„In einer für den Wirtschaftsausschuss fast schon rekordverdächtigen Schnelligkeit wurde der vorliegende Gesetzentwurf der CDU-Fraktion abgelehnt. Vorweg gesagt: Den Gedanken, dass das Land wieder deutlich mehr für den Erhalt der kommunalen Straßen tun muss, teile ich ganz ausdrücklich. Die Vorgehensweise der CDU-Fraktion, dafür einen eigenen Gesetzentwurf zu schreiben, der die Umkehr der Verteilungsquote der GVFG-Mittel vorsieht, finde ich ausgesprochen kreativ. Es ist aus meiner Sicht allerdings nicht unbedingt der richtige Weg. Gleichwohl hat meine Fraktion – der Sache wegen – dem Gesetzentwurf im Ausschuss zugestimmt.
Nicht erst seit dem letzten Landesstraßenzustandsbericht wissen wir, in welch schlimmem und besorgniserregendem Zustand sich weite Teile unseres Landesstraßennetzes befinden. Bei den kommunalen Straßen sieht es leider nicht sehr viel besser aus. Dennoch hat die rot-grün-blaue Koalition die Mittel für den Erhalt der kommunalen Straßen in ihrer Regierungszeit fast halbiert. Das Credo ‚Erhalt vor Neubau‘ scheint keine Gültigkeit mehr zu haben, wenn es Fahrradwege geht. Dafür gibt es seit dem Regierungswechsel wieder einen eigenen Haushaltstitel. Und selbst aus dem Haushaltstitel mit der Bezeichnung ‚Zuweisungen aus Bundesmitteln für den kommunalen Straßenbau (ohne Radwegebau)‘ werden Radwege finanziert.
Folgerichtig hat auch ein Großteil der angehörten Verbände und Institutionen das Anliegen des Gesetzentwurfes in den schriftlichen Stellungnahmen grundsätzlich begrüßt. Es ist ja auch nicht verwunderlich, dass die Wirtschaftsverbände die Sorge haben, dass der schlechte Zustand des Straßennetzes die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Bundesland gefährdet.
Ich möchte an dieser Stelle aus der Stellungnahme des Handwerks Schleswig-Holstein, Umdruck 18/6850, zitieren. Dort heißt es:
‚Für unsere Handwerksbetriebe ist ein intaktes Straßennetz von elementarer Bedeutung‘
Und weiter:
‚Wir müssen jedoch feststellen, dass sich der Zustand der Kreis- und Landesstraßen in den vergangenen Jahrzehnten stetig verschlechtert hat. Geschwindigkeits- und Gewichtsbegrenzungen, teilweise sogar Sperrungen, sind die bedauerliche Folge.‘
Das Kernproblem ist und bleibt die zu geringe Investitionsquote auf allen Ebenen: Der GVFG-Topf ist zu klein, um allen relevanten Bereichen gerecht zu werden. Daran ändert auch keine 70:30- oder 30:70-Verteilung etwas.
Minister Meyer gewinnt mit seiner Verkehrspolitik auch deshalb keinen Blumentopf, weil die Koalition trotz der sehr guten Einnahmesituation des Landes viel zu wenig Mittel für die Landesstraßen und auch viel zu wenig für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung stellt. Das muss sich dringend ändern. Auch wenn Frau von Kalben glaubt, mit neuen Radwegen neben maroden Straßen das Weltklima retten zu können: Die Bürgerinnen und Bürger – und auch die Wirtschaft – in diesem Land sind auf ein intaktes Straßennetz angewiesen. Dass Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Landes nicht nur stiefmütterlich behandelt werden, sondern für die Landesregierung sogar ‚Banane‘ sind, hat Finanzministerin Heinold sehr eindrucksvoll unter Beweis gestellt.
Wir treten dafür an, diese mittelstandsfeindliche Verkehrspolitik zu beenden. In unserem Haushaltsantrag haben wir hinterlegt, welchen Weg wir gehen wollen – mit deutlich mehr Investitionen in unsere Verkehrsinfrastruktur.“