Fischerei/Landesfischereigesetz

Dennys Bornhöft zu TOP 2 „Änderung des Landesfischereigesetzes“

Dennys Bornhöft

In seiner Rede zu TOP 2 (Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes) erklärt der fischereipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

„Fischereipolitik ist eine wesentliche Kompetenz der Europäischen Union. Dies macht auch Sinn, da Fische und deren Bestände nicht an imaginären Landesgrenzen in den Gewässern Halt machen. So werden auf europäischer Ebene Fangquoten vorgegeben. Beim Dorsch und beim Wolfsbarsch wurden nun nicht nur die Berufsfischer, sondern auch die Freizeitangler und Angelkutter reglementiert – mit dem sogenannten Bag-Limit, einer Tagesfangbegrenzung.

Seit letztem Jahr dürfen nur noch maximal fünf Dorsche pro Tag und Angler gefangen werden. Anlass der Gesetzesänderung war, dass Verstöße gegen diese EU-Vorgabe auch in SH geahndet werden können. Dass Regelungen nur Sinn machen, wenn man sie auch kontrollieren kann, ist einleuchtend. Deswegen unterstützen wir die Etablierung von Fischereiaufsichtsassistenten, die den Fischereiaufsichtsbeamten beigestellt werden sollen. Darüber hinaus sorgte der erste öffentliche Gesetzesentwurf des Umwelt- und Fischereiministeriums in der FDP-Fraktion aber nicht für Schulterklopfen oder Freudentaumel. Die angedachte Kontrolle der GPS-Daten wurde nicht nur von der FDP-Fraktion, sondern auch vom unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz kritisiert und dann zum Glück auch schnell vom MELUND fallen gelassen.

Wie eingangs erwähnt – Fischereipolitik ist Sache der Europäischen Union. Daher konnten wir uns auch der angedachten Kompetenzerweiterung des MELUND nicht anschließen, bei allen Fischarten (also sowohl bei Meeresfische als auch bei Fischen aus Binnengewässern) Höchstfang- und Anlandemengen landesseitig festsetzen zu können. Unterschiede zwischen den nördlichen Bundesländern machen hier wenig Sinn. Bei Binnengewässern bitten wir darum, den hegepflichtigen, meist ehrenamtlichen Angelvereinen mehr zu vertrauen und sie ihrer gewissenhaften Arbeit nachkommen zu lassen. Mit viel zeitlichem und finanziellem Engagement werden Hegepläne erstellt und Besatzmaßnahmen vorgenommen. Die Angelvereine und die Anglerinnen und Angler sind die ersten, die mitbekommen, wenn es einem Fischbestand oder einer Art nicht gutgeht und steuern dagegen. Des Weiteren gibt es bereits mit Schonzeiten und Mindestmaßen sinnvolle Regelungen.

Mindestmaße ist auch ein gutes Stichwort. Hierzu gab es bereits in dieser Wahlperiode eine Debatte bezüglich des Umganges mit maßigen Fischen. Der vom Landtag geforderte Runde Tisch wurde schnell umgesetzt und beim Gespräch zwischen Fachverbänden, Ministerium und Abgeordneten wurde festgestellt, dass es mit der derzeitigen Formulierung des §39 LFischG Auslegungsprobleme gibt. Die Formulierung wird nun so geändert, dass der Regelungscharakter eindeutig ist. Wer beim Hechtangeln einen maßigen Wels oder Döbel anlandet, macht sich nicht strafbar, wenn er diesen wieder zurücksetzt. Wer allerdings z.B. auf große Welse aus ist und dies nur tut, um sich am Ende mit ihnen zu filmen, um sie dann stets wieder zurückzusetzen, handelt nicht rechtskonform. Dies geht allein schon aus dem Bundestierschutzgesetz hervor und bedarf eigentlich keiner Regelung im Landesfischereigesetz. Zur Klarstellung und Rechtssicherheit der Anglerinnen und Angler ist es aber auch nicht verkehrt. Die faktische Alleinstellung, die Schleswig-Holstein hier im Bundesgebiet einnimmt, dass jeder maßige Fisch, der gefangen wird, getötet werden muss, endet. Ein guter Tag für den Tierschutz und für die Hege der Bestände.

Hier möchte ich an die Mitarbeiter des Ministeriums und an die jeweiligen Fachverbände den Dank der FDP-Fraktion ausrichten, die sehr konstruktiv und pragmatisch mit der Problemlage umgegangen sind und eine tragfähige Lösung mit erarbeitet haben. Ich bitte daher um Zustimmung zum vom Ausschuss geänderten Gesetzesentwurf.“

Es gilt das gesprochene Wort!