Verkehr/A20

Christopher Vogt: A20 muss wieder nach dem Lückenschlussverfahren vorangetrieben werden

„Wir freuen uns sehr über dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Das Urteil ist eine weitere sehr gute Nachricht für die arg gebeutelte Verkehrsinfrastruktur unseres Bundeslandes. Bereits die Zusage des Bundes zur vollständigen Finanzierung des A20-Tunnels war ein ganz wichtiges Signal.

 

Allen grünen Unkenrufen zum Trotz wird Schleswig-Holstein in den nächsten Jahren endlich eine leistungsfähige Ost-West-Verbindung erhalten. Die Westküste wird endlich deutlich besser angebunden, was für die wirtschaftliche Entwicklung dieser Region von elementarer Bedeutung ist. Viele Menschen in Hamburg und in den Gemeinden nördlich von Hamburg dürfen sich auf eine spürbare Entlastung vom Durchgangsverkehr freuen. Die in Niedersachsen und auch noch in Schleswig-Holstein mitregierenden Grünen sollten endlich einsehen, dass sie mit ihren Blockadeversuchen die Fertigstellung der A20 nur noch auf Kosten der Steuerzahler verzögern, aber nicht mehr verhindern können. Die A20 muss wieder nach dem Lückenschlussverfahren vorangetrieben werden. Ein Festhalten an der unsinnigen A20-Politik dieser Landesregierung wäre ein Fortführen der Blockade-Politik.

 

Minister Meyer ist in der Pflicht, die Planungsfehler seiner Behörde schnellstmöglich zu heilen und die Frage des Brandschutzes im Tunnel endlich zufriedenstellend zu lösen. Wir warten auch immer noch auf seine angekündigten Vorschläge zur Vereinfachung des Planungsrechts. Das Planungsrecht darf kein Verhinderungsrecht bleiben. Das Verbandsklagerecht wird nicht verantwortungsvoll angewendet und muss deshalb wieder abgeschafft werden. Zudem braucht das Land deutlich mehr Planungskapazitäten und die Landesregierung muss für einfachere Planungsprozesse sorgen.“