Annabell Krämer: Der Bund sollte die Kommunen an hohen Steuereinnahmen beteiligen und nicht Misswirtschaft belohnen

Finanzpolitische Sprecherin der FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Annabell Krämer

Zum Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, einmalig Altschulden der Kommunen zu übernehmen, erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

„Die Idee von Olaf Scholz, hoch verschuldete Kommunen mit Finanzhilfen des Bundes zu entlasten, läuft dem Föderalismus zuwider und ist ordnungspolitisch grundverkehrt. Denn erstens sind die Länder für ihre Kommunen verantwortlich und zweitens würde die Finanzdisziplin erheblich Schaden nehmen. Hohe Schulden einer Kommune können mitnichten immer auf unverschuldete strukturelle Nachteile geschoben werden. Allzu oft sind politische Fehler und mangelnder Sparwille die Ursache. Es wäre unfair, kommunale Misswirtschaft flächendeckend zu belohnen, während jene Städte und Gemeinden, die jahrelang gut gewirtschaftet oder ihre Schulden mühevoll abgebaut haben, leer ausgehen.

Auch ein Bundesland wie Schleswig-Holstein, das bei weitem keine so hohe kommunale Verschuldung wie etwa Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz zugelassen hat, wäre von einer kommunalen Schuldenübernahme durch den Bund indirekt benachteiligt. Zudem fordert Olaf Scholz, dass die Länder sich an seinem Entschuldungsprogramm finanziell beteiligen. Die Portokasse von Schleswig-Holstein ist leider nicht so gut gefüllt, dass das Land diese Kosten stemmen könnte

Falls einzelne Kommunen tatsächlich strukturelle Nachteile haben, sind die jeweiligen Länder gefragt, diese Probleme etwa im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zu lösen. Ich mache einen Gegenvorschlag: Wenn Olaf Scholz die Finanzen unserer Kommunen und ihre Investitionskraft nachhaltig stärken will, sollte er besser an der gesamtstaatlichen Verteilung des Steueraufkommens etwas ändern. Wenn die Bundesregierung schon keine Steuersenkungen will, obwohl diese längst überfällig wären, kann der Bund gerne weitere Umsatzsteueranteile abgeben. Zudem dürfen Länder und Kommunen nicht immer die Zeche für zusätzliche Leistungen zahlen, die der Bund beschließt. Das wären sinnvolle Maßnahmen, die auch unsere föderale Ordnung stärken statt schwächen würden.