„Wir halten den starren gesetzlichen Mindestlohn für ein suboptimales Konstrukt. Das Hauptproblem ist bisher allerdings weniger die konkrete Höhe, sondern vielmehr der mit dem Mindestlohn verbundene Bürokratieaufwand.
Gerade kleinere und mittlere Betriebe werden durch die Dokumentationspflichten erheblich belastet. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Unternehmen bei der Bürokratie zu entlasten. Die Landesregierung sollte sich auf Bundesebene entsprechend einsetzen. Sie schafft es bisher ja auch nicht, den Unterrichtsausfall an den Schulen des Landes entsprechend zu erfassen.
Die negativen Auswirkungen des starren gesetzlichen Mindestlohns auf die Beschäftigungslage werden bisher zum Glück durch die anhaltend gute Arbeitsmarktsituation aufgefangen. Sinnvoller als der starre gesetzliche Mindestlohn wären nach Regionen und Branchen differenzierte Lohnuntergrenzen, die von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern verhandelt und dann für allgemeinverbindlich erklärt werden. Die Tarifautonomie als zentrale Säule der Sozialen Marktwirtschaft sollte wieder gestärkt und nicht weiter geschwächt werden. Die Politik sollte sich bei der Höhe von Mindestlöhnen heraushalten.
Die rot-grün-blaue Koalition sollte die jetzige Erhöhung zum Anlass nehmen, wie in Hamburg den Landesmindestlohn abzuschaffen. Der Landesmindestlohn Schleswig-Holsteins ist der höchste gesetzliche Mindestlohn bundesweit und wurde seinerzeit ja mit dem Hinweis auf den nicht vorhandenen gesetzlichen Mindestlohn auf Bundesebene eingeführt. Dieses Argument ist längst entfallen.“