Bernd Buchholz zu TOP 6 "Gesetz zur Erprobung der Befreiung der Kommunen von landesrechtlichen Standards"

Dr. Bernd Buchholz

In seiner Rede zu TOP 6 (Entwurf eines Gesetzes zur Erprobung der Befreiung der Kommunen von landesrechtlichen Standards) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz

"Die Idee ist schlicht und ergreifend mal etwas zu tun, was man ansonsten bei Bürokratieabbau in der Regel nicht tut. Denn Bürokratieabbau soll ja in der Regel von denen ausgehen, die Bürokratie geschaffen haben. Also die Landesparlamente, die die Gesetze gemacht haben, die so kompliziert sind, dass man sie kaum anwenden kann, machen dann eine Antibürokratiekommission, die dann regeln soll, dass das, was sie selbst geschaffen haben, zurückgedreht wird. In der Regel führt das zu solchen wunderbaren Dingen, wie wir sie zurzeit gerade aktuell in der hiesigen Beratung eines ersten Entlastungsgesetzes der Kommunen besichtigen können. Da werden Berichtspflichten für Kommunen abgeschafft. Das ist auch gut, da sind auch alle dafür. Parallel dazu wird durch einen komischen Umstand im Gesetzgebungsverfahren allerdings deutlich, dass man damit die Dokumentationspflicht für den Jahresabschluss plötzlich nicht mehr für 300 Gemeinden in Schleswig-Holstein mit Rechnungsprüfungsämtern erzeugt, sondern für 850 Gemeinden mehr, weil man plötzlich eine Veröffentlichungspflicht des Jahresabschlusses für alle Gemeinden konstatiert hat. Und deshalb mutiert dieses Gesetz plötzlich zu einem Bürokratieaufbaugesetz, obwohl die Entlastung geplant ist. War bestimmt nicht gewollt, aber ist einer der Effekte.

Die Idee dieses Gesetzentwurfes ist es, dass nicht diejenigen, die die Bürokratie schaffen, versuchen, Abbaumaßnahmen einzuleiten, sondern diejenigen, die aus der Anwenderperspektive kommen, also insbesondere aus der kommunalen Perspektive. Und die dürfen nicht nur Vorschläge machen, was denn abgeschafft werden könnte, sondern die dürfen mit Anträgen, die nur begründet abgelehnt werden dürfen, Probephasen schaffen, in denen sie ohne die entsprechenden landesgesetzlichen Regelungen auch gut auskommen. Das ist nichts, was alleine der Kreativität der FDP-Fraktion entsprungen ist. Das will ich gerne zugeben, sondern dafür gibt es Vorläufergesetze, beispielsweise ein schon seit 20 Jahren existierendes Gesetz in Brandenburg etwa, in dem dieses Gesetz angewendet wird und bei dem 139 Erprobungsverfahren dazu geführt haben, dass immerhin 56 Regelungen im Lande dann tatsächlich endgültig abgeschafft worden sind.

Und wir erleben zurzeit, dass nicht nur in Hessen und in Baden-Württemberg, sondern auch in Bayern und in anderen Landesparlamenten genau dieser Weg versucht wird zu bestreiten, dass von unten, also von den Kommunen her, von den exekutiven Anwendern her, Vorschläge gemacht werden, dass man diese oder jene Vorschrift doch mal aussetzen könnte, temporär jedenfalls. Wir glauben als Kommune, dass wir gut darauf verzichten können. Wenn nichts dagegenspricht, wird es ausprobiert und dann ist die Frage der Übertragbarkeit auf die anderen Kommunen gewährleistet. Wir wollen, dass das Verfahren dafür eine erprobungsfreundliche Genehmigungspraxis ausmacht. Ich will sagen, wenn eine Kommune oder die Kommunalen Spitzenverbände, die wir auch in der Möglichkeit sehen, hier Anträge zu stellen, diesen Antrag bei dem jeweiligen Fachministerium des Landes stellt, dann muss entweder innerhalb von drei Monaten erklärt werden, dass im überbordenden Gemeinwohlsinn an der Regelung zwingend festgehalten werden muss. Und das ist dann auch wirklich exakt zu begründen oder dass Gefahren für Leib oder Leben existieren. Man denke an Brandschutzvorschriften oder ähnliche Dinge, die man natürlich nicht aussetzen kann. Aber wenn das nicht der Fall ist, dann gilt der Antrag automatisch als genehmigt und für einen temporären abgesteckten Zeitraum muss eine landesrechtliche Norm in der jeweiligen Region, im Kreisgebiet, im Gemeindegebiet nicht angewendet werden.

Ehrlicherweise sind die Anwendungsbeispiele dafür vielfältig. Das gilt in der Tat für ganz unterschiedliche Bereiche, die man sich denken kann. Das können wir gerne innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens dann auch im Ausschuss mal erörtern, aber den Kommunen fällt viel ein, denn gerade beim Denkmalschutz und bei vielen anderen Sachen gibt es Regelungen, wo man sagen kann, die sind alle ganz nett, aber in Wahrheit überflüssig, weil das ist x-mal geprüft worden und jetzt kommt noch einer, der es noch mal prüfen will. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf mit der Bitte, ihn auch wirklich wohlwollend zu prüfen, denn es ist jetzt nicht so, dass wir uns wechselseitig darin übertreffen, dass das, was wir an Endbürokratisierung machen, überbordend erfolgreich war bisher. Also auch ich habe als Minister Entbürokratisierungskommissionen geleitet, die viel produziert haben. Aber ehrlicherweise auch nicht so rasend erfolgreich waren, indem man es tatsächlich abgebaut wird.

Wenn die Kommunen als Anwender tatsächlich sagen können, wir wollen mit einem Antrag dafür sorgen, dass die Norm mal nicht angewendet werden soll, halten wir das für einen neuen, zeitgemäßen, interessanten Ansatz. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und andere Länder verfolgen den auch. Schleswig-Holstein sollte das auch tun. Ich bitte herzlich um Überweisung in den Ausschuss. Aber ich bitte auch um wohlwollende Zustimmung des Gesamtparlaments zu dieser Idee der Freien Demokraten."

Sperrfrist Redebeginn!

Es gilt das gesprochene Wort.