Bernd Buchholz zu TOP 6 "Entwurf eines Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zum Schutz und Erhalt von Wohnraum"

Dr. Bernd Buchholz

In seiner Rede zu TOP 6 (Entwurf eines Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zum Schutz und Erhalt von Wohnraum (WoSchG-SH)) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

"Der Schutz und die Sicherung von Wohnraum gehören zu den Aufgaben des Staates, genauso wie die Wohnraumförderung. Die Beispiele aus Bad Oldesloe sind uns alle präsent und sind natürlich inakzeptabel. Bei einem solchen Gesetzentwurf bedarf es allerdings eines genaueren Hinguckens und der Frage der Abwägung. Es geht nämlich um massive Eigentumseingriffe, in massive Eingriffe in Artikel 14 Grundgesetz.

Wer in diese Eigentumsrechte eingreift, der hat die Erforderlichkeit eines solchen Eingriffs nachzuweisen. Diese Erforderlichkeit ist mit dem Beispiel von zwei Hochhäusern in Bad Oldesloe nicht gegeben.

Die Problematik des Wohnraumes, wie sie in Hamburg der Fall ist, ist nicht auf Schleswig-Holstein zu übertragen. Die Erforderlichkeit für ein Wohnraumschutzgesetz ist in einem Flächenland, wie es Schleswig-Holstein ist, ist nicht gegeben.

Diese Erforderlichkeit kann man allerdings nur dann darstellen, wenn diese Wohnungsnot in den meisten Teilen in Schleswig-Holstein gegeben ist. Momentan haben wir diese Wohnheimknappheitssituation nur in vier Orten in Schleswig-Holstein."

 

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