Anlässlich der Regierungsanhörung über die Änderungen der Paragraphen 30 und 44 des Landesfischereigesetzes äußert sich der fischereipolitische Sprecher, Dennys Bornhöft:
„Der vorliegende Entwurf beinhaltet weitreichende Änderungen, die vor allem zu tiefgreifenden Kontrollmaßnahmen bei Freizeitfischern und auf Angelkuttern führen würden. Vor allem die etwaige Überprüfung von Fahrtenbüchern sehen wir skeptisch und schließen uns daher der Haltung der Landesdatenschutzbeauftragten Marit Hansen an.
Die Freizeitangler mussten in den letzten Jahren schon einige einschränkende Maßnahmen hinnehmen. Es wäre wieder an der Zeit, die wichtigen Aufgaben, die insbesondere ehrenamtliche Angelvereine bei der Hege und Laichaufzucht wahrnehmen, mehr voranzustellen.
Wir brauchen Vorgaben und Maßnahmen, die für alle Akteure eine nachhaltige Fischerei und Angelei ermöglichen. Diese sollen aber auch verhältnismäßig ausgestaltet sein und die Angler nicht unter einen Generalverdacht stellen. Wir sind daher besonders auf die Rückmeldungen in der Verbandsanhörung und die Vorschläge gespannt, wie mit geringerer Einschränkung für die Angler ein ähnliches Schutzniveau erreicht werden kann.“