Bernd Buchholz zu TOP 20 "Erreichung der Ziele des E-Government-Gesetzentwurfes"

Dr. Bernd Buchholz

In seiner Rede zu TOP 20 (Bericht der Landesregierung zur Erreichung der Ziele des E-Government-Gesetzentwurfes) erklärt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz unter anderem:

"Ich habe mich auf diesen TOP besonders gefreut. Denn er steht unter der Überschrift: Opposition wirkt. Die Landesregierung musste ihren Gesetzentwurf zurückziehen, weil die Opposition und die Stellungnahmen in der Anhörung aufgezeigt haben, dass 'der Gesetzentwurf sich leider als reines Schutzgesetz entpuppt, das dem Land mit einem Federstrich die neue Umsatzsteuerpflicht ersparen soll und dazu als Kollateralschaden den gesamten Markt für behördliche IT-Bedarfe, soweit dies überhaupt möglich ist, schließt', wie es der Wirtschaftsrat der CDU ausgedrückt hat. Mit dem Gesetzentwurf, wird wie es der UV Nord in seiner Stellungnahme ausgedrückt hat, 'das Prinzip der sozialen Marktwirtschaft vollständig ausgehebelt'. Der Gesetzentwurf stellt aber auch einen 'Grundrechtseingriff in die Berufsfreiheit am Markt agierender Softwarehersteller bzw. IT-Dienstleistern dar, der nicht einmal ausreichend begründet wurde', wie es Prof. Dr. Wilfried Bernhardt treffend ausgedrückt hat.

Die Ziele des Gesetzes können nicht anders erfüllt werden, weil das einzige Ziel des Gesetzentwurfes war, Umsatzsteuer zu umgehen. Das ist eine Steuerumgehung, die sonst von der Finanzministerin immer moniert wurde. Wie soll einer Steuerzahlerin oder einem Steuerzahler etwas von Steuerehrlichkeit gepredigt werden, wenn der Gesetzgeber die Steuerpflicht durch solche Gesetze umgeht?

Digitale Souveränität herzustellen ist tatsächlich wichtig. Das muss übrigens jedes private Unternehmen auch. Monopole sind immer gefährlich. Ein solches Monopol hätten Sie mit dem Entwurf geschaffen. Wie es der Verband Bitkom richtig dargelegt hat, ist es die Aufgabe des Staates, Standards für die Software zu setzen, Pflichtenhefte und Leistungsbeschreibungen herzustellen. Es ist nicht die Aufgabe diese Software selbst herzustellen oder nur durch öffentliche Anstalten herstellen oder beauftragen zu lassen. Für die private Digitalwirtschaft ist dies heute ein guter Tag, denn er verhindert die Aushebelung der Marktwirtschaft und ein staatliches Monopol."