„Es ist sicher richtig, die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz elektronischer Fußfesseln gegen Gefährder zu schaffen.
Die in diesem Zusammenhang zum Teil erweckte Vorstellung, man könne auf diese Weise einen Meilenstein bei der Terrorismusbekämpfung in die deutsche Sicherheitsarchitektur einfügen, ist jedoch völlig haltlos. Da wird den Bürgern wieder einmal etwas vorgemacht.
Fußfesseln verhindern im Zweifelsfall auch keine Terrorakte – was man zum Beispiel in Frankreich feststellen musste, als ein Terrorist, der eine solche Vorrichtung trug, einen katholischen Priester auf brutale Weise ermordete.
Den Begriff ‚Gefährder‘, bei dem es sich ja bislang nur um einen Arbeitsbegriff der Sicherheitsorgane handelt, rechtlich klar zu definieren und damit auch juristisch belastbar zu machen, ist auch sicher kein einfaches Unterfangen. Am Ende wird dies wohl nur als ‚mildere Lösung‘ in jenen Fällen greifen, in denen ansonsten auch die Voraussetzungen für eine Inhaftierung gegeben wären. Jemanden allein aufgrund eines vagen Verdachts oder unbestimmter Besorgnisse in seiner Freiheit einzuschränken, steht nun einmal nicht in Einklang mit den grundlegenden Prinzipien eines freiheitlichen Rechtsstaats.
Zum Antrag der Piraten möchte ich nur kurz folgendes sagen:
Es handelt sich um einen bunten Strauß unterschiedlicher Punkte, wobei wir Freie Demokraten die im Antrag formulierten Aussagen teils unterstützen, teils jedoch ablehnen. Deshalb werden wir uns in der Abstimmung enthalten.
Hinsichtlich des Einsatzes von ‚Body-Cams‘ für Polizeibeamte sind wir offen für eine probeweise Einführung, sofern dies mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten abgestimmt wird.
Der Punkt 5 des Piratenantrages (besonderer Datenschutz für Internetnutzer im Telemediengesetz) bedarf nach unserer Auffassung vor einer abschließenden Meinungsbildung noch einer gründlichen Prüfung und Erörterung.“