Dennys Bornhöft: Wahlrechtsausschluss zu Recht gekippt

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Anlässlich des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes zum Wahlrechtsausschluss für Behinderte erklärt der sozialpolitische Sprecher Dennys Bornhöft:

,,Das Wahlrecht ist eines unserer höchsten Grundrechte. Jeder Eingriff in ein dermaßen wichtiges Recht bedarf der besonderen Rechtfertigung und sollte nach unserer Überzeugung stets einer Einzelfallentscheidung unterliegen. Der bisherige pauschale Wahlrechtsausschluss bei bundesweiten Wahlen für Menschen, die unter Vollbetreuung stehen, ist daher zu Recht vom Bun- desverfassungsgericht gekippt worden. Hier muss mehr von dem einzelnen Individuum her gedacht werden und das Recht auf Teilhabe an der politischen Willensbildung stärker gewürdigt werden. In Schleswig-Holstein haben wir bereits eine Landtags- und Kommunalwahl ohne diese Wahlrechtsausschlüsse abgehalten. Auch hier sollte sich der Bund ein Beispiel an Schleswig-Holstein nehmen."