Bernd Buchholz: Verfassungsschutzgesetz der Landesregierung hat erhebliche Mängel

Dr. Bernd Buchholz

Anlässlich der Anhörung zum Entwurf des neuen Verfassungsschutzgesetzes heute im Innen- und Rechtsausschuss erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:  

"Dieses Gesetz wird uns noch länger beschäftigen, denn es regelt sensible Eingriffsbefugnisse für eine Behörde, die einerseits für die Kontrolle von verfassungsfeindlichen Bestrebungen notwendiger denn je ist, andererseits aber auch zulassen muss, dass legitime Kritik am Staat und auch an der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht Gegenstand der Beobachtung sein darf.

Die Anhörung hat eindeutig erheblichen Nachbesserungsbedarf ergeben. Zum einen steht eine mögliche Kompetenzüberschreitung durch den Landesgesetzgeber im Raum und zum anderen muss das Gesetz dringend mehr konkretisieren, welche Aufgaben der Verfassungsschutz überhaupt haben darf und wen konkret er beobachten darf – hier ist aktuell noch nicht hinreichend definiert, was genau eine 'Bestrebung' ist. Darüber hinaus fehlen zahlreichen Eingriffsbefugnissen, etwa der Nutzung moderner Ermittlungstools wie KI-gestützter Datenanalysen, bislang sowohl ausreichend präzise Voraussetzungen als auch eine klare Abstufung nach Eingriffsintensität.

Die Landesregierung muss ihren Entwurf zum Verfassungsschutzgesetz dringend nachbessern, andernfalls droht, dass es – wie in anderen Bundesländern – vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird."