Hochschule/ Änderung Hochschulgesetz

Christopher Vogt zu TOP 10+46 „Änderung des Hochschulgesetzes“

Christopher Vogt

In seiner Rede zu TOP 10+46 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes sowie des Gesetzes über die Stiftungsuniversität zu Lübeck und Bericht über Änderung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen in der Hochschulmedizin) erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

„Die Wissenschaft hat eine enorme Bedeutung für unsere moderne Gesellschaft und für die weitere Entwicklung unseres Bundeslandes. Deshalb ist das Hochschulgesetz in meinen Augen auch eines der wichtigsten Landesgesetze, das wir haben. Neben der finanziellen Ausstattung, die wir schrittweise weiter verbessern, und einzelnen Standortentscheidungen, stellt dieses Gesetz die wesentlichen Weichen für die Entwicklung unserer Hochschullandschaft. Diese Novelle im ‚Spätherbst dieser Wahlperiode‘ ist recht umfangreich, aber sicherlich auch keine Revolution, sondern unter dem Strich eher eine sinnvolle Modernisierung an verschiedenen Stellen.

Es wurden schon viele Punkte angesprochen, deshalb möchte ich nur auf die Dinge eingehen, die wir für besonders wichtig erachten: Mehr Möglichkeiten für mehr Autonomie bei Bau, Finanzen und Personal finden wir natürlich gut. Auch mehr Flexibilität, wie zum Beispiel beim Hochschuljahr. Das war ja schließlich auch unser Wunsch. Ich sage aber auch ganz offen: Wir könnten uns auch noch etwas mutigere Schritte vorstellen. Wir sind da ganz bei der neuen Präsidentin der Kieler Christian-Albrechts-Universität, Frau Prof. Fulda – oder sie halt bei uns – je nachdem. Wenn man bei der finanziellen Ausstattung absehbar nicht ganz vorne mitspielen kann, macht es Sinn, durch mehr Freiräume mehr Potenzial zur Entfaltung zu bringen. Wir haben da aber offenbar auch noch weitere Überzeugungsarbeit zu leisten.

Was ich ebenfalls als sehr positiv betonen möchte: Mehr Digitalisierung, die Verankerung eines Gründungssemesters, um sich da besser ausprobieren zu können, die Tenure-Track-Professuren, die hoffentlich auch mehr weibliche Karrieren in der Wissenschaft befördern werden oder auch das Thema ‚Ph.D.‘ bei bestimmten Promotionsprogrammen. Die stärkere Betonung des Technologie- und Wissenstransfers und der Ausgründungen ist genau richtig, weil es da – bei allen Erfolgen – auch noch viel Luft nach oben gibt. Gemäß dem Struckschen Gesetz können wir uns auch noch einige weitere Verbesserungen vorstellen: Wir haben eine sehr vielfältige Hochschullandschaft, zu der auch die privaten Hochschulen gehören. Ob deren Rahmenbedingungen optimal sind, werden wir uns anschauen müssen. Beim Thema Freiheit und Hochschulen denke ich nicht nur an die Hochschulautonomie, sondern auch an die Stärkung der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit, an das Unterbinden des Einflusses von ausländischen Regimen auf unsere Hochschulen – Stichwort Konfuzius-Institute – oder auch an die Stärkung der Cybersicherheit.

Für sinnvoll halten wir auch die Einführung einer institutionalisierten Landesstudierendenvertretung und eines Vorsemesters bzw. eines Orientierungsstudiums. Letzteres wäre vor allem mit Blick auf die technischen Studiengänge interessant, die viel mehr Nachfrage verdienen und wo es allzu oft Unsicherheiten gibt, ob diese wirklich die richtige Wahl wären. Wir wünschen uns zumindest Modellversuche. Wir wollen die Wissenschaftsabteilung des Landes weiter stärken. Am einfachsten könnte man dies tun, indem man sie von Aufgaben im Bereich der Detailsteuerung entlastet. Wenn es da kluge Vorschläge zum Bürokratieabbau geben sollte, werden wir uns diese sehr interessiert anschauen. Es wird niemanden überraschen, dass wir uns auch die Abschaffung des Erweiterten Senats sehr gut vorstellen können, da sich dieser offenkundig nicht bewährt hat. Beim viel diskutierten Thema Vollverschleierung bleiben wir dabei, dass wir den Hochschulen erlauben wollen, diese zu unterbinden. Hier sind wir uns bekanntermaßen innerhalb der Koalition nicht einig, so dass dies leider nicht möglich sein wird. Unter dem Strich liegt uns ein guter Entwurf zur Novellierung des Hochschulgesetzes vor, für den ich mich beim Ministerium herzlich bedanke. Wir werden diesen sehr intensiv beraten und an der einen oder anderen Stelle auch noch weiter verbessern.

Die notwendigen Lehren aus der Zeit der Corona-Pandemie werden bei der Anhörung mit Sicherheit eine große Rolle spielen. Die digitale Lehre hat dadurch quasi zwangsläufig einen gewaltigen Schub bekommen. Jetzt wird es wieder ein Praxissemester geben, aber die Digitalisierung der Hochschulen sollten wir dennoch weiter vorantreiben, um Forschung und Lehre zu verbessern.

Es gilt das gesprochene Wort!