Verkehr/A20-Planung rechtswidrig

Christopher Vogt: SPD hat bei der A20 wieder nicht gründlich geplant

A20

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, das heute den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A20 im Abschnitt 4 für rechtswidrig und nicht nachvollziehbar erklärt hat, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

„Das ist erneut ein schwerer Rückschlag für den dringend benötigten Infrastrukturausbau in Schleswig-Holstein. Der frühere SPD-Verkehrsminister Reinhard Meyer hatte mit Blick auf das Urteil zum dritten Abschnitt bei Bad Segeberg immer betont, dass sein Credo bei der Planung ‚Gründlichkeit vor Schnelligkeit‘ laute. Jetzt hat sich leider erneut bestätigt, dass Herr Meyer weder schnell noch gründlich hat planen lassen.

Die Tatsache, dass der Planfeststellungsbeschluss nur wenige Tage vor der Landtagswahl erfolgte, hatte dies bereits vermuten lassen. Fairerweise muss man aber auch festhalten, dass das deutsche Planungsrecht mittlerweile absurd kompliziert und quasi ein Verhinderungsrecht geworden ist. Da braucht es dringend weitere Reformen, wenn wir unsere Wettbewerbsfähigkeit erhalten wollen. Diese Reformen sollen nicht bedeuten, dass beim Umwelt- und Tierschutz Abstriche gemacht werden müssen, aber die Planung muss wieder praktikabler werden. Wir werden die Planung aller weiteren A20-Abschnitte in den nächsten Jahren sehr konsequent mit der DEGES vorantreiben, wie wir es im Wahlkampf angekündigt und in der Koalition vereinbart haben.“