Soziales/ Soziale Initiative stär-ken

Dennys Bornhöft zu TOP 13 „Soziale Initiative stärken“

Dennys Bornhöft

In seiner Rede zu TOP 13 (Soziale Initiative stärken und verlässlich unterstützen) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

„In schwierigen Lebenssituationen verlässliche und unkomplizierte Hilfe zu leisten, um dadurch einerseits die wirtschaftliche Sicherheit aller Bürger zu gewährleisten und andererseits soziale Gegensätze innerhalb der Gesellschaft auszugleichen, gehört zu den wesentlichen Zielen, die ein Sozialstaat erfüllen muss. Dies geschieht auf vielerlei Ebenen, allen voran der Sozialgesetzgebung, der Sozialverwaltung, über die kommunale Daseinsvorsorge und natürlich über die Akteure der Wohlfahrtspflege.

So können Menschen, die Hilfe benötigen, auf ein breites und gut organisiertes Angebot an Wohlfahrtsverbänden zurückgreifen, die vielerlei Informationen und Unterstützungsleistungen bereithalten. Mit der Verlängerung des Sozialvertrag I werden diese nun auch weiterhin mit Fördergeldern des Landes unterstützt, um Aufgaben des sozialen Netzes und damit des Sozialstaates und seiner Ideale zu unterstützen. Den Aufbau und den Erhalt der Strukturen der Wohlfahrtsverbände unterlegen wir hier mit finanziellen Mitteln.

Über die Förderung der ‚großen‘ Wohlfahrtsverbände hinaus ist es aber auch sinnvoll, den kleineren Initiativen zu helfen, die punktuellere und individuellere Hilfe anbieten können. Viele dieser kleinen Projekte werden durch Ehrenamtler mit viel Engagement und Herzblut am Leben erhalten. Angefangen bei Selbsthilfegruppen für chronisch Erkrankte, über Einkaufhilfen für Senioren, bis hin zur Mittelsperson und zum Ansprechpartner für Geflüchtete. All dies geschieht vielerorts unter einer Doppelbelastung der Helfer, die in vielen Situationen Ehrenamt und Beruf unter einen Hut bringen müssen. Eine Entscheidung für so viel Engagement verdient unseren unbedingten Respekt. Des Weiteren sind die Initiativen zumeist lokal aufgestellt und ihre finanziellen Handlungsspielräume äußerst begrenzt.

Aber gerade dieses soziale Engagement, sei es auf die individuellen Bedarfe einer Stadt oder einer oder mehrerer Gemeinden abgestimmt, unterstützt auch genau dort niederschwellig. Es füllt Lücken, die aus der Vogelperspektive klein und unscheinbar erscheinen mögen, jedoch für die Betroffenen einen sehr großen Unterschied ausmachen können. Eine Ausweitung des Sozialvertrages I, auch im Hinblick auf diese kleinteiligen Initiativen, kann die Drucksituation, mit der sich viele ehrenamtliche Projekte konfrontiert sehen, entschärfen. Dies kann auch den positiven Effekt zur Folge haben, dass mehr Menschen soziales, ehrenamtliches Engagement in Erwägung ziehen.

Ziel der Verlängerung des Sozialvertrag I ist es, Angebote anzupassen, sie thematisch breit aufzustellen und darüber hinaus neuen Initiativen eine realistische Chance auf Fortbestand zu geben. Genau dafür plädiert der vorliegende Antrag. Die Verlängerung des Sozialvertrages I um fünf Jahre honoriert das landesweite Engagement unzähliger Menschen, vor allem bei den großen Wohlfahrtsverbänden. Und durch die Dynamisierung der Mittel ab 2023 um jährlich zwei Prozent geben wir den Wohlfahrtsverbänden darüber hinaus Planungssicherheit für die Zukunft.

Ein vielfältiges Angebot aus unterschiedlich großen Einheiten kann effektiver und effizienter helfen. Mit dem Vertrag wird die Vielfalt und eigene Schwerpunktsetzung der Wohlfahrtsverbände untermauert. Auf lokaler Ebene werden Bedürfnisse erkannt, wodurch ihnen maßgeschneidert begegnet werden kann – wie z.B. durch Nachbarschaftshilfen. Die derzeitige Förderperiode des Sozialvertrages I läuft Ende des Jahrs aus. Wir möchten, dass der Sozialvertrag I verlängert und finanziell ausgebaut wird. Jeder Euro, der den Zusammenhalt der Gesellschaft stärkt, der Ungleichbehandlungen abbaut und dadurch den Sozialstaat stützt, ist ein gut investierter Euro. Daher bitten wir um die Zustimmung zu diesem Antrag.“

Es gilt das gesprochene Wort!