Tierschutz/Missbrauch von Tieren im Online-Handel regeln

Annabell Krämer zu TOP 33 „Tiere vor Missbrauch schützen“

Annabell Krämer

In ihrer Rede zu TOP 33 (Tiere vor Missbrauch schützen: Online-Handel mit Tieren rechtlich regeln) erklärt die tierschutzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

„Weihnachten steht vor der Tür und oft liegt ein Tier unter dem Weihnachtsbaum und sorgt nicht selten für nur kurze Freude. Die überfüllten Tierheime zur Ferienzeit führen uns dieses immer wieder deutlich vor Augen. Diese Tatsache allein hat viele verantwortungsvolle Tierzüchter und Tierheime dazu veranlasst, eine Sperrfrist um Weihnachten herum bei der Veräußerung und Vermittlung von Tieren einzuführen.

Aber gerade um die verantwortungsvollen Züchter und Händler von Tieren geht es bei dem uns vorliegenden Antrag nicht. Es ist der Online-Handel mit Tieren, der weitestgehend unreguliert ist. Hier sind Tiere vielfach dem Missbrauch ausgeliefert. Die Große Koalition wollte bereits in der vergangenen Legislaturperiode insbesondere gewerbliche Börsen für exotische Tiere unterbinden. Eine Umsetzung ist bis heute nicht erfolgt. Im jetzigen Koalitionsvertrag bleibt die GroKo beim Thema Tierschutz sicherheitshalber noch unkonkreter. Es ist lediglich vereinbart, dass das zuständige Ministerium bis zur Mitte der Legislaturperiode Vorschläge zur Verbesserung des Tierschutzes bei Tierbörsen, Internet und Versandhandel vorlegt. Insofern ist auch in dieser Legislaturperiode aus Berlin beim Tierschutz nicht viel zu erwarten.

Insofern ist es richtig und wichtig, dass wir von Schleswig-Holstein aus auf eine Änderung des Bundestierschutzgesetzes mit dem Ziel des Verbots eines anonymen Tierhandels hinwirken. Der Züchter aus dem Umfeld und die zertifizierte Zoohandlung sind längst nicht mehr die automatisch gewählten Ansprechpartner, wenn es um den Erwerb eines Haustieres geht. Im Internet werden zudem nicht nur Hunde und Katzen, sondern auch nahezu alle exotischen Wildtiere zum Erwerb angeboten. Der anonyme, unkontrollierte und zum Teil internationale Handel mit Tieren ist vielfach tierschutzwidrig. Die Lieferung von kranken oder sogar beim Transport gestorbenen Tieren ist leider keine Seltenheit. Die Leidtragenden sind hier zwar in erster Linie die betroffenen Tiere, aber auch die zum größten Teil im guten Glauben agierenden Käufer. Anonymer Handel von Tieren erleichtert viele Rechtsverstöße. Sei es der Handel von geschützten Wildtieren oder zu jungen Tierbabys, die Einfuhr aus dem Ausland ohne die erforderliche behördliche Genehmigung oder aber die fehlende Impfung. Auch der Käufer macht sich in solchen Fällen strafbar. Unkenntnis schützt hier vor Strafe nicht. § 90a BGB lautet wie folgt: ‚Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.‘ Es wird Zeit, dass wir beim Online-Handel etwas anderes bestimmen!

Haustiere sind Lebensabschnittspartner und nicht einmal Singlebörsen würden auf die Idee kommen, Lebensabschnittspartner ‚Frei Haus‘ und anonym unter den Weihnachtsbaum zu liefern. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss, um auf eine vernünftige Regelung für verantwortungsvolle Händler, Züchter und Käufer sowie den Schutz der Tiere hinzuwirken.“

Es gilt das gesprochene Wort!