„Es ist doch wohl eine Selbstverständlichkeit, dass die Hochschulen nicht für die verfehlte Wissenschaftspolitik der Koalition verantwortlich gemacht werden dürfen. Das wäre ja noch schöner. Schließlich haben die Hochschulen diesen Punkt im neuen Hochschulgesetz wohl am heftigsten kritisiert. Die nun verabschiedete Formulierung deutet darauf hin, dass auch das Ministerium befürchtet, dass das beschlossene Verbot von Anwesenheitspflichten zu weniger Studienabschlüssen führen wird. Ansonsten würde man dies nicht so explizit in der Vereinbarung niederschreiben.
Auch in unserem liberalen Menschenbild sind Anwesenheitspflichten nicht unbedingt das Non-plus-Ultra der Hochschulpolitik. Wir sind auch keine Fans der Verschulung unserer Hochschulen, aber es kann in bestimmten Bereichen sehr gute Gründe für eine Anwesenheitspflicht geben, z.B. bei der Nutzung von teuren Labor-Arbeitsplätzen. Da geht es auch um die Fairness gegenüber denjenigen, die auf einen Studienplatz warten müssen und um einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern.
Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz (LRK), Professor Werner Reinhart, hatte in einem SHZ-Gastbeitrag auch darauf hingewiesen, dass bei einem Verbot von Anwesenheitspflichten laut Studien gerade bei sozial benachteiligten Studenten die Wahrscheinlichkeit sinkt, einen Abschluss zu machen. Wie eine linke Regierung dies einfach ignorieren kann, ist mir schleierhaft. Wir sind der Meinung, dass man das Thema Anwesenheitspflicht den Hochschulen überlassen sollte. Das wäre der sinnvollste Weg.“