Annabell Krämer zu TOP 11 „Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst“

Abgeordnete Annabell Krämer

In ihrer Rede zu TOP 11 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst) erklärt die Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

„Mit dem vorliegenden Antrag versucht sich die AfD am Gleichstellungsgesetz. Dieser Umstand allein ist schon paradox genug. Es fällt mir zugegebenermaßen auch schwer, den Antrag mit einer gebotenen Ernsthaftigkeit zu behandeln – und das aus zwei Gründen.

Zunächst möchte die AfD im Gesetz verankern, dass u.a. im dienstlichen Schriftverkehr die gültigen Rechtschreibregeln verwendet werden. Das ist mal eine Aussage! Was schreiben wir als Nächstes fest? Dass schleswig-holsteinische Gesetze in Schleswig-Holstein anzuwenden sind? Werte Herren der AfD, Allgemeingültigkeiten müssen wir nicht in ein Gesetz gießen. Was dem Ganzen jedoch die Krone aufsetzt, ist Folgendes. Die AfD möchte die allgemein gültigen Regeln der Grammatik festschreiben und heraus kommt ein wirklich putziger Gesetzentwurf. Nach dem Willen der AfD soll es im Gesetz wie folgt heißen: ‚Dieses Gesetz dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Es fördert die Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst insbesondere durch…

4. In den Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie im dienstlichen Schriftverkehr und Sprachgebrauch gelten die amtlichen Regelungen der deutschen Rechtschreibung in der Fassung von 2006 […] einschließlich der allgemein gültigen Regeln der deutschen Grammatik.‘

Liebe Herren der AfD, das ist wirklich eine grammatikalisch und inhaltlich sehr einzigartige Form der Frauenförderung. So etwas Peinliches kommt heraus, wenn man Gesetzentwürfe ohne Sinn und Verstand aus anderen Parlamenten übernimmt, ohne zu überprüfen, ob der Wortlaut überhaupt ins konkrete, landeseigene Gesetz passt. Inhaltlich überflüssig und grammatikalisch haarsträubend – Ihren Murks lehnen wir deshalb ab! Aber bin ich einmal so großzügig und sehe über die handwerklichen Fehler Ihres Antrages hinweg. Ihre Intention ist es, das Gendern zu verbieten. Meines Erachtens entspricht Ihre Abwehrhaltung einem ebenso engstirnigen Weltbild, wie Sie es den Verfechtern des Genderns vorhalten. Als Liberale lehne ich beide Haltungen ab! Ich muss zugeben, dass die heutigen Genderformen mit Schrägstrich, Gendersternchen, Binnen-I oder der langatmigen Benennung der männlichen und weiblichen Form bisweilen schwierig zu lesen bzw. auszusprechen sind. Ich persönlich habe als Frau kein Problem mit dem generischen Maskulinum, ist seine Verwendung doch die einfachste Art, sich geschlechtsabstrahierend auszudrücken.

In meiner Quickborner FDP-Fraktion haben wir einen Frauenüberhang. Nichtsdestotrotz sprechen wir nur von ‚Kollegen‘. Niemand würde auf die Idee kommen, dies als herabsetzend zu empfinden. Wäre es jedoch so, würden wir es respektieren und ändern. Trotzdem bin ich der Meinung, wir Frauen brauchen keine gegenderte Sprache zur Selbstbestätigung und als Bestätigung der Gleichstellung. Mädchen haben im Durchschnitt die besseren Schulnoten, Frauen die besseren Examina und sind in der Regel multitaskingfähiger. Hören wir also auf, uns klein zu machen und verschwenden wir unsere Ressourcen nicht für Nebenkriegsschauplätze. Setzen wir diese lieber dafür ein, um die wirklichen gesellschaftlichen Probleme anzugehen und verbliebene Benachteiligungen der Geschlechter beispielsweise im Berufsleben zu beseitigen.

Ihren bereits sprachlich nicht stimmigen Gesetzentwurf werden wir selbst-verständlich im Ausschuss behandeln. Diese zweite Blamage können wir Ihnen leider nicht ersparen. Also, zukünftig Augen auf beim Kopieren von AfD-Anträgen aus anderen Parlamenten!“