Bernd Buchholz zu TOP 19 "Städtebauförderung modernisieren statt Investitionen abwürgen"

Dr. Bernd Buchholz

In seiner Rede zu TOP 19 (Für lebenswerte Städte und Gemeinden: Städtebauförderung modernisieren statt Investitionen abwürgen) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

"Ich will das hier nicht unnötig in die Länge ziehen, weil die Bedeutung der Städtebauförderung uns allen gleich wichtig ist. Hier sind die Projekte in Kiel genannt worden, es gibt aber noch viele andere Projekte, die man nennen könnte. Städtebauförderung ist ein wichtiges Instrument. Und dass der Bund die Mittel erhöht, ist eine gute Sache. Jetzt müssten die Mittel auch noch so in den Kommunen in Schleswig-Holstein ankommen, wie das wünschenswert wäre. Denn, Frau Kollegin Waldeck, aufgrund der Deckelung durch Obergrenzen wäre das, was Sie als Beispiel mit dem Kleinen Kiel in Kiel genannt haben, nicht mehr möglich. Und zwar durch die Obergrenzen, die in der Richtlinie stehen.  Und das hat die Stadt Kiel hier auch in der Anhörung vorgetragen. Wenn es zum Beispiel um die Kiellinie geht, führt die Obergrenze dazu, dass eine solche Maßnahme nicht mehr umgesetzt werden kann.

Vorneweg möchte ich sagen, viele Dinge, die da drinstehen, finde ich auch gut, weil sie zur Entbürokratisierung beitragen, weil es der Verzicht auf viele Prüfungen, Anträge und Konzepte und so weiter ist und das ist durchaus sinnvoll. Also da ist viel Richtiges drin und das hat jeder anerkannt, auch die Kommunen. Aber zwei Punkt monieren wir als Opposition und ehrlich gesagt sollten Sie da noch mal in sich gehen. Das eine ist, wenn Sie den Kommunen erst das Geld wegnehmen und das dann aus dem kommunalen Finanzausgleich finanzieren müssen, dann sind die Kommunen erst mal geschädigt. Und das ist etwas, was nachhaltig bleibt. Und deshalb fordern wir, dass das Geld da wieder zurückkommt. Und ehrlicherweise, Frau Kollegin Waldeck, wenn Sie sagen, wir sollen einen Gegenfinanzierungsvorschlag machen, Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, das sich in dieser Art und Weise als Land aus der Städtebauförderung zurückzieht. Und das geht nicht. Das muss man auch mal sagen. Das ist aus unserer Sicht nicht in Ordnung.

Und das Zweite ist die Deckelung der Höchstbeträge. Wir reden über viele Dinge, wo die Richtlinie jetzt angepasst werden soll. Da haben ja auch die Kommunen viel moniert und Sie haben viel aufgegriffen. Aber auch die kleinen Gemeinden haben erklärt, dass die Deckelung der Höchstbeträge für sie schlecht ist. Die Deckelung der Höchstbeträge wollen die gar nicht. Die Idee, dass man das deckelt und lieber über mehr Projekte streut, führt auch bei den kleinen Kommunen dazu, dass sie sagen, nee, dann ist das auch für uns nicht mehr machbar, wir haben auch Dinge, die größer sind. Und deshalb ist mein herzlicher Appell bei der Überarbeitung der Richtlinie, diese zwei Dinge noch mal mitzunehmen. Ich weiß, dass Sie jetzt sagen werden, das mit dem Vorwegabzug, das kriegen wir nicht hin. Und der Kollege Kilian hat vorhin zu Recht gesagt, man soll aus den strukturellen Mitteln, die aus dem Sondervermögen kommen, nicht alles mehrfach ausgeben. Aber ich glaube, dass es notwendig ist, dass die Kommunen insgesamt über mehr Mittel verfügen, wenn die Erhöhung der Städtebauförderungsmittel tatsächlich kommt. Und dazu gehört auch, dass man über den Landesanteil nachdenkt. Und das Zweite ist, gehen Sie noch mal an die Obergrenzen ran.

Ich habe Ihren ersten Stellungnahmen, Frau Innenministerin, vom 2. Juni dieses Jahres entnommen, dass das eigentlich nicht ausgeschlossen ist, denn Sie haben zu Papier gegeben und auch zu Protokoll des Innenausschusses: ‚Gleichwohl, und das habe ich eingangs erwähnt, werden wir natürlich gerade den letzten Punkt der Pauschalierungen und Obergrenzen in der Richtlinie anpassen, wenn sich die öffentlich geäußerte Kritik auch in den Stellungnahmen der kommunalen Ebenen widerspiegelt. Wir machen diese Novellierung ja gerade für die Kommunen und dementsprechend wollen wir auch deren Wünschen nachkommen.‘ Frau Innenministerin, dann handeln Sie auch danach."

Sperrfrist Redebeginn!

Es gilt das gesprochene Wort.