Hochschule/ Hochschulmedizin

Christopher Vogt: Zu diesem Gesetzentwurf muss es ein normales parlamentarisches Verfahren geben

„Die Hochschulmedizin - genauer gesagt - die beiden Medizinischen Fakultäten an den Universitäten in Kiel und Lübeck und das Universitätsklinikum an den beiden Standorten - haben eine ganz zentrale Bedeutung für den Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein und für unser Bundesland insgesamt. Sie ist ein entscheidender Motor in der Forschung und wichtiger Impulsgeber für Entwicklungen in der Gesundheitswirtschaft. Von daher macht es durchaus Sinn, die Rahmenbedingungen für die Hochschulmedizin in einem eigenen Landesgesetz zu regeln.

 

Die Ministerin hatte im Vorfeld erklärt, dass dieses Gesetz nach der vermeintlichen Neuordnung der Hochschulfinanzen und der Novelle des Hochschulgesetzes der dritte wissenschaftspolitische Pfeiler ihrer Amtszeit sei. Man kann nur im Sinne unseres Hochschulstandortes hoffen, dass wenigstens dieser gelingt. Man kann jedenfalls nicht behaupten, dass sich die Ministerin bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes besonders gestresst hätte.

 

Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatten wir über die Neuordnung der Hochschulmedizin diskutiert. Bereits im Jahr 2010 hatte der damalige Wissenschaftsminister de Jager ein erstes Konzept vorgelegt. Aufgrund der Verkürzung der Wahlperiode wurde das Vorhaben damals dann nicht mehr abgeschlossen. Die frühere Ministerin Wende wollte dann für das zweite Quartal 2013 einen Gesetzentwurf vorlegen und sah in der Novelle das ‚strategische Herzstück’ für die Neuordnung der Universitätsmedizin in unserem Land. Kurzum: Man wartet also an den beiden Universitäten, am Universitätsklinikum und auch im Landtag schon sehr lange auf den Vorschlag der Landesregierung.

Vor etwa drei Jahren hatten die beiden Universitäten und das UKSH ja einen gemeinsamen Vorschlag vorgelegt. Ich kann ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, weshalb die Landesregierung den Entwurf so lange zurückgehalten hat und erst jetzt im beginnenden Wahlkampf damit ins Parlament geht. Dass trotz der extrem langen Vorbereitung erhebliche rechtliche Bedenken gegen den Entwurf bestehen, spricht nicht für die Arbeit der Ministerin. Und ich warne die Landesregierung davor, rechtliche Bedenken einfach vom Tisch zu wischen. Wir nehmen die Kritik des Marburger Bundes jedenfalls sehr ernst und sie müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch umfassend geprüft werden.

 

Bemerkenswert finde ich, dass sich die Landesregierung mit der Neuordnung der Hochschulmedizin erst einmal [zwei] neue Stellen für das Ministerium gönnt. Das ist deswegen besonders interessant, weil Ministerin Alheit erst vor kurzem ihre Wissenschaftsabteilung um ein weiteres Referat erweitert hat. Dieses Referat ist zudem auch noch für den Klinikbau verantwortlich, gehört also direkt zum Themenfeld Hochschulmedizin. Als die Landesregierung vor zwei Jahren zu unserer Überraschung im Bereich der Hochschulmedizin 20 Mio. Euro kürzen wollte, hatte die Wissenschaftsministerin diesen Kürzungsvorschlag noch vehement mit dem Hinweis der notwendigen Konsolidierung verteidigt.

 

Frau Ministerin, das müssen Sie uns genauer erklären: Anstatt neue Referate und neue Stellen zu schaffen, sollten Sie erst einmal eine vernünftige Aufgaben- und Personalentwicklung verfolgen, immerhin haben Sie einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dafür über 300.000 Euro bezahlt.

 

Ich will kurz die Eckpunkte skizzieren, die aus Sicht meiner Fraktion bei der Neuordnung der Hochschulmedizin wichtig sind:

  1. Wir wollen eine weitere Stärkung der Hochschulautonomie. Dass bedeutet insbesondere eine Stärkung von Forschung und Lehre in den Strukturen des UKSH, so wie es der Wissenschaftsrat bereits 2011 formuliert hat. In diesem Zusammenhang wollen wir deshalb im weiteren Verfahren genau prüfen, welche Eingriffsrechte sich das Ministerium vorbehält.
  2. Die bessere Vernetzung von Forschung und Krankenversorgung muss vorangetrieben werden. Nur so lässt sich die Spitzenmedizin in Schleswig-Holstein sichern und weiter ausbauen. Das ist auch zum Wohl aller Patientinnen und Patienten. Denn dem UKSH als einzigem Maximalversorger in unserem Land kommt hier eine besondere Rolle zu.
  3. Schließlich müssen wir die Hochschulmedizin so aufstellen, dass das Medizinstudium in Lübeck und Kiel weiterhin und vor allem langfristig zur Spitzengruppe deutscher Universitäten zählt.

 

Diese drei Punkte sind für uns entscheidend, und wir werden den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren daraufhin abklopfen, ob das ausreichend umgesetzt ist.

 

Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass die Koalition gut beraten wäre, nicht schon wieder einen hochschulpolitischen Gesetzentwurf im Eilverfahren durch das Parlament zu bringen. Ich bin etwas irritiert über die Tatsache, dass die Landesregierung mehrere Jahre braucht, um uns diesen Gesetzentwurf vorzulegen und dann schon am nächsten Morgen nach der ersten Lesung im Bildungsausschuss im Rahmen einer Sondersitzung über das weitere Verfahren beraten werden muss. Meine Fraktion erwartet, dass zu diesem wichtigen Gesetzentwurf ein ganz normales parlamentarisches Verfahren durchgeführt wird – mit schriftlicher und mündlicher Anhörung und vernünftigen Fristen für die Anzuhörenden.

 

Unsere Hochschulen und insbesondere die Medizinischen Fakultäten sind einfach zu wichtig für die weitere Entwicklung unseres Landes, um hier schon wieder im Schweinsgalopp irgendeinen rot-grün-blauen Murks zu beschließen.“