Soziales/ Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderung

Dennys Bornhöft zu TOP 10 „Unabhängige Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung finanziell unterstützen“

Dennys Bornhöft

In seiner Rede zu TOP 10 (Unabhängige Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung finanziell unterstützen) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

„Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige stehen ein Leben lang vor großen und schwierigen Herausforderungen. Auch wenn wir als Gesellschaft in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht haben und die Lebensqualität der Betroffenen verbessert werden konnte, sehen sich diese leider immer noch in vielen Bereichen mit teils großen Benachteiligungen und Einschränkungen konfrontiert. Unser aller Ziel muss es sein, diesen Umstand zu bekämpfen und alle Menschen mit Behinderung in diesem Land dabei zu unterstützen, ein möglichst selbstbestimmtes und autonomes Leben zu führen.

Der primäre Ansprechpartner und Ratgeber für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein ist der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Dr. Ulrich Hase, und dessen Team. Sie leisten seit Jahren herausragende Arbeit, für die ich mich an dieser Stelle auch nochmals bedanken möchte. Ungefähr 1000 Menschen wenden sich jedes Jahr an Herrn Dr. Hase und die Kontinuität dieser Zahlen belegt deutlich die breite Akzeptanz und Bekanntheit dieses Angebotes. Ziel ist es daher, dieses Angebot noch weiter auszubauen und zu stärken, sodass der Landesbeauftragte und sein Team jedem helfen können.

Neben der hauptamtlichen und durch den Landtag finanzierten Interessensvertretung von Menschen mit Behinderungen leisten auch ehrenamtliche Institutionen in den unabhängigen Selbstvertretungsorganisationen einen wertvollen Beitrag. So hat das gerade in der Umsetzungsphase befindliche Bundesteilhabegesetz einen Fokus auf das ‚peer counseling‘ gelegt, also auf die Beratung für Betroffene von Betroffenen, was dem Grundsatz ‚Nicht ohne uns über uns‘ der Partizipation und Inklusion entspricht. Eine solche ergänzende, unabhängige Teilhabeberatung erhalten Ratsuchende kostenlos in ihrer Nähe. In Schleswig-Holstein gibt es derzeit 21 solcher privater oder gemeinnütziger Angebote – mit einer guten Abdeckung, wobei Nordfriesland und Dithmarschen etwas dünner besetzt sind als zum Beispiel Kiel oder Lübeck. Mit diesen Strukturen erfüllt Schleswig-Holstein auch eine Forderung des Deutschen Behindertenrates nach Etablierung einer für Betroffene kostenlosen Beratungsmöglichkeit durch Betroffene auf regionaler Ebene.

Zunächst sollten wir uns darauf konzentrieren, die Zusammenarbeit von Ehrenamtlichen mit dem Landesbeauftragten zu intensivieren. Dies ist der erfolgversprechende Weg, den Menschen zu helfen und die Ehrenamtlichen in ihrer Arbeit zu entlasten. Der steigende fachliche Austausch zwischen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen führt regelmäßig dazu, dass beide Seiten stärker werden. Natürlich muss auch die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Verwaltungsebenen konsequent verbessert und die Vernetzung mit lokalen Angeboten vor Ort ausgebaut werden. Die Arbeit von allen Seiten besser zu koordinieren und so die bestmögliche Hilfe für die Betroffenen anzubieten, wird ein dauerhaftes Ziel sein, da die Anforderungen und Ansprüche hieran stetig und zu Recht steigen.

Um das vermeintliche Ansinnen des AfD-Antrages aufzugreifen: Die Landesregierung ist für die Belange von Menschen mit Behinderungen als auch deren Selbstvertretungsorganisationen sehr aktiv, natürlich auch finanziell. Dies teils seit bereits mehreren Jahrzehnten. Aber auch in dieser noch jungen Legislaturperiode sind bereits Maßnahmen wie die Einrichtung eines Fonds für Barrierefreiheit oder der Ausbau der Förderung von wohlfahrtsverbandsunabhängigen Trägern ergriffen worden. Vor allem der zweite Punkt kommt den in den Anträgen erwähnten Selbstvertretungsorganisationen zu Gute.

Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass Menschen mit Behinderung ein so selbstbestimmtes Leben wie möglich führen können. Wir haben im letzten Jahr das Teilhabestärkungsgesetz 1 verabschiedet. Wer eins sagt, wird auch zwei sagen müssen, sodass wir wiederkehrend Möglichkeiten haben, über Verbesserungsvorschläge zu debattieren und diese am Ende auch zu beschließen.“

Es gilt das gesprochene Wort!