Annabell Krämer zu TOP 10 "Zurück zu Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit"

Annabell Krämer

In ihrer Rede zu TOP 10 (Zurück zu Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

"Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments! Es beinhaltet die Gestaltung und Kontrolle der Haushaltsgesetzgebung. Doch dieses Recht kann das Parlament nur dann wirksam ausüben, wenn der von der Regierung vorgelegte Haushaltsentwurf von Klarheit und Wahrheit geprägt ist. Was wir aber seit Jahren erleben, ist ein Spiel mit verdeckten Karten. Und das macht mich wirklich fassungslos.

In diesen angespannten Zeiten ringen wir um jeden Euro. Um jeden Euro, den Sie den Tierheimen streichen, den Studenten aufbürden, dem Versorgungsfonds der Beamten entnehmen oder über neue Kredite finanzieren. All diese Entscheidungen werden mit angeblichen Zwängen begründet – nur um am Jahresende festzustellen, dass der Haushalt erheblich besser dasteht, als geplant. Das Geld wandert dann in Rücklagen, um künftige Haushalte zu decken. Und das Spiel beginnt von vorne.

Ganz klar ist: Wenn sich die Zahlen anders entwickeln als geplant und das Parlament darüber nicht vollständig informiert wird, dann wird uns die Entscheidungskompetenz genommen, die Prioritäten neu zu beschließen. Denn schauen wir uns die Haushaltsberatungen der letzten Jahre an. Jedes Jahr haben wir aufgezeigt, wo Luft im Haushalt ist: Ausgaben, die nicht veranschlagungsreif sind. Ausgaben, die viel zu hoch angesetzt sind. Einnahmen, die zu niedrig angesetzt werden, obwohl längst absehbar ist, dass sie höher ausfallen. Statt faktenbasierter Kalkulation erleben wir Jahr für Jahr ein Würfelspiel mit Milliardenbeträgen. Und am Ende steht immer das gleiche Ergebnis: Der Haushalt schließt deutlich besser ab als geplant – mal um fünfhundert Millionen, mal um eine Milliarde Euro. Und genau diese Konstanz zeigt: Entweder fehlt der Regierung ein Überblick über ihre Finanzen. oder sie schafft sich bewusst Spielräume am Parlament vorbei. Ich weiß nicht, was schlimmer ist! Denn wer Einnahmen systematisch kleinrechnet und Ausgaben aufbläht, plant nicht vorsichtig – er verzerrt bewusst.

Ich will Ihnen das an einem konkreten Beispiel zeigen: Im November 2025 haben Sie sich eine Kreditermächtigung in Höhe von 675 Millionen Euro genehmigen lassen. Zu diesem Zeitpunkt war die neue Steuerschätzung längst bekannt. Eine Steuerschätzung, nach der diese Kreditermächtigung in diesem Umfang nicht einmal mehr hätte genutzt werden dürfen, weil stattdessen Konjunkturkredite zu tilgen waren. Mit anderen Worten: Sie lassen sich Kreditermächtigungen genehmigen, von denen Sie bereits wissen, dass sie gar nicht mehr erforderlich sind. Und die Begründung dafür offenbart ein bemerkenswertes Verständnis vom Budgetrecht dieses Hauses. Der Staatssekretär erklärte im Ausschuss: 'Eine Anpassung des Nachtragshaushalts wäre aufwendig und brächte keine neuen Informationen für das Parlament.' Die 'faktische Unmöglichkeit' führt übrigens zum verfassungswidrigen Haushalt 2023.

Nein, genau das Gegenteil ist der Fall. Der Haushaltsgrundsatz der Vollständigkeit verpflichtet Sie, dem Parlament das gesamte staatliche Finanzvolumen offenzulegen. Nur so kann das Parlament beurteilen, wie hoch die tatsächlichen Einnahmen sind, welche Ausgaben wirklich notwendig sind und welche Belastungen Sie den Bürgern tatsächlich zumuten. Nur so kann das Parlament seine Planungs-, Kontroll- und Entscheidungsfunktion überhaupt erfüllen. Wer den Haushalt wissentlich auf veralteten Zahlen aufbaut, verletzt diesen Grundsatz. Hinzu kommt: Bereits im November war absehbar, in welcher Größenordnung Mehreinnahmen und Minderausgaben entstehen würden. Ich habe es Ihnen übrigens damals vorgerechnet. Allein die Minderausgaben beliefen sich auf mindestens 400 Millionen Euro. In Ihrem Nachtrag fand sich davon kaum etwas. Stattdessen haben Sie sich nur drei Wochen später, quasi zum Jahresabschluss, eine Rücklagenermächtigung von bis zu 250 Millionen Euro genehmigen lassen, anstatt die Kreditermächtigung zu reduzieren. Eine Rücklagenermächtigung beantragt man nur, wenn man weiß, dass am Jahresende erhebliche Mittel übrigbleiben werden. Und genau so kam es auch: Die Rücklage wurde mit 240 Millionen Euro gefüllt.

Es ist immer das gleiche Prinzip: Kreditermächtigungen werden mittels Rücklagen in die Zukunft verschoben – zahlen muss die nächste Generation. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Ihre Haushaltspraxis verschiebt die tatsächliche Entscheidungsmacht vom Parlament zur Regierung. Sie untergräbt das Budgetrecht dieses Hauses. Und das ist politisch wie verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar. Kommen Sie zurück zu einer ehrlichen und verlässlichen Haushaltsplanung. Haushaltsplanung darf kein Blick in den Kaffeesatz sein – sie muss rechnen, nicht raten. Steuern Sie den Haushaltsvollzug transparent. Und binden Sie das Parlament ehrlich ein. Denn Transparenz ist kein Luxus. Sie ist die Grundlage parlamentarischer Kontrolle."

Sperrfrist Redebeginn!

Es gilt das gesprochene Wort.