Anita Klahn zu TOP 9 "Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten"

AK

In ihrer Rede zu TOP 9 (Gesetz zur Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten in den Gemeinden, Kreisen, Ämtern und Hochschulen) erklärt die stellvertretenden Vorsitzende und gleichstellungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

,,Die Freien Demokraten tragen das Ansinnen der AfD weder fachlich noch politisch mit und es ist bedauerlich, dass wir uns mit diesem plakativen, populistischen Antrag befassen, anstatt endlich darüber zu diskutieren, wie der Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes im liberalen Rechtsstaat verwirklicht werden kann.

In der Gleichstellungsdebatte ist eine zunehmende Radikalisierung zu beobachten. Auf der einen Seite sind diejenigen, die zur Durchsetzung des Ziels der Gleichstellung jedes Mittel als zulässig erachten. Ins Spiel gebracht werden hier auch immer wieder Instrumente, die für uns verfassungsrechtlich bedenklich sind. Stichwort: Parité-Gesetz. Und auf der anderen Seite sind die Herren von rechts, die uns in ihrer Gesetzesbegründung glauben machen wollen, die Gleichstellung sei schon vollendet. Ganz so, als gäbe es kein Problem. Ganz so als würden Frauen sich in einigen Bereichen nicht noch immer Benachteiligungen gegenüber sehen. Sind die Debatten um die Gleichberechtigung der letzten Jahre vergessen? Oder glaubt die AfD noch immer an das Idealbild vom ,Heimchen am Herd`?

Es ist entlarvend, meine Herren von der AfD, dass Sie sich in ihrer Gesetzesbegründung mit keinem Wort mit dem Grundgesetz auseinandersetzen.

Das Schleswig-Holsteinische Kommunalrecht nimmt direkt Bezug auf das ,Grundrecht der Gleichberechtigung von Mann und Frau`, wie es etwa in § 2 der Gemeindeordnung heißt. Da wäre es doch nur redlich gewesen, sich mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen wenigstens einmal auseinanderzusetzen! Aber diesen Respekt erweisen Sie weder der Verfassung selbst, noch dem historischen Gesetzgeber. Stattdessen malen Sie das Bild einer Gesellschaft, das schlicht nicht mit der Realität in Einklang zu bringen ist.

Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist eben noch nicht vollendet!

Das müsste auch in einer Fraktion angekommen sein, die nur aus Männern besteht.

Die Begründung ihres Gesetzentwurfs hält noch mehr Abenteuerlichkeiten bereit, deren Erwähnung wir der Öffentlichkeit schulden. Zum Beispiel die Behauptung, Gleichstellungsbeauftragte seien entbehrlich, weil es ja das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gebe. Meine Herren von der AfD: Ist Ihnen bei Ihrem Gesetzentwurf überhaupt aufgefallen, woran Sie Hand anlegen? Ist Ihnen bewusst, dass es unter anderem das Kommunalrecht ist, das Sie hier ändern wollen? Das kann ich gar nicht glauben, denn dann wüssten Sie, wer die Gesetzgebungskompetenz dafür besitzt. Ich gebe Ihnen ein Tipp: Es ist nicht der gleiche Gesetzgeber wie beim AGG. Darüber hinaus ist das Antidiskriminierungsgesetz vornehmlich an Arbeitgeber gerichtet und enthält Regelungen wie ein zivilrechtliches Benachteiligungsverbot. Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten, die nur Sie abschaffen wollen, sind im Wesentlichen gar nicht Thema des AGG! Sie können es auch gar nicht sein, weil wir uns als Land hier schon selbst einen Kopf machen müssen.

Anstatt weitere Beispiele aufzuzählen, stelle ich für die Liberalen fest: Wir stellen die Gleichstellungsbeauftragten nicht in Frage. Wir können gerne über die Ausgestaltung der Aufgaben und die Praxis in Kommunen und Hochschulen reden und immer dort Verbesserungen durchsetzen, wo sich Handlungsbedarf zeigt, von dem wir wissen. Das werden wir aber nicht aufgrund dieses unseriösen Ansinnens der AfD tun. Sondern vielmehr sind wir dazu immer in Gesprächen mit der kommunalen Familie, den Hochschulen und den Gleichstellungsbeauftragten selbst. Und das wird auch so bleiben."

 

Es gilt das gesprochene Wort.