Christopher Vogt zu TOP 30 "Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer anheben"

Christopher Vogt

In seiner Rede zu TOP 30 (Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer anheben) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

"Die steuerliche Bewertung von Immobilien muss im Jahressteuergesetz des Bundes angepasst werden, da – angesichts einer schon älteren verfassungsgerichtlichen Entscheidung – im vergangenen Jahr durch die schwarz-rote Koalition bzw. durch den damaligen CSU-Bundesbauminister Horst Seehofer die Immobilienverordnung des Bundes entsprechend geändert wurde. Dies sollte aus unserer Sicht unbedingt auch eine Anpassung der entsprechenden Freibeträge nach sich ziehen, damit eine reale Steuererhöhung vermieden wird. Und die Freibeträge sollten zukünftig generell automatisch an die Inflation angepasst werden, was ein Gebot der Fairness wäre.

Der Erwerb von Wohneigentum ist von immenser Bedeutung für den Aufbau eines privaten Vermögens und insbesondere für die Absicherung im Alter. Wir müssen – gerade in diesen Zeiten der hohen Immobilien- und Baupreise sowie der steigenden Zinsen – auch dafür sorgen, dass es sich wieder viel mehr Menschen als aktuell leisten können, überhaupt Wohneigentum zu erwerben. Die im europäischen Vergleich niedrige Quote an Eigentümern in Deutschland ist im Zusammenspiel mit unserem umlage- und zunehmend auch steuerfinanzierten Rentensystem ein echtes Problem. Deshalb sollte es auch entsprechende Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer für junge Familien geben. Die Landesregierung plant ja die Wiedereinführung der Eigenheimzulage – auch dies könnte helfen und sollte nun schnellstmöglich durch CDU und Grüne konkretisiert werden.

Ein in der Familie vorhandenes Eigenheim wurde bereits umfangreich versteuert. Wenn es dann in der Familie weitergegeben wird, ist das aus unserer Sicht eine gute Sache. Wir setzen uns deshalb mit unserem Antrag dafür ein, eine angemessene Anpassung der Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer vorzunehmen. Die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer wurden seit 13 Jahren nicht mehr erhöht. Allein seit 2017 sind die Immobilienwerte in Schleswig-Holstein aber um fast 60 Prozent gestiegen. Und hinzu kommt jetzt noch die rechtlich notwendige veränderte steuerliche Bewertung. Die aktuellen Freibeträge berücksichtigen diese Entwicklungen leider noch nicht.

SPD und Grüne sind bei der Anhebung der Freibeträge bekanntermaßen sehr zurückhaltend. Die CDU/CSU im Deutschen Bundestag setzt sich wie die FDP für eine Anpassung der Freibeträge ein. Und ausgerechnet Bayern bzw. die CSU – schönen Gruß nochmal an Herrn Seehofer – macht nun im Bundesrat besonders ehrgeizige Vorschläge. 

Wie Sie alle wissen, stehen die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungssteuer allein den Ländern zur Verfügung. Deshalb ist es auch richtig, diese Debatte hier im Landtag zu führen. Es war eine äußerst schwere Geburt, aber ich begrüße es sehr, dass sich die Ampel-Koalition vorgestern darauf verständigt hat, einer Initiative des Bundesrates zur Erhöhung der Freibeträge folgen zu wollen.

Wir schlagen eine Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer um 25 Prozent und eine regelmäßige Anpassung an die Inflation vor. Ich möchte heute vor allem an die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion und an den Herrn Ministerpräsidenten appellieren: Lassen Sie Ihre Bundestagsfraktion hier nicht im Stich und stimmen Sie unserem Antrag zu. Setzen Sie sich gemeinsam mit Ihren Kollegen aus anderen Bundesländern für eine angemessene Erhöhung der Freibeträge ein."

 

Sperrfrist Redebeginn!

Es gilt das gesprochene Wort