entlastet werden.

Klarstellen möchte ich an dieser Stelle aber auch die wiederholt falsche Darstellung der SPD-Landesvorsitzenden Serpil Midyatli. Es ist eben keine Folge der Kita-Reform aus 2020, dass Familien mit behinderten Kindern den gedeckelten und der Sozialstaffel unterliegenden Elternbeitrag zukünftig zahlen müssen. Dieses ist eine Folge des Bundesteilhabegesetzes, welches ab Januar 2021 gilt und dieses stammt aus der Feder sozialdemokratischer Bundesminister. Es ist unredlich, diese Familien mit Unwahrheiten zu verunsichern, um den Preis der kurzen medialen Aufmerksamkeit. Richtig ist, dass sich Jamaika für die Inklusion einsetzt, das mag dem einen oder anderen zu wenig sein, aber wir haben die Belange von Kindern mit Behinderungen auch im Gesetz mitbedacht. Ich nenne hier beispielhaft die §§ 11, 17, 18, 19, 25, 28, 45 und weitere. Und wir haben auch immer gesagt, dass die Kita-Reform mehrere Schwerpunkte beinhaltet, die nicht alle zeitgleich debattiert und umgesetzt werden können. Das Thema Qualitätsverbesserung, und dazu gehört auch Inklusion, wird von uns, und wir laden Sie herzlichst zur konstruktiven Beteiligung ein, weiter vorangebracht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.“