Christopher Vogt zu TOP 15 „Studienstarthilfe – Mehr Gerechtigkeit bei der Finanzierung des Studienstarts“

Christopher Vogt

In seiner Rede zu TOP 15 (Studienstarthilfe – Mehr Gerechtigkeit bei der Finanzierung des Studienstarts) erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

„Nicht jeder soll studieren, aber jeder, der die Voraussetzungen dafür und den Willen mitbringt, soll studieren können. Das darf keine Frage der sozialen Herkunft sein. Wir müssen zu mehr Chancengerechtigkeit kommen. Mit unserem Antrag auf Studienstarthilfe wollen wir in Zukunft dauerhaft den Studienstart in Schleswig-Holstein verbessern. Mit einer einmaligen Zahlung von 800 Euro zu Beginn des Studiums werden wir die finanziellen Einstiegshürden senken und so mehr junge Menschen zu einem Studium motivieren, die sonst vielleicht von den hohen Kosten zu  Beginn abgeschreckt werden würden. Denn beim Studienstart fallen, viele werden es kennen, sei es von früher oder jetzt als Eltern, erst einmal viele Kosten an, bevor man überhaupt in der ersten Vorlesung sitzt: Die Wohnung muss eingerichtet werden, Mietkautionen müssen hinterlegt werden. Und auch für den Studiengang braucht es entsprechende Literatur und Unterlagen.

Daher ist es sinnvoll, wenn wir bei diesen Ausgaben mit einer einmaligen, nicht rückzahlpflichtigen Zahlung den Studienstart erleichtern. Damit nicht schon vor Beginn der ersten Vorlesung jegliche Euphorie vor der ersten Vorlesung verflogen ist. Es ist richtig, dass wir dabei eine Bedürftigkeitsprüfung zugrunde legen. Wir müssen diejenigen im Auge haben, die es ohnehin schon schwer haben und für die manchmal besonders hohe Hürden aufgebaut werden. Besonders ärgerlich ist, dass für Kinder von Hartz-4-Empfängern die Zuverdienstmöglichkeiten so unattraktiv gestaltet sind, dass hier jegliche Anstrengung für einen eigenen Verdienst vom Staat unterbunden wird. Wenn der Staat oberhalb von einem Zuverdienst von 100 Euro 80 Cent von jedem weiteren Euro als Abgabe einbehält, zerstört er jeglichen Antrieb, sich unabhängiger von staatlichen Zahlungen zu machen. Hier müsste auch dringend reformiert werden und die Eigeninitiative stärker belohnt werden. Aber das ist eine andere Baustelle.

Ich verstehe die Studienstarthilfe keineswegs als eine Sozialausgabe, sondern eher als eine gesellschaftliche Investition: Wenn die Studienstarthilfe dafür sorgt, dass mehr Studienanfänger einen erfolgreichen Start in ihr Studium haben und ihr Studium dadurch letztendlich auch beenden, dann profitieren alle davon. In erster Linie natürlich die- und derjenige, die oder der einen Abschluss macht, aber auch die Gesellschaft: Nachgewiesenermaßen erwirtschaften Akademiker im Durchschnitt ein höheres Einkommen. Damit werden Steuern und Sozialabgeben finanziert, die dann wiederum allen zu Gute kommen – auch denjenigen, die mit ihren Steuern die Studienstarthilfe zu Anfang finanziert haben. Meine Hoffnung ist, dass wir hier mit überschaubarem finanziellen Aufwand viel erreichen können. Unser Antrag wirft nicht nur einen Blick auf die Finanzierung des Studienstarts, sondern auch auf die Studienfinanzierung im Allgemeinen.

Ich bleibe dabei: Das BAföG-System muss reformiert und weniger von externen Faktoren abhängig gemacht werden. Vor allem brauchen wir eine elternunabhängige Ausgestaltung der Studienfinanzierung. Über die Details lässt sich da sicher streiten, aber die Verdienste der Eltern über mehrere Jahre heranzuziehen und daraus eine Bedürftigkeit abzuleiten, kann nicht der richtige Weg sein. Das Geld dafür ist im Bundeshaushalt schließlich bereits vorhanden und die immer wieder nicht ausbezahlten BAföG-Mittel sprechen dabei eine klare Sprache: Hier muss dringend reformiert werden. Dass die Bundesregierung dies bisher ablehnt, halte ich für einen Fehler. Wir müssen ein System etablieren, das jedem, der ein Studium aufnehmen möchte, dies auch ermöglicht – unabhängig von der eigenen finanziellen Ausstattung oder der der Eltern. Ich hoffe, dass wir das Thema hier auch nochmal werden besprechen können. Hier und jetzt bitte ich sie um Zustimmung zu unserem Antrag.“