Dennys Bornhöft zu TOP 21 "Sogenannte Homo-Heilung verbieten"

DB

In seiner Rede zu TOP 21 (Sogenannte Homo-Heilung verbieten) erklärt der queerpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

,,`Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Familie, liebe Freunde, liebe Kirchengemeinde, ich bin heterosexuell. Mehrfach habt ihr mich darauf hingewiesen, dass das eine schwierige Situation sei, auch für euch; man dies nicht verstehen könne. Mittlerweile hadere ich auch selbst mit mir. Ihr habt mir aber einen Tipp gegeben. Ich könne meine Heterosexualität heilen las- sen, es gibt Therapieangebote in Deutschland, damit ich auf den rechten Weg komme, damit ich als Mann nicht mehr auf Frauen stehen muss`.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das eben Gesagte ist natürlich völlig absurd. Und es ist exakt genauso absurd und menschenverachtend, wenn es um die vermeintliche Heilung von Homosexualität geht. Doch leider ist es nicht nur absurd, sondern weiterhin Realität in Deutschland. Wir wollen diese menschenverachtende Absurdität beenden und verbieten. Noch heute gibt es in Deutschland Organisationen, die eine Behandlung von Homosexuellen vorsehen, um diese von ihrer sexuellen Orientierung vermeintlich zu heilen und ,umzudrehen`. Es gibt zahlreiche Gutachten, die darlegen, dass die Ergebnisse dieser sogenannten ,Homo-Heilung` schwere Depressionen oder sogar Selbstmord sind. Es betrifft insbesondere junge Menschen, die zum Teil noch auf der Suche nach ihrem Platz im Leben sind ­ so auch Minderjährige. Wir können nicht weiter zulassen, dass hier gesunde Menschen krank und depressiv gemacht werden. Das ist ein skandalöser Zustand, insbesondere wenn man sich die zeitliche Genese über den Umgang mit Homosexualität anschaut.

Seit 1992 ist Homosexualität aus der internationalen Klassifikation der Krankheiten gestrichen. Im Jahr 2013 hat sich der Weltärztetag strikt gegen sogenannte Konversions- bzw. Reparationstherapien ausgesprochen. Die Ärztevertretung hielt in einer Stellungnahme fest, dass Homosexualität keine Krankheit ist und daher keiner Heilung bedarf. Beide Festlegungen sind richtig, auch wenn sie zeitlich sehr spät getroffen wurden. Daher ist es eigentlich unglaublich, dass man selbst im Jahr 2019 leider noch verdeutlichen ­ daran erinnern muss, dass Homosexualität keine Krankheit ist.

Ich habe im Vorwege die Frage erhalten, ob das nun nur ein Schaufensterantrag sei, da sich die Bundesregierung mit Jens Spahn ja bereits fest vorgenommen hatte, die Konversionstherapien schnell zu verbieten. Mein fachpolitischer Kollege aus der FDP-Bundestagsfraktion, Jens Brandenburg, hat die Bundesregierung nach dem taz-Interview von Jens Spahn gefragt, welche konkreten Schritte zum Verbot dieser vermeintlichen Therapieform bevorstehen. Hierbei kam heraus, dass im Bundesgesundheitsministerium noch nichts anhängig sei und der Minister seine Privatmeinung vorgetragen habe. Eine schnelle Abhilfe, unsere zumeist jungen Heranwachsenden vor dieser Scharlatanerie und der Wertevorstellung des Mittelalters zu schützen, muss daher auch länderseitig bekräftigt werden. Wenn man sich die Ant- worten der Bundesregierung auf z.B. kleine Anfragen bezüglich der Homo-Heiler durchliest, dann muss man dem Bundesgesundheitsministerium mehr Druck machen. Zwar erkennt die Bundesregierung sämtliche Schadwirkungen hierdurch an; sie lehnt auch eine Therapierbarkeit von Homosexualität ab. Auf die einfache Frage aber, ob die Bundesregierung sich dafür einsetzen wird, Konversionstherapien dann folgerichtet zu verbieten, kommt noch im April 2018 ein schlichtes ,Nein`.

Auch deswegen reicht es nicht, wenn der Ankündigungsminister Jens Spahn Themen in die Öffentlichkeit setzt, aber dann keine Aktivitäten folgen. Daher forcieren nun neben Schleswig-Holstein auch zwei weitere Bundesländer ein Verbot und die Bitte an die Bundesregierung, dies schnellstmöglich umzusetzen. Ein weiterer Aspekt, der hellhörig macht, ist folgender: Auch jetzt ist es rechtlich so, dass eine Konversionstherapie keine Leistung ist, die zu Lasten der GKV in der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und abgerechnet werden darf. Die Bundesregierung stellt in der Bundestagsdrucksache 19/3279 fest, dass Leistungen der Krankenbehandlung nach § 27 Absatz 1 Satz 1 SGB V nicht in Betracht kommen können, da Homose- xualität keine Krankheit ist. Dennoch scheint es Lücken zu geben, die es den sogenannten Homo-Heilern ermöglichen, im Rahmen der Psychotherapie ihre Stunden erfolgreich abzurechnen. Auch hier ist das Verbot erforder- lich, um eine Zweckentfremdung der Sozialabgaben zu verhindern. Was keine Krankheit ist, kann auch nicht behandelt werden. Krank sind nicht die Homosexuellen, krank sind diejenigen, die sie vermeintlich heilen wollen."

 

Es gilt das gesprochene Wort.