In seiner Rede zu TOP 16 (Die Bundesregierung muss umgehend und vollumfänglich zu Northvolt informieren) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
"Seit einigen Monaten erleben wir in diesem Landtag und mit dieser Landesregierung ein aus meiner Sicht höchst unwürdiges Schauspiel. Zu der weiteren Verwendung der noch nicht verausgabten Mittel aus der Northvolt-Wandelanleihe verweigert die Bundesregierung der Landesregierung Schleswig-Holstein und dem Landtag Schleswig-Holstein vollumfängliche Informationen, wie in diesem Fall vorgegangen werden soll. Und das nicht etwa fahrlässig, sondern mit Ansage. Und trotz Interventionen aus der Landesregierung und Interventionen durch die Ausschussvorsitzenden des Finanz- und des Wirtschaftsausschusses wird mit der Begründung, die Geheimhaltung sei in Schleswig-Holstein möglicherweise nicht vollständig gewährleistet, die Information an den schleswig-holsteinischen Landtag und an dieses Land insgesamt verweigert. Unterlagen werden nur noch anwaltsvertraulich übersandt.
Das führt zu grotesken Situationen in diesem Haus. Am vergangenen Dienstag kam es zu einer Ausschusssitzung, bei der Abgeordnete um Zustimmung zur Verwendung von zweistelligen Millionenbeträgen aufgefordert wurden, mit der klaren Erklärung, dass die darunterliegenden Pläne allen Beteiligten unbekannt sind, sowohl der Landesregierung als auch den Abgeordneten. Das ist nicht einfach eine Petitesse oder eine Nichtinformation, die man so schulterzuckend hinnimmt. Hier handelt es sich nicht um ein Kinderkarussell, das wir hier veranstalten. Dies hier ist eine gewählte Volksvertretung, ein Verfassungsorgan und auch die Landesregierung ist ein Verfassungsorgan. Die Bundesregierung hat zu akzeptieren, dass ihre Pflichten gegenüber diesen Verfassungsorganen auf Augenhöhe zu erfüllen sind. Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes bindet auch die Bundesregierung an Recht und Gesetz. Das Verhalten widerspricht nicht nur den Informationspflichten, die die Bundesregierung in der Verwaltungsvereinbarung mit dem Land geschlossen hat. Es widerspricht auch allen verfassungsrechtlichen Grundsätzen nach dem Demokratieprinzip, insbesondere dem interorganfreundlichen Verhalten, das als Verfassungsgrundsatz aus der Verfassung folgt. Und ich erwarte deshalb, dass wir hier alle gemeinsam uns nicht verzwergen, sondern gemeinsam dafür sorgen, dass wir unsere Rechtsposition nicht nur klarmachen, sondern notfalls auch durchsetzen.
Als ich diesen Antrag eingereicht habe und darin auch gesagt habe, notfalls muss man die Bundesregierung verklagen, habe ich in den Kieler Nachrichten am nächsten Tag gelesen, dass man mich aus Kieler Regierungskreisen als ‚Oppositions-Knallfrosch‘ bezeichnet, weil man mit einer Klage das Tischtuch endgültig zerschneiden würde. Sollte das jemand in der Regierung gedacht oder gesagt haben, empfehle ich Folgendes: Schneiden Sie sich diesen Satz aus – auf Papier geschrieben – und kleben Sie ihn ein in Ihr Handbuch für Untertanen. Verfassungsorgane sind nicht dafür da, auf Goodwill angewiesen zu sein. Sie setzen notfalls ihre Positionen auch durch.
Ich will an der Stelle nicht verhehlen, und das ist auch Teil unseres gemeinsamen Antrages, dass Durchstechereien und Verstöße gegen die Vertraulichkeit inakzeptabel sind. Wenn Ausschüsse in diesem Haus Vertraulichkeit beschließen, dann haben sich alle daran zu halten. Aber das rechtfertigt das Verhalten der Bundesregierung nicht, denn dieses Land hat eine Geheimschutzverordnung, nach der sichergestellt werden kann, dass Vertraulichkeit auch gewahrt wird. Das ist einhaltbar. Und lassen Sie mich das zum Schluss sagen: Nicht alles, was inzwischen in diesem Verfahren als vertraulich gestempelt wird, ist es auch wirklich. Da gibt es vieles, was als Geschäfts- und sonstige Geheimnisse deklariert wird. Ich nenne einmal ein Beispiel aus dieser Woche. Am Dienstag erreicht uns eine Unterlage der Landesregierung mit den letzten Sätzen, die heißen, das ist alles hochvertraulich. Die Inhalte konnte man am vergangenen Freitagabend in der WirtschaftsWoche digital in vollem Umfang nachlesen. Geheimniskrämerei schafft auch nicht die notwendige Transparenz, die wir in der Aufarbeitung dieses Themas brauchen."
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.