Denkmalschutz/ Evaluation Denkmalschutzgesetz

Annabell Krämer zu 42 „Bericht über die Evaluation des Denkmalschutzgesetzes“

Annabell Krämer

In ihrer Rede zu TOP 42 (Bericht über die Evaluation des Denkmalschutzgesetzes) erklärt die Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

„Mit der Reformierung des Denkmalschutzgesetzes sind wir 2014 wichtige Änderungen angegangen: Die Umstellung hin zu einer deklaratorischen Eintragung und der Aufhebung der Unterscheidung zwischen einfachem und besonderem Kulturdenkmal hat die Bewertung zweifellos einfacher gemacht.

Allerdings stellen wir auch fest, dass nicht alle Eigentümer glücklich mit der neuen Bewertung sind. Wenn früher größere Klarheiten über die Gründe vorlagen, warum ein Gebäude denkmalgeschützt ist, stellt sich durch die neue deklaratorische Entscheidung der Prozess nicht unbedingt transparenter dar.

Auch wenn wir eine geringe Klage gegen Einstufungen sehen: das ist kein Indiz dafür, dass es keinen Unmut über die neue Art der Einstufung gibt.

Einer der Hauptgründe der Kritik zur Umsetzung des Denkmalschutzgesetzes ist laut Bericht die fehlende finanzielle Ausstattung und die dünne Personaldecke bei den Denkmalschutzbehörden. Dies hat zweifellos nicht dazu beigetragen, die Akzeptanz der Umstellung zu erhöhen.

Ausgehend von einem niedrigen Niveau haben wir die Fördermittel zwar jüngst verdoppelt, dennoch wird sich erst zeigen müssen, inwiefern es dadurch zu einer Verbesserung der Erfassung von Denkmälern kommt.

Der Bericht besagt, dass das Gesetz an sich seinen Zweck erfüllt und große Änderungen nicht empfohlen werden.

Doch selbst, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen stimmen mögen, heißt das noch lange nicht, dass die Umsetzung reibungslos funktioniert.

Insbesondere das Spannungsfeld zwischen der Wirtschaftlichkeit einer Sanierung und den Vorgaben an die energetischen und denkmalrechtlichen Vorschriften bleibt weiter ein Problem.

Wir müssen uns generell fragen, ob Gebäude und andere Infrastruktur am Ende für die Menschen da sind oder - übertrieben formuliert - zu einem Selbstzweck verkommen: Betrachten wir einmal die Fenstersanierung unseres wunderschönen Landtages, 1888 für die kaiserliche Marine erbaut und seit 1950 Sitz des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Von der erstmaligen Planung bis zur vollständigen Umsetzung dauert die Fenstersanierung 5 Jahre und die ursprünglichen Kosten von weit unter einer Million haben sich mit 3,3 Millionen Euro vervielfacht. Da frage ich mich, ob Denkmalschutz auch als Synonym für ‚Sanierungsbremse‘ zu verstehen ist. Wie konnte es zu dieser Kostenexplosion kommen? Die untere Denkmalschutzbehörde hat einen artgleichen Austausch der Holzfenster untersagt. Stattdessen muss nun jedes einzelne Fenster unter Denkmalschutzbedingungen aufwendig aufgearbeitet werden. Und jetzt kommt der Irrsinn: Die Fenster stammen mitnichten aus der Bauzeit des Gebäudes im neunzehnten Jahrhundert. Sie wurden in den fünfziger Jahren erneuert.

Ich jedenfalls kann solche Entwicklungen im Namen des Denkmalschutzes niemandem mehr vermitteln – erst recht nicht dem Steuerzahler. Wir brauchen dringend die Nebenbedingung einer angemessenen Wirtschaftlichkeit.

Und einer Privatperson sollte man solche planungstechnischen und teuren Albträume für sein denkmalgeschütztes Gebäude erst recht nicht zumuten.

Wir werden uns Gedanken darüber machen müssen, wie wir zukünftig bei derartigen Planungs- und Kostenexplosionen zu einer Lösung kommen, damit die  Wirtschaftlichkeit einer Sanierung nicht vollends unter die Räder kommt Denkmalschutz funktioniert nur mit der Akzeptanz der Betroffenen und Steuerzahler.

Darüber hinaus sollte bei fehlender Akzeptanz nicht alleine eine obere oder untere Denkmalschutzbehörde entscheiden dürfen. Es sollte nicht sein, dass die Einschätzung davon abhängig ist, welche regionale Denkmalschutzbehörde gerade zuständig ist.

Vor allem die bereits erwähnte fehlende personelle Ausstattung der oberen Denkmalschutzbehörde sowie die Kommunikation mit nachgestellten Behörden führt immer wieder dazu, dass es hier zu Verzögerungen kommt, die alle Beteiligten frustriert zurück lässt.

Fakt ist: Ohne weitere Aufwendungen beim Denkmalschutz werden wir hier zu keiner befriedigenden Lösung kommen. Denkmalschutz bedingt Akzeptanz bei den Betroffenen. Langfristig muss es das Ziel sein, dass zu jeder Zeit Klarheit über den Status des Denkmals herrscht. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Vorgaben des Gesetzes in der Praxis erweisen, wenn ausreichend Ressourcen für eine geordnete Arbeit der Denkmalschutzbehörden vorhanden sind.

Wenn wir es nicht schaffen, klare Vorgaben und schnelle Entscheidungswege zu schaffen, werden wir vor dem Problem stehen, dass immer mehr Gebäude nicht erhalten werden können, weil Aufwand und Mühe des bürokratischen Prozesses gescheut werden.“

Es gilt das gesprochene Wort!