Anlässlich der heutigen Anhörung im Bildungsausschuss zu den Entwürfen der FDP-Fraktion und der Landesregierung zum Hochschulgesetz erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Wir schauen derzeit mit großer Sorge auf unsere Hochschullandschaft, die eigentlich sehr viele Chancen für unser Land bietet. Die schwarz-grüne Landesregierung verkennt die enorme Bedeutung der Hochschulen für unser Bundesland, was sich insbesondere in der unzureichenden Finanzierung widerspiegelt. Wenn man nicht mehr Geld in die Hochschulen investieren kann oder will, sollte man wenigstens mit dem Hochschulgesetz durch mehr Autonomie dazu beitragen, dass sich die Hochschulen besser entwickeln können. Leider ist Schwarz-Grün auch dazu nicht bereit. Man fragt sich zum Ende dieser Wahlperiode nicht nur mit Blick auf diesen Gesetzentwurf, welche Ziele die schwarz-grüne Hochschulpolitik eigentlich verfolgt. Wir werden es wohl nicht mehr erfahren.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist zwar sehr umfangreich, lässt einen aber dennoch ziemlich ratlos zurück. Die Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen haben zu Recht gefragt, was eigentlich das Ziel des Gesetzentwurfes sei und festgestellt, dass dieser eine ‚Verschlimmbesserung‘ darstelle. Die Hochschulen haben deutlich gemacht, dass sie sich zu Tode verwalten und keine Angst davor hätten, mehr Verantwortung zu übernehmen. Der erweiterte Senat soll zwar immerhin gestrichen werden, aber dafür soll an anderen Stellen neue Bürokratie geschaffen werden. Schwarz-Grün verpasst mit diesem Entwurf viele Chancen und geht an den Herausforderungen und an der Realität der Hochschulen völlig vorbei. Der Gesetzentwurf soll viel Kleinkram regeln, aber eine klare Richtung für die Weiterentwicklung unseres Wissenschaftsstandortes ist nicht erkennbar. Unsere Hochschulen brauchen angesichts ihrer großen Herausforderungen eine Reform, die ihnen spürbar mehr Freiräume eröffnet und ihre Arbeit erleichtert.
Die FDP-Fraktion hat deshalb frühzeitig einen klaren Gegenentwurf vorgelegt: Wir wollen die Hochschulen spürbar von unnötiger Bürokratie entlasten und ihnen mehr Freiraum zur Entwicklung und Profilbildung geben. Wir wollen die Gründungsförderung deutlich verbessern, damit aus Innovationen und neuen Ideen auch erfolgreiche Geschäftsmodelle und mehr neue Unternehmen werden können. Die GM.SH ist beim Hochschulbau leider erkennbar überfordert, so dass man hier auch neue Wege gehen muss. Wir wollen den Hochschulen die Möglichkeit geben, Bau- und Sanierungsvorhaben auch selbst planen und umsetzen zu können. Damit dies praktisch reibungslos funktionieren kann, müssen auch die umsatzsteuerrechtlichen Hindernisse beseitigt werden. Hier muss sich die Landesregierung auf der Bundesebene für eine rechtssichere Lösung einsetzen. Wir wollen zudem die Freiheit von Wissenschaft und Forschung stärken und klarstellen, dass Zivilklauseln an unseren Hochschulen nicht möglich sind. Die immer wieder aufflammende Diskussion um die Zivilklausel führt zu Verunsicherungen, die wir uns in diesen Zeiten nicht mehr leisten können.
Das Hochschulgesetz muss außerdem wirksame Instrumente gegen Antisemitismus schaffen. Auch in Schleswig-Holstein gibt es ein ernstzunehmendes Problem mit Antisemitismus, das zwar weit entfernt ist von Berliner Verhältnissen, das aber ausdrücklich auch von links kommt. Jüdische Hochschulangehörige müssen sich auf einen wirksamen Schutz verlassen können. Die Hochschulen fordern zu Recht eine klare rechtliche Handhabe, um Konsequenzen ziehen zu können – bei schwerwiegendem oder wiederholtem antisemitischen Fehlverhalten sogar bis hin zur Exmatrikulation. Die Landesregierung muss den Entwurf anhand der Kritik aus der Hochschulpraxis grundlegend überarbeiten, um die Novelle doch noch zu einer ernsthaften Verbesserung für die Hochschulen werden zu lassen.“