Annabell Krämer zu TOP19 „Tierheimen effizient helfen“

Abgeordnete Annabell Krämer

In ihrer Rede zu TOP 19 (Tierheimen effizient helfen) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

„Jamaika fördert seit 2018 den Betrieb und die Sanierung von Tierheimen. Wir Freie Demokraten haben zudem erreicht, dass seit 2019 auch Wildtierstationen finanziell unterstützt werden. Glauben Sie mir, dass es unser fester Wille ist, dass diese Haushaltsmittel auch tatsächlich vor Ort ankommen. Denn die Not der Tierheime ist unbestritten groß. Wir wollen die ehrenamtlich Tätigen sinnvoll unterstützen und dringende Baumaßnahmen ermöglichen. Dass wir Freie Demokraten uns für den Abbau der bürokratischen Hürden einsetzen, konnten Sie meiner Kleinen Anfrage entnehmen, die ich vor Weihnachten gestellt habe. Ich danke der SPD, dass sie meine Anfrage und die unseres geschätzten Kollegen Lars Harms in einen Antrag gegossen hat.

Was hat die Landesregierung bereits im letzten Jahr unternommen? Die zu-wendungsfähigen Gesamtausgaben wurden auf 50.000 Euro je Maßnahme verdoppelt. Zudem sind nun nicht mehr nur eine Maßnahme, sondern drei Maßnahmen pro Jahr förderfähig. Bei der Beantragung von Fördermitteln bietet das Ministerium seine Unterstützung an, damit die Anträge fehlerfrei und vollständig gestellt werden. Der Prozess wird laufend überarbeitet und weiterhin auf Vereinfachungen überprüft. Bürokratische Anforderungen sind auf das rechtlich erforderliche Minimum zu begrenzen. In diesem Ziel sind wir uns hoffentlich alle einig.

Jetzt ist es aber an der Zeit, dass sich auch die Kommunen ihrer Verantwortung stellen. Die Versorgung von Fundtieren stellt für die Tierheime eine große finanzielle Belastung dar. Die Erstattungen der Gemeinden als Fundbehörde sind meistens nicht auskömmlich. Dabei ist und bleibt die Fundtierversorgung eine kommunale Pflichtaufgabe! Das Problem ist, dass viele Gemeinden nur in den ersten 28 Tagen die Versorgung der Fundtiere finanzieren, obwohl die Tiere durchschnittlich über 90 Tage bis zur Weitervermittlung in den Tierheimen verbleiben. Die 28 Tage stammen aus der Ende 2013 außer Kraft getretenen Fundtierrichtlinie des Landes. Wie kam es da-zu? Die damalige Fundtierrichtlinie fußte auf der Annahme, dass nach Ablauf der besagten 28 Tage von einer Eigentumsaufgabe des Tierhalters auszugehen sei. Dies hätte wiederum zur Folge, dass das Tier herrenlos und kein Fundtier mehr ist. Die Vermutung der Eigentumsaufgabe ist jedoch rechtlich nicht haltbar. Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2018 entschieden, dass aus Tierschutzgründen kein Tier durch Eigentumsaufgabe herrenlos werden kann. Das Tier bleibt somit auch nach 28 Tagen ein Fundtier. Ein Eigentumserwerb des Finders bzw. der zuständigen Fundbehörde erfolgt erst sechs Monate nach Erstattung der Fundanzeige. Die alte Fundtierrichtlinie, aus der immer noch eine kommunale Finanzierungspflicht von lediglich 28 Tagen abgeleitet wird, ist rechtlich falsch! Daher ist eine Klarstellung der Rechtslage durch eine neue Fundtierrichtlinie erforderlich.

Fakt ist: Mit der Ablieferung des Fundtieres entsteht die Versorgungspflicht der Gemeinde. Diese Versorgungspflicht kann nicht im Erlasswege eingeschränkt oder erweitert werden. Daher hat eine Fundtierrichtlinie nur empfehlenden Charakter. Sie ist jedoch sinnvoll, um Tierheimen und Kommunen eine Orientierung für ihre vertraglichen Übereinkünfte zu geben. Dieses hätte ich heute schon gerne in einem eigenen Antrag zementiert. Aber wir haben jetzt die Gelegenheit, im Ausschuss über eine neue Fundtierrichtlinie zu beraten. Wir Freie Demokraten setzen uns für eine solche ein. Nein, damit würden wir den Kommunen keine zusätzlichen Aufgaben oder Kosten auf-bürden. Eine neue Richtlinie würde lediglich bereits bestehende Verpflichtungen der Kommunen klarstellen und die Position der Tierheime stärken.

Ich würde es begrüßen, wenn wir eine pauschale Kostenübernahme für mindestens 90 Tage als neuen Richtwert in die Fundtierrichtlinie aufnehmen und damit die tatsächlichen Gegebenheiten abbilden würden. Tatsächlich ist es sogar so, dass die Gemeinde nach § 976 BGB ein Tier unbegrenzt weiter-versorgen muss, wenn sich kein neues Herrchen oder Frauchen findet. Das hat ein unionsgeführtes Bundesministerium in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Jahr 2015 hervorgehoben. Sie hat die Erwartung formuliert, dass die Bundesländer dieser Rechtslage in ihren Verwaltungsvorschriften Rechnung tragen.

Erinnern wir also die Kommunen an ihre gesetzliche Pflicht für die Versorgung der Fundtiere. Machen wir Schluss mit dem Ammenmärchen, dass die Finanzierungspflicht der Kommunen bereits nach 28 Tagen endet. Stellen wir die Rechtslage klar und geben als Land eine Empfehlung ab, wie eine angemessene Finanzierung der Tierheime sichergestellt werden kann. Liebe Kollegen der CDU, hier hätte ich mir mehr Mut gewünscht –  zum Wohle der Tiere und der vielen Ehrenamtler im ganzen Land!“