Bernd Buchholz zu TOP 6 "Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes"

Dr. Bernd Buchholz

In seiner Rede zu TOP 6 ("Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes") erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

"Digitalisierung ist wichtig und die Digitalisierung ist in Deutschland eindeutig zu langsam und dass wir alle schneller werden wollen, ist kein Geheimnis. Wie wir schneller werden ist allerdings auch nicht so ganz einfach zu beantworten. Man kann natürlich im Gesetz einen Federstrich machen und aus einer Kann-Bestimmung eine Soll-Bestimmung machen, das heißt aber immer noch nicht, dass es ein Muss ist. Und damit bewegen sich dann manche eben doch gleichförmig langsam. Aber der Begründungszwang ändert sich. Deswegen bin ich nicht dagegen, ganz im Gegenteil, ich finde das richtig. Ich sage nur, wir sehen angesichts des Onlinezugangsgesetzes ja auch, dass wir bei der Digitalisierung in diesem Land allein in Schleswig-Holstein ein Land der völlig unterschiedlichen Geschwindigkeiten sind.

Es gibt Kommunen, die sind quasi schon sehr gut im digitalen Fortschritt. Das beginnt in Norderstedt mit einem ausgebauten Glasfasernetz und Anwendungen, die im Bereich der Verwaltung sensationell sind. Das geht über so kleine Ämter wie das Amt Hüttener Berge, das alles digitalisiert hat, was irgendwo zu digitalisieren ist. Auf der anderen Seite stehen dann teilweise Städte, große Städte, wie meine Heimatstadt Ahrensburg, da hast du das Gefühl, du bist in der digitalen Diaspora. In Wahrheit ist das eben dieser Missklang, den wir im Land haben.

Was ich durchaus anerkennenswert finde, das möchte ich an dieser Stelle noch mal ausdrücklich sagen, dass der Kollege Schrödter als Digitalminister hier eine andere Form von Geschwindigkeit an den Tag legt als wir sie bislang im Lande hatten. Das muss man einfach mal positiv anerkennen.

Die Antworten auf die OZG-Fragen sind ja schon beeindruckend. Nach dem Motto: Verfahrensstufe zwei sind so und so viele Gemeinden. Dann guckt man sich das an und stellt fest, das ist das klassische Thema bei der Stufe zwei: Wir haben den Antrag digital entgegengenommen, ihn dann anschließend ausgedruckt, gelocht und in einem Leitzordner geheftet. Dann haben wir ihn anschließend bearbeitet, ihn unterschrieben, wieder eingescannt und tatsächlich wieder digital rausgeschossen. Ein digitales Fachverfahren ist etwas anderes. Aber Porto wurde dann gespart. Dann ist dieses Stufe-Zwei-Verfahren in Wahrheit nicht im digitalen Fachverfahren umgesetzt worden. Also bleibt die Frage, was wir tun müssen? In der Tat mehr Geld zur Verfügung zu haben, ist ein guter Schritt.

Wir wissen, in Wahrheit aber auch  und das gilt auch für die Kommunen  dass auch bei den Kommunen ohne mehr Personal die Umstellung aufs Digitale zunächst einmal nicht möglich sein wird. Jeder, der mal ein Digitalprojekt gemacht hat, weiß, dass die Effizienzgewinne, die hinterher zu den vielen Einsparungen führen sollen, zunächst einmal damit erkauft werden müssen, dass mit mehr Menschen dafür gesorgt wird, dass es erst zur Umstellung kommt. Diesen Schritt müssen wir den Kommunen auch tatsächlich mit erleichtern und all das ist aus meiner Sicht richtig und deshalb ist es auch richtig hier die Initiative mal im Rahmen des Landesverwaltungsgesetzes zu ergreifen. Wir warten immer auf das Bundesgesetz und machen erst dann etwas. Das ist nicht ganz konsequent in der Argumentation.

Im Bund ist es so, dass alle anderen Bundesländer diese Optionsregelung, die wir derzeit haben, auch haben, aber sehr unterschiedlich. Einige Bundesländer verweisen ausdrücklich direkt auf das Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes und schließen sich deshalb quasi automatisch an die Regelung des Bundes an. Das macht Schleswig-Holstein nicht. Schleswig-Holstein hat eine eigenständige Regelung und hat deshalb auch die Hoheit eigenständig zu sagen, lass uns doch durchaus einmal vorangehen. Ich habe nichts dagegen, wenn dieses Land im digitalen Driverseat sitzt. Ich habe nichts dagegen, wenn wir einmal Vorreiter sind. Deshalb habe ich nicht nur nichts gegen diesen Gesetzentwurf der SPD, sondern ich bin ausdrücklich dafür, dass wir uns einmal in den Driverseat bewegen und voranpreschen.

 

Sperrfrist Redebeginn!

Es gilt das gesprochene Wort