Das Tierschutzgesetz gilt für alle - auch für den NABU

Dennys Bornhöft, tierschutzspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein

Zur heutigen Berichterstattung über die Diskussion, wer für den Tod der Konik-Wildpferde im Meldorfer Speicherkoog verantwortlich ist, erklärt der tierschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

,,Wir finden es sehr befremdlich, wie die Debatte um den Tod der Konik- Wildpferde geführt wird. Fakt ist doch, dass die Tiere vernachlässigt wurden und mindestens neun Pferde an den Folgen der Unterernährung gestorben sind. Statt ernsthaft in alle Richtungen aufzuklären, wie die Tiere verhungern konnten, wird jetzt mit dem Finger auf andere gezeigt.

Der NABU ist der Eigentümer der Tiere, also ist er wie jeder andere Tierhalter auch verantwortlich, für das Wohl seiner Tiere zu sorgen. Das Tierschutzgesetz gilt für alle, sowohl für Landwirte als auch für Vereine. Und jeder, der im Verdacht steht, dagegen zu verstoßen, muss sich erklären. Statt einer medialen Schlammschlacht finden wir es aber fairer, die Beteiligten anzuhören. Wir werden das Thema daher auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses setzen, damit die Landesregierung dort berichtet. Außerdem wollen wir uns mit dem NABU als Eigentümer der Pferde im Ausschuss über den Sachverhalt austauschen."