Hochschulen/Hochschulgesetz

Christopher Vogt: Wir brauchen mehr Freiheit für die Hochschulen – und nicht mehr Bürokratie

„Für unser Bundesland ist eine intelligente Hochschulgesetzgebung von besonderer Bedeutung, da Schleswig-Holstein die Hochschulen im bundesweiten und internationalen Wettbewerb auf absehbare Zeit finanziell wohl leider nur unterdurchschnittlich wird ausstatten können. Wir schlagen angesichts der begrenzten finanziellen Möglichkeiten des Landes mit unserem Entwurf eine sehr weitgehende Autonomie für die Hochschulen vor, damit sich diese jeweils optimal entfalten können. Dies wäre insbesondere in den Bereichen Bau, Personal und innere Organisation von großem Vorteil. Die Entscheidungen zur Organisation der Hochschulen sollten weitestgehend dort getroffen werden, wo man es am besten beurteilen kann – nämlich an den Hochschulen selbst. Wir wollen den Hochschulen nicht nur das konkrete Modell der Administration freistellen, sondern auch die Gestaltung von Forschung und Lehre. Die Europa-Universität könnte so z.B. über Anfang und Ende der Semester selbst entscheiden und damit ihre internationalen Kooperationen stärken. Unser Ansatz der weitgehenden Hochschulautonomie wurde von mehreren Anzuhörenden befürwortet und wir haben eine ganze Reihe an guten Hinweisen zum Entwurf für ein Hochschulfreiheitsgesetz erhalten.

 

Die Landesregierung hat die Notwendigkeit, die Hochschulautonomie deutlich auszuweiten, leider immer noch nicht erkannt und verfolgt einen anderen Ansatz: Rot-Grün-Blau doktert ein wenig am bestehenden Gesetz herum, möchte die Hochschulen in einigen Punkten wieder enger an die Leine nehmen. In anderen Bereichen, wie z.B. beim wichtigen Thema Bau, macht sie zwar leichte Lockerungsübungen, bleibt dabei am Ende aber hasenfüßig. Der Entwurf der Regierung ist ein Entwurf der verpassten Chance. Wir kritisieren am Regierungsentwurf, dass SPD, Grüne und SSW den Hochschulen unter dem Strich mehr Vorgaben machen und mehr Bürokratie aufladen will. Wer den Hochschulen neue Aufgaben aufbürdet, muss aber gleichzeitig auch die finanziellen Mittel mitliefern, was leider nicht der Fall sein soll. Die steigende Grundfinanzierung der Hochschulen darf nicht für zusätzliche Aufgaben herangezogen werden. Diese muss allein dem Abbau der bestehenden Unterfinanzierung dienen.

 

Wir halten die Forderung nach mehr Mitbestimmungsrechten für Studierende und Mitarbeiter für berechtigt. Dies sollten die Hochschulen jedoch in eigener Eigenverantwortung regeln dürfen. Da wir den Hochschulen deutlich mehr Freiheiten lassen wollen, hätten die verschiedenen Hochschulgruppen bei unserem Modell so oder so mehr Einflussmöglichkeiten, als dies beim Entwurf der Regierung der Fall wäre. Umstritten bleibt weiterhin das von Rot-Grün-Blau geplante Promotionskolleg. Wir sehen dies grundsätzlich skeptisch, aber auch die genaue Ausgestaltung sollte die Koalition noch einmal auf den Prüfstand stellen. Die Qualitätssicherung muss gewährleistet sein und auch die privaten Hochschulen dürfen nicht ausgeschlossen werden. Es gibt keinen vernünftigen Grund, die staatlichen Fachhochschulen hier anders zu behandeln als die staatlich anerkannten Hochschulen in privater Hand.“