Dennys Bornhöft zu TOP 9+10 "Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen"

Dennys Bornhöft

In seiner Rede zu TOP 9+10 (Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein sowie Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

Mit den vorliegenden Gesetzentwürfen geht die Jamaika-Regierung einen weiteren wichtigen Schritt, um die Qualität der Pflege in Wohnpflegeformen langfristig sicherzustellen. Ich bin sehr froh, dass wir dieses Vorhaben noch vor Ende der Wahlperiode beschließen können. Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz hat sich in den vergangenen zwölf Jahren grundsätzlich bewährt. In dieser doch langen Zeit haben sich an unterschiedlichen Stellen in der Praxis aber Anpassungsbedarfe herausgestellt. So unterliegt auch die Wohnpflegelandschaft einem kontinuierlichen Wandel. An vielen Stellen haben sich neue Wohnformen entwickelt, die auf dem Modell der ambulanten Pflege fußen.

Grundlegend begrüßen wir solche innovativen Versorgungsformen, denn sie bieten Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderungen oftmals eine individuellere Pflege. Die starre Trennung von stationär und ambulant halten wir auch überwiegend für überholt. Mit den Angeboten kann auf die oftmals sehr unterschiedlichen Bedarfe des Einzelnen besser eingegangen werden. Gerade als Liberale unterstützen wir die Vielfalt dieser Angebote, so stellen wir die Berücksichtigung individueller Belange ja in den unterschiedlichsten Politikbereichen in den Vordergrund. Es hat sich aber gezeigt, dass es Regelungslücken im Hinblick auf die Qualität der Pflege gibt.

Eine Regelungslücke besteht aktuell im Fall der 'Intensivpflege-Wohngemeinschaften'. Es handelt sich bei diesen Wohngemeinschaften der Definition nach nicht um klassische stationäre Einrichtungen. Tatsächlich entspricht der Alltag in dieser Wohnpflegeform aber vom Umfang bzw. der Art der Betreuung aber dem, was wir sonst auf der stationären Intensivpflege erleben. Bewohnerinnen und Bewohner können ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben aufgrund ihrer kognitiven Verfassung oder ihres Krankheitsbildes in der Regel nur noch eingeschränkt wahrnehmen. D.h., dass andere für sie die Wünsche und Belange feststellen und artikulieren müssten. Wir alle wissen, dass unsere Pflegerinnen und Pfleger ihr Möglichstes tun, um den ihnen anvertrauten Menschen zu helfen. Über ihre Leistungen haben wir in diesem Hause schon oft gesprochen und wir sind ihnen sehr dankbar. Der Fachkräftemangel sowie personelle Engpässe bergen aber das Risiko, dass nicht ausreichend Fachpersonal eingesetzt werden kann um die Standards einzuhalten.

So sehr wir neue und kreative Wohnformen schätzen: Eine solche Veränderung darf nicht zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner gehen! Auch ambulante Intensivpflegeeinrichtungen müssen regelmäßig geprüft werden – zum Wohle der Bewohner, aber auch zum Wohle der Pflegekräfte. Da die Ambulantisierung in der Intensivpflege durch das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz noch weiter forciert wird, wird es hier Anpassungen geben. Wir werden daher Wohnpflegeformen neu ordnen und Aufsichtsbefugnisse für solche Intensivpflege-Wohngemeinschaften regeln.

Lassen Sie mich nun zum Ende hin doch noch etwas zur Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetz sagen: Mit den nun zu beschließenden Änderungen werden wir die Partizipationsrechte von Menschen mit Behinderungen weiter stärken. Dies betrifft mehr als 573.000 Menschen in Schleswig-Holstein, die mit einem anerkannten Behinderungsgrad leben. Der Kern des Gesetzes besteht darin, die Barrierefreiheit weiter auszubauen. Hierbei soll, wie auch beim ersten Thema, die UN-BRK voll umgesetzt werden. Es füllt bestehende Lücken in der Kommunikation zwischen den Trägern der öffentlichen Verwaltung und Menschen, die mit eben diesen Behinderungen leben.

Wir werden die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen als Interessensvertreterin bei der Erarbeitung und Beschlussfassung der Landesrahmenverträge beteiligen. Wir werden sicherstellen, dass die Verwaltung Informationen künftig in leichter Sprache zur Verfügung stellt. Des Weiteren soll die öffentliche Verwaltung aktiver auf Menschen mit Behinderungen zugehen und deren Belange proaktiver aufgreifen und umsetzen.

 

Sperrfrist Redebeginn!

Es gilt das gesprochene Wort