Zum Änderungsantrag von CDU und Grünen zum Gesetzentwurf zur Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Statt ihren Gesetzentwurf nach der deutlichen Kritik von Fachleuten in der Anhörung zu entschärfen, wollen CDU und Grüne die Verschuldungsmöglichkeiten der Kommunen jetzt sogar noch weiter ausweiten.
Schon der ursprüngliche Entwurf ermöglicht es Kommunen, die finanziell nicht mehr dauerhaft leistungsfähig sind, sich für bestimmte Investitionen weiter zu verschulden. Nun soll die Finanzierung kommunaler Unternehmen über kommunale Kredite weiter erleichtert werden: Eine finanziell angeschlagene Kommune soll also zusätzliche Kredite aufnehmen können, um damit ihrem Stadtwerk oder einem anderen kommunalen Unternehmen eigenkapitalähnliche Mittel für Investitionen zur Verfügung zu stellen und damit dessen Möglichkeiten zur Aufnahme weiterer Kredite zu verbessern.
Das ist besonders riskant: Die Kommune macht neue Schulden und muss dafür Zins und Tilgung tragen, während das geliehene Geld im Unternehmen unternehmerisches Risiko abfedern soll. Geht die Investition nicht auf, verschwinden die Schulden der Kommune deshalb nicht. Im schlimmsten Fall treffen zusätzliche Kreditlasten auf weitere finanzielle Probleme des kommunalen Unternehmens.
Und diese Schulden müssen am Ende aus dem kommunalen Haushalt bedient werden. Gerade bei Kommunen, die ohnehin finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen, erhöht das den Konsolidierungsdruck weiter – mit dem Risiko höherer kommunaler Steuern und Abgaben oder weiterer Einschnitte bei Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger.
Gerade bei finanziell angeschlagenen Kommunen braucht es deshalb bei zusätzlichen Schulden besondere Kontrolle und keine weiteren Ausnahmen. Schwarz-Grün löst die strukturellen Finanzprobleme der Kommunen nicht, sondern verschiebt sie mit immer neuen Verschuldungsmöglichkeiten in die Zukunft.“